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Die wahrheit über hd+

Dieses Thema im Forum "HD+, Diveo, Freenet TV + weitere Anbieter via Sat" wurde erstellt von PC Booster, 12. August 2010.

Status des Themas:
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  1. Robert Schlabbach

    Robert Schlabbach Talk-König

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    AW: Die wahrheit über hd+

    Hättest Du und alle anderen Pay-TV NICHT akzeptiert, wären die Privatsender gar nicht erst auf die Idee gekommen, Bezahlfernsehen in Deutschland auszuprobieren!:rolleyes:
     
  2. aknetworx

    aknetworx Gold Member

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    AW: Die wahrheit über hd+



    dies wird nie passieren
     
  3. Patrick S

    Patrick S Institution

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    AW: Die wahrheit über hd+

    Du vergißt eins: ich kämpfe nicht gegen Pay-TV , sondern für qualitativ howertige Programmangebote, und dies kann , wie die Praxis zeigt, vom freien Privat-TV nicht wirklich realisiert werden, sondern nur von den ÖR und im Pay-TV und schon gar nicht bei einem solchen Möchtegern-Krampf-Pay-TV wie HD+! :rolleyes: :eek: Deinen Haß gegen Sky mußt Du schon allein austragen ;)
     
  4. Kreisel

    Kreisel Institution Premium

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    AW: Die wahrheit über hd+

    Im Bereich Serien und Filme hat es auch überhaupt keinen Nachteil, dass es Pay-TV gibt, da die Rechte für Free- und Pay-TV ja getrennt vergeben werden. Eher war es in der Vergangenheit doch so, dass die beiden großen Sendergruppen Pay-Rechte mitgekauft haben, damit ja kein anderes Programm diese zeigen kann.
     
  5. se7en

    se7en Platin Member

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    AW: Die wahrheit über hd+

    Ein neuer Höhepunkt der hanebüchenen Interpretationen Deinerseits :(

    Wenn die Privaten auf "Pay-TV Sky" schauen würde hat auch Patrick mit seinem Abo nicht helfen können, so viel -Milliönchen- hat Premiere/Sky schon aufgefressen...
     
  6. Gast 144780

    Gast 144780 Guest

    AW: Die wahrheit über hd+

    Ja fangen wir mal an. Das von dir Verlinkte, ist ja "nur" ein gröberes Hinweisblatt, ohne Tiefgang. Je nach dem ob ein Programm bundesweit oder nur regional betrieben wird, ist auch noch die KEK zuständig (wie z.B. für die großen Privaten, bzw. alle über Sat sendenden) §36 RSV Abs.2, aber der Reihe nach:
    Par.21 RSV regelt dazu folgendes:


    "(1) Der Antragsteller hat alle Angaben zu machen, alle Auskünfte zu erteilen und alle Unterlagen vorzulegen, die zur Prüfung des Zulassungsantrags erforderlich sind."

    Abs.2 und deren Unterpunkte gehen aus deinem verlinkten PDF sinngemäß hervor.

    "(3) Ist für die Prüfung im Rahmen des Zulassungsverfahrens ein Sachverhalt bedeutsam, der sich auf Vorgänge außerhalb des Geltungsbereichs dieses
    Staatsvertrages bezieht, so hat der Antragsteller diesen Sachverhalt aufzuklären und die erforderlichen Beweismittel zu beschaffen. Er hat dabei alle für ihn bestehenden rechtlichen und tatsächlichen Möglichkeiten auszuschöpfen. Der Antragsteller kann sich nicht darauf berufen, dass er Sachverhalte nicht aufklären oder Beweismittel nicht beschaffen kann, wenn er sich nach Lage des Falles bei der Gestaltung seiner Verhältnisse die Möglichkeit dazu hätte beschaffen oder einräumen lassen können."


    Die Art und Weise des Sendens, ist ein erheblich bedeutender Sachverhalt, sowie auch die (u.U. geplanten) Verbreitungswege. Weiter heißt es

    "(6) Die im Rahmen des Zulassungsverfahrens Auskunfts- und Vorlagepflichtigen sind verpflichtet, jede Änderung der maßgeblichen Umstände nach Antragstellung oder nach Erteilung der Zulassung unverzüglich der zuständigen Landesmedienanstalt mitzuteilen."

    Dies geht sogar so weit, wie in § 22 festgelegten Auskunftsbefugnissen:

    "5) Die in § 21 Absätze 1, 3 und 4 genannten Personen oder Personengesellschaften haben auf Verlangen Aufzeichnungen, Bücher, Geschäftspapiere und andere Urkunden, die für die Anwendung
    der §§ 26 bis 34 erheblich sein können, vorzulegen, Auskünfte zu erteilen und die sonst zur Durchführung der Maßnahmen nach Absatz 4 erforderlichen Hilfsdienste zu leisten. Vorkehrungen, die die Maßnahmen hindern oder erschweren, sind unzulässig."


    Dies alles zu nennen ist dahingehend wichtig, da im §43/Finazierung folgendes festgelegt ist:

    "Private Veranstalter können ihre Rundfunkprogramme durch Einnahmen aus Werbung und Teleshopping, durch sonstige Einnahmen, insbesondere durch Entgelte der Teilnehmer (Abonnements oder Einzelentgelte), sowie aus eigenen Mitteln finanzieren. Eine Finanzierung privater Veranstalter aus der Rundfunkgebühr ist unzulässig. § 40 bleibt unberührt." (§40 betr. offene Kanäle sowie die Zulassungs- und Aufsichtsfunktionen der Landesmedienanstalten)
    Das heißt gem. §21 Abs.6, sind Änderungen dies betreffend meldepflichtig, da es wesentliche Änderung beträfe.

    Ab § 26-34 geht es eigentlich um die Sicherung der Meinungsvielfalt, womit wir bei deinen Punkt der Sendezeit für Dritte wären. §26 legt dazu folgendes fest:


    "(4) Hat ein Unternehmen mit den ihm zurechenbaren Programmen vorherrschende Meinungsmacht erlangt, schlägt die zuständige Landesmedienanstalt durch die Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK, § 35 Absatz 2 Satz 1 Nr. 3) dem Unternehmen folgende Maßnahmen vor:
    1. Das Unternehmen kann ihm zurechenbare Beteiligungen an Veranstaltern aufgeben, bis der zurechenbare Zuschaueranteil des
    Unternehmens hierdurch unter die Grenze nach Absatz 2 Satz 1 fällt, oder
    2. es kann im Falle des Absatzes 2 Satz 2 seine Marktstellung auf medienrelevanten verwandten Märkten vermindern oder ihm zurechenbare Beteiligungen an Veranstaltern aufgeben, bis keine vorherrschende Meinungsmacht nach Absatz 2 Satz 2 mehr gegeben ist, oder
    3. es kann bei ihm zurechenbaren Veranstaltern vielfaltssichernde Maßnahmen im Sinne der §§ 30 bis 32 ergreifen."


    Und Punkt 3 aufgreifend kann ein Unternehmen gem.

    "§ 30 Vielfaltsichernde Maßnahmen
    Stellen die vorgenannten Vorschriften auf vielfaltsichernde Maßnahmen bei einem Veranstalter oder Unternehmen ab, so gelten als solche Maßnahmen:
    1. Die Einräumung von Sendezeiten für un-
    abhängige Dritte (§ 31),
    2. die Einrichtung eines Programmbeirats
    (§ 32)."


    gewähren. Wer konkret Sendezeit bekommen kann, ist im §42 geregelt, ich erspare mir aber den jetzt zu zitieren.

    Wie du siehst ist dies nur ein flüchtiger "Raffer" und schon durch zitierte Paragraphen weitaus unübersichtlicher und breit gefächerter, als hier darstellbar.
    Ach so es geht ja meist um den Programmanbieter in seiner Gesamtheit mit dem entsprechenden Programm(en), da ist AC3 ja - nein, ein unwesentlicher Faktor bei der Gesamtbetrachtung eines solchen, hinsichtlich zulassungsrelevanter Offenlegungen (wenn auch nicht beim hören für den Zuschauer).
    Da sicher die Privaten der zuständigen LMA seinerzeit die geplante digitale Einspeisung in den Kabennetzen/Sat mitgeteilt haben, jene es "abgesegnet" haben, ist der Zustand jetzt so wie er ist.
    Bei der Lizenzierung geht es ja um wesentliche Sachverhalte zum Zeitpunkt der Lizenzierung. Wenn jene sich ändern, muss dies angezeigt werden.
     
  7. davidh2k

    davidh2k Silber Member

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    AW: Die wahrheit über hd+


    Na klar vergess ich das Thema nicht. Aber auch du scheinst übersehen dass die Privaten in HD bei keinem Kabelanbieter für lau zu haben sind. Bei Kabel Deutschland m.W. für 18,90 € (Kabelanschluss HD inkl. Privat HD). Da sind wir schon weit weg von 5€ im Monat, und hier sind noch nicht einmal alle HD(+) Sender dabei (Kabel Deutschland, als Beispiel).
    Wie es HD+ da schafft eine Satellitenschüssel in Frage zu stellen? Tut mir leid ich weiß es nicht. Die zusätzlichen Kosten für HD habe ich nachweißlich auf allen vertriebswegen, selbst IPTV. Und da bleib ich doch für meinen teil, lieber bei Sat.
     
  8. emtewe

    emtewe Lexikon

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    AW: Die wahrheit über hd+

    Dann schau dir mal an, wie die Preise bei IPTV im letzten Jahr gefallen sind. Da ist sicher noch Luft um dort auch demnächst HD noch einzupreisen. Dort belebt die Konkurrenz ja noch da Geschäft, anders als am Himmel, da hat SES Astra ja quasi ein Monopol.
     
  9. se7en

    se7en Platin Member

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    AW: Die wahrheit über hd+

    1. Muss man bei Kabel aber die Kosten für Grundgebühr und SD abziehen. Ist man dann immernoch weit weg von 5€? (wenn schon, dann eher von unten...)
    2. Gibt es bei denn bei Kabel auch die gleichen Restriktionen wie bei HD+ Sat?
     
  10. Robert Schlabbach

    Robert Schlabbach Talk-König

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    AW: Die wahrheit über hd+


    Vielen Dank für das Herausarbeiten! Verstehe ich das also so richtig:
    1. Die hier im Forum bisweilen aufgestellte Behauptung, die Privatsender hätten keine "Pay-TV Zulassung" ist demnach unwahr, weil das Gesetz nur "Private Veranstalter" vorsieht, denen die Finanzierung durch Teilnehmerentgelte grundsätzlich ausdrücklich eröffnet ist?
    2. Sind die "Privaten Vernstalter" im Falle einer Veränderung ihrer Finanzierung demnach lediglich meldepflichtig, müssen aber nicht automatisch eine neue Zulassung beantragen?
    Sofern die Privatsender ihrer Meldepflicht nachgekommen sind (oder gibt es Belege, dass das nicht erfolgt ist?), würde das ja alle Behauptungen, die Teilnehmerentgelte für HD+ stünden der Zulassung zuwider, über den Haufen werfen.
     
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