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Kabel Deutschland: Grundverschlüsselung bleibt bis auf weiteres

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 28. Dezember 2012.

  1. Terranus

    Terranus ErdFuSt Premium

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    AW: Kabel Deutschland: Grundverschlüsselung bleibt bis auf weiteres

    Stimmt ist nicht die Aufgabe des Kartellamts, aber sie betonen es ungewöhnlich oft und deutlich in der Pressemitteilung.
    Ich lese was da steht. Und meine Interpretation ist nun mal, unverschlüsselte Ausstrahlung über alle SD Wege, abgesehen von DVB-T.
    RTL und Pro7Sat1 haben offenbar weitreichende Zugeständnisse gemacht. Das zeigt, dass sie in der Bringschuld stehen.
    Naja, schau' mer mal, ich halte die Tage der KDG Verschlüsselung von RTL und Co. für gezählt.
     
  2. mischobo

    mischobo Lexikon

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    AW: Kabel Deutschland: Grundverschlüsselung bleibt bis auf weiteres

    ... bitte nicht vergessen, in welchem Zusammenhang die Zusage gemacht wurde.
    Der Zusammenhang ist das Ermittlungsverfahren in Bezug auf unerlaubte Absprachen zwischen RTL und ProSiebenSat.1 zum Nachteil der Kabelnetzbetreiber.
    Die beiden großen Sendergruppen erlaubten den Kabelnetzbetreiber nur die analoge Einspeisung der Programme, wobei die KNB dabei auch nur das analoge Satsignal zuführen durften, wenn die KNB nicht bereit waren, die digitalen Programme der beiden Sendergruppen zu verschlüsseln.
    Da diese KNB i.d.R. technisch nicht in der Lage waren, die Programme selbst zu verschlüsseln, mussten sie einen entsprechenden Dienstleister damit beauftragen. I.d.R. stand dabei nur Eutelsat-VisAvision mit dem Kabelkiosk zur Verfügung, die natürlich auch Forderungen an die KNB stellen.
    Da die beiden großen Sendergruppen nun auf die Forderung nach Grundverschlüsselung verzichten, dürfen die KNB bundesweit auf die Zuführung via Astra 1 zurückgreifen, was für die KNB eine nicht unerhebliche Kostenersparnis bedeutet. Damit können diese KNB auch den großen NE3-KNB stärker entgegentreten. Auch eine Abnabelung von den großen NE3-Netzen ist für diese KNB nun kostengünstiger, weil eben keine Verschlüsselung mehr gefordert wird und damit Kosten für externe Dienstleister wie Kabelkiosk entfallen.

    Die Pressemitteilung des Kartellamtes bezieht sich nicht auf die Verschlüsselung durch Plattformbetreiber wie eben z.B. Kabel Deutschland, Telecolumbus, Kabelkiosk, Viseo+ oder HD+.
    Einigungen zwischen Anbieter und Nachfrager sind kartellrechtlich irrelevant. Wenn sich allerdings mehrere Anbieter oder mehrere Nachfrager mit großer Marktmacht absprechen um sich damit Vorteile zu Lasten des Wettbewerbes zu verschaffen, dann ruft das das Kartellamt auf den Plan.

    Eine Grundverschlüsselung der Programme der beiden Sendergruppen bei Kabel Deutschland kann das Bundeskartellamt nicht sanktionieren, weil die Grundverschlüsselung bei Kabel Deutschland nicht aufgrund illegaler Absprachen zwischen beiden Sendergruppen zu Stande kam. Somit sind die Zusagen der beiden Sendergruppen gegenüber dem Kartellamt nicht anwendbar, weil diese in einem ganz anderen Zusammenhang erfolgten ...
     
  3. mischobo

    mischobo Lexikon

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    AW: Kabel Deutschland: Grundverschlüsselung bleibt bis auf weiteres

    ... die Pressemitteilung muß aber auch im Zusammenhang des zu Grunde liegenden Verfahrens gelesen werden ...
     
  4. Fitzgerald

    Fitzgerald Board Ikone

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    AW: Kabel Deutschland: Grundverschlüsselung bleibt bis auf weiteres

    Hallo Mischobo,

    ich sehe, du hast auf deinem Informations-Ring, an den du angeschlossen bist, mal wieder eine Stellungnahme erhalten, die sich ein gut bezahlter Lobbyist ausgedacht hat. :eek:

    Sie ist - wie man das von dir gewöhnt ist - ideologisch verblendet und daher irrelevant.

    Neue Informationen lieferst du 0,00.

    Dass Kabel Deutschland ein Monopolist mit einer großen Marktmacht ist blendest du natürlich dezent aus. :p

    Terranus hat das mit dem Gang nach Canossa gut beschrieben: wenn RTL Kabel Deutschland auffordert, das Hauptprogramm unverschlüsselt in 720 x 576 Pixeln einzuspeisen, dann muss und wird KD das tun.

    Dazu paßt, dass von KD bisher als zentrales Argument kam, dass RTL eben diese Anweisung bisher nicht erfolgt ist.

    Da wir alle wissen, wie sehnsüchtig RTL auf den Erfolg von HD+ hofft - und dass das Kartellamt immer noch als einer der Hauptverdächtigen gilt, die HD+ zu Fall bringen können - kannst du schon davon ausgehen, dass RTL diese Selbstverpflichtung auch konsequent umsetzen wird.

    Falls nämlich RTL das Kartellamt zu verar***en versucht, ist das den Überlebenschancen von HD+ eher abträglich.

    Von daher kommt es auf deine oben skizzierten Winkelzüge nicht an. Sie sind spätestens dann Makulatur, wenn die Privatsender dem KD Management entsprechende Faxe schicken...

    Ich wünsche allen ein frohes neues Jahr! :love:

    Meine Frau hat Fernweh. Es kann sein dass wir bis Ferienende noch wegfahren, deswegen sag ich schon mal Tschüss.
     
  5. mischobo

    mischobo Lexikon

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    AW: Kabel Deutschland: Grundverschlüsselung bleibt bis auf weiteres

    @Fitzgerald

    ... es bleibt vollkommen dir überlassen, wie du dir deine schöne heile Welt selbst zusammenbastelst.
    Ob diese dann noch etwas mit der Realität zu tun hat, steht natürlich auf einem anderen Blatt.

    Fakt ist, das Bundeskartellamt hat in einem Bußgeldverfahren eine Entscheidung getroffen. RTL und ProSiebenSat.1 haben sich verpflichtet, ihre wesentlichen Programme anzubieten. So steht es in der offiziellen Pressemitteilung des Bundeskartellamtes vom 28.12.2012.
    Das bedeutet, dass die beiden Sendergruppen ihre wesentlichen Programme allen Plattformbetreiber unverschlüsselt anzubieten, auch eben z.B. Kabel Deutschland.
    Selbst wenn Kabel Deutschland die Programme weiterhin grundverschlüsselt vermarktet, haben RTL und ProSiebenSat.1 ihre Zusagen gegenüber dem Kartellamt eingehalten.
     
  6. »»-MiB-««

    »»-MiB-«« Institution

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    AW: Kabel Deutschland: Grundverschlüsselung bleibt bis auf weiteres


    Der Beschluß des BKartA zeigt doch überdeutlich das die Verschlüsselung bei KDG fallen MUSS, warum gibt es da immer noch Zweifel ?

    Der Vertrag der Sender beruht auf einem Gesetzesverstoß und ist somit hinfällig.

    Die Verschlüsselung muß auf jeden Fall weg, KDG hat lediglich die Möglichkeit die beiden Sendergruppen zu verklagen da es diese beiden gewesen sind die den Gesetzesverstoß begangen haben.
    Die beiden " Angeklagten " bekennen sich sogar schuldig und nehmen die Strafe ohne Widerspruch hin.
    KDG sollte im Falle einer Mitwisserschaft besser aufpassen falls sie Klage einreichen sollten, sonst werden sie am Ende noch wegen Mittäterschaft verurteilt.

    Ich rechne bis spätestens Mitte Januar damit das sich die KDG zum Einlenken überzeugen läßt und die Grundverschlüsselung bei den RTL und PRO7 Sendern der Vergangenheit angehören wird.

    Das restliche Grundverschlüsselungs Pay TV Paket ist natürlich ein Witz der sich wohl nur schwer vermarkten lassen dürfte :D

    Mischobo, du hast manchmal merkwürdige Gedankengänge ;)
    Nicht einmal die KDG sieht das so wie du, die wissen genau das die Grund verschlüsselung verschwindet wenn sich ncihts Grundlegendes noch ändert.

    Die Meldung die sie sonst herausgegeben hätten wäre eine ganz andere gewesen ;)

    Etwa in der Form von ... wir sind davon nicht betroffen , bei uns wird sich nichts ändern... fertig ;)
     
    Zuletzt bearbeitet: 2. Januar 2013
  7. »»-MiB-««

    »»-MiB-«« Institution

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    AW: Kabel Deutschland: Grundverschlüsselung bleibt bis auf weiteres


    Ach mischobo, lies dir nur mal die Überschrift durch, daß reicht um zu wissen wie es um die Verschlüsselung der Privaten bei KDG bestellt ist :winken:

    Bundeskartellamt verhängt Bußgelder gegen Pro7Sat1 und RTL wegen Absprachen zur TV-Grundverschlüsselung – Unverschlüsseltes SD-TV für die nächsten Jahre gesichert

    Das bedeutet nichts anders als das im Kabel, bei SAT oder per IPTV die Sender entweder unverschlüsselt, oder aber gar nicht in digitalem SD übertragen werden dürfen !

    Das ist EINDEUTIG die Vorgabe des BKartA aus deinem link.

    Ich vermute sogar das die Sender für die Einspeiung der unverschlüsselten SD Sender zwingend sorgen müssen und zwar deshalb

    Das bedeutet im Prinzip sie müssen einspeisen und da z.B. die KNB die beiden Sendergruppen zu anderen Sendern gleich behandeln muß kann die KDG da auch nicht plötzlich utopische Summen für verlangen.


    Und es geht noch weiter. Das BKartA äußert sich auch was das für den Zuschauer bedeutet.
    Das heißt nichts anderes als das die KNB oder IPTV oder SAT Betreiber keine Chance haben die Sender zu verschlüsseln ( Signalschutzbeschränkungen ) oder gar dafür Geld zu verlangen. Selbst ohne den Signalschutzpassus dürfte die KDG also kein Geld für die Entschlüsselung verlangen.

    Die KDG steht auf hoffnungslos verlorenen Posten falls es da zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommen sollte.
    ein Einspruchsrecht dagegen hat die KDG eh nicht , denn
    D.h. kein Einspruch gegen diesen Beschluß seitens KDG möglich.
     
    Zuletzt bearbeitet: 2. Januar 2013
  8. StefanG

    StefanG Wasserfall

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    AW: Kabel Deutschland: Grundverschlüsselung bleibt bis auf weiteres

    Nur, ob das jeder KDG verkabelte versteht, wenn er in der Zeitung liest das jenes Kartelamt RTL und ProSiebenSat.1 die Grundverschlüsselung verbietet, genau dieser Zuseher aber eine KDG Karte in seinem Fernseher haben muss um diese Sender zu sehen?

    Ich glaube nicht.

    Sowas bringt nur Flächendeckendes Kopfschütteln hervor und letztendlich Kundenschwund, da zuvor das Image der Aufrichtigkeit und Ehrlichkeit von beiden Beteiligten Flächendeckend auf Grundeis gegangen ist.
     
    Zuletzt bearbeitet: 2. Januar 2013
  9. deekey777

    deekey777 Board Ikone

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    AW: Kabel Deutschland: Grundverschlüsselung bleibt bis auf weiteres

    Es ging dem Bundeskartellamt um die getroffene Absprache. Ohne die Absprache hätten sie auch 100 Jungfrauen verlangen können.
     
  10. ChrSchn

    ChrSchn Gold Member

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    AW: Kabel Deutschland: Grundverschlüsselung bleibt bis auf weiteres

    Ihr habt ja hier eine munter sich im Kreis drehende Debatte...
    Das Kartellamt ist dafür zuständig den Wettbewerb am laufen zu halten und Schaden und Benachteiligungen für die Verbraucher zu verhindern.
    Bei der ganzen Grundverschlüsselung im Kabel und auch geplant via Sat gibt es doch im Wesentlichen nur einen Geschädigten: Den TV-Zuschauer, nicht die größeren oder kleineren Kabel-Anbieter, denn die geben die Entgelte doch einfach weiter.
    Deshalb muss sich nach meinem Dafürhalten alles in diesem Bereich auch letztlich beim TV-Zuschauer auswirken.
    Der Präsident des Kartellamtes stellt daher in einem direkten Zitat auch fest, dass dem Zuscgauer von nun an die SD-Programme auf digitalem Weg ohne zusätzliche Entgelte und - GANZ WICHTIG!!! - ohne Restriktionen zur Verfügung stehen werden.

    All das bedeutet, dass die Sender dadür Sorge tragen werden, dass auf den VErbreitungswegen Sat, Kabel und IPTV eine restriktions und Zusatzentgelt-freie Verbreitung der wesentlichen Programme stattfinden wird.
    Was e sd azu deuten gubt, ist mir schleierhaft.

    Im Übrigen will ich hier mal Folgendes ganz grundlegend feststellen:
    Jede Grundverschlüsselung, die darauf zielt Entgelte zu erheben oder irgendwelche Restriktionen für die TV-Zuschauer durchzusetzen kann und wird im im wesentlichen hälftig geteilten privaten TV-Markt in Deutschland immer nur dann klappen, wenn sich die beiden großen Spieler (RTL und P7S1) GEMEINSAM dazu bereit erklären.
    Sobald eine der beiden Sendergruppen da nicht mitmacht, ist es praktisch auch für die andere ausgeschlossen. Entweder, weil sich das sonst nie und nimmer durch Einnahmen decken lässt oder weil so viel Reichweite verloren geht, dass die Einnahmen wegbrechen.

    Nur wenn beide Sendergruppen Hand in Hand - selbst ohne konkrete Absprachen - gehen entfalten sie GEMEINSAM die notwendige Marktmacht. Und schon allein daraus ergeben sich immer Wettbewerbsprobleme und Nachteile für die Bürgerinnen und Bürger.

    ALLERDINGS:
    Kartellrechtlich relevant sind die Zahlungsströme.
    Bei der gemeinsamen Online-Video-PLattform wäre das gegen die Werbewirtschaft gerichtet gewesen, den die wären die Kund gewesen.
    Bei der Pay-TV-Light-Sache ala HD+ und GV im Kabel jedoch gegen die TV-Zuschauer, die (kartell- und wettbewerbsrechtlich) dadurch aus der Rolle von unbeteiligten Dritten in eine unmittelbare Kundenbeziehung geraten.
    Nochmal: Nur wenn P7S1 und RTL GEMEINSAM auf diesen Plattforem zu für die Endkunden (=TV-Zuchauer) identischen Konditionen vertreten sind, funktioniert das gesamte Geschäftsmodell. Dass dieses auch noch zusätzliche Entgelte und Restriktionen umfasst, macht es nicht besser Schon allein deswegen ist es wettbewerbsrechtlich problematisch.

    Durch die ausdrückliche Erwähnung der Rstriktionen und Entgelte durch den Präsidenten des Kartellamtes sehe ich erstens keinerlei Möglicheiten, dass KDG an der GV festhält und zum anderen scheinen mir die Tage von HD+ in seiner jetzigen Form gezählt.
    Eine Verschlüsselung ohne Zusatzentgelte und ohne Restriktionen könnte sich bei der Sat-Verbreitung das Kartellamt wohl vorstellen, wenn glaubhaft versichert werden könnte, dass dies der einzige Weg wäre die geografische Begrenztheit aus lizenzrechtlichen Gründen sicher zu stellen. Alles weitere dürfte aber - wie jetzt bei SD - untersagt werden.