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gesetzl. Bestimmungen

Dieses Thema im Forum "Digital TV über Satellit (DVB-S)" wurde erstellt von chipi74, 19. September 2004.

  1. chipi74

    chipi74 Neuling

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    Hallo,

    gibt es eigentlich gesetzliche Bestimmungen, die gegen die Installation einer Sat-Anlage ist. Ich meine, kann eine Gemeinde oder Stadt beschließen oder bestimmen, daß in einem bestimmten Baugebiet keine Sat-Anlage installiert werden darf, da sie z.B. das Gebiet optisch verschandelt?

    Grüß chipi74
     
  2. ricardilllo

    ricardilllo Neuling

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    AW: gesetzl. Bestimmungen

    eigentlich schon.
     
  3. MAx87

    MAx87 Board Ikone

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    AW: gesetzl. Bestimmungen

    ja da gibt es die ärgsten bestimmungen. Es gibt in Österreich zB auch irgentso ein Kaff da hat sich einer ein blaues dach machen lassen und hat es dann würder abmontieren müssem weil ein blaues dach nicht in das Ortsbild passt. Gerade in solchen kleinen Orten kann es da ärger geben. Wo lauter alte Bauern leben und sowas nie in ihren Leben gesehen haben. Habe ich schon oft gehört.
     
  4. sdl

    sdl Silber Member

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    AW: gesetzl. Bestimmungen

    :confused: Laut EU hast Du ein Recht auf eine Satschüssel zwecks Informationsfreiheit. Daß dir das jemand verbieten können soll, kann ich mir schwer vorstellen. Aufstellen darfst Du immer eine, die Frage ist nur wo das dann ist in deiner Wohnung (Stichwort: Vermieter, Mietswohnung).
    Im Zweifelsfall einfach die Schüssel mit einem Sonnenschirm vergleichen (wenn an der Hauswand montiert), denn den verbietet dir keiner aufzustellen, oder die Schüssel tarnen, z.B. in Farbe {des Daches, der Hauswand, ...}.
    I.ü. hast Du ohne Kabelanschluß sehr gute Chancen eine Schüssel zu bekommen. Wie das bei DVB-T aussieht, keine Ahnung.

    P.S. Selbst Vermieter haben "Ärger", wenn der Mieter eine Satschüssel aufstellen will und der einen triftigen Grund (schnelles Internet via Sat, fremdsprachige TV Programme, ...) nachweisen kann.
     
  5. DK4DY

    DK4DY Junior Member

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    AW: gesetzl. Bestimmungen

    Im Prinzip ist jede Antenne eine baurechtliche Angelegenheit. Daß es dabei oft eine Genehmigungsfreiheit gibt, ändert nichts am Prinzip. Ab bestimmter - örtlich unterschiedlicher - Größen braucht man stets eine Baugenehmigung. Und spätestens dann kommt das Ortsbild in's Spiel. Es kommt also immer auf den Einzelfall an. Mitunter kann man die Genehmigung selbst in einem historischen Stadtbild auch gegen den Willen der Gemeinde durchsetzen. Etwa, wenn die Antenne aus der Sicht des Betrachters gar nicht zu sehen ist, oder auf einem Nachbargrundstück sowieso große kommerzielle Antennen stehen.
     
  6. MAx87

    MAx87 Board Ikone

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    AW: gesetzl. Bestimmungen

    Ich finde SAT-Schüsseln schön. Ich finde sie verschönern das Ortsbild das sollte sich niemand aufregen!
     
  7. hopper

    hopper Lexikon

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    AW: gesetzl. Bestimmungen

    [​IMG]
    Ja, so ein paar Schüsselis am Ortseingang :D
     
  8. Knallbonbonbaby

    Knallbonbonbaby Junior Member

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    AW: gesetzl. Bestimmungen

    Ja ja ich meine auch :).
    Aber es kann doch nicht ernsthaft sein, dass es dafür beschränkungen gibt, oder?! Ich meine okay, bei einer 2 Meter Schüssel bitte, aber eigentlich hat doch jeder (sogar Mieter) inzwischen das Recht auf eine Schüssel? Einzig die Anbringung am Gebäude kann beipielsweise durch Vermieter untersagt werden. Gut, dass stellt man sich die eben in den Garten oder auf den Balkon oder klemmt Sie mit so einem - Rahmenklemmer (wie auch immer die heißen) fest.

    Das die generell verboten werden kann hab ich noch nie gehört!
     
  9. DK4DY

    DK4DY Junior Member

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    AW: gesetzl. Bestimmungen

    Normalerweise sind Schüsseln bis 1,2m genehmigungsfrei. - Normalerweise-

    Das Recht auf Informationsfreiheit hilft da nicht weiter, denn es schreibt ja nicht vor, daß man sich mit einer Schüsselantenne informieren muß. Deshalb haben ausländische Mitbürger auch manchmal bessere Karten, eine Genehmigung für eine Schüssel zu bekommen.

    Grundsätzlich ist das Bauordnungsamt zuständig. Falls es ablehnt, muß das schriftlich begründet werden. Und dagegen sind Rechtsmittel zuzulassen.

    Hart aber fair......
     
  10. Piktor

    Piktor Senior Member

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    AW: gesetzl. Bestimmungen

    Ein Freund von mir besitzt ein Eigenheim (ca. 11 Jahre alt) inmitten eines denkmalgeschützten Stadtkerns.
    Es wurde ihm bisher eine Solaranlage, ein Vordach über der Hauseingangstüre und eine Satellitenantenne untersagt.

    Gruß

    Piktor