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BTCI-5900 / 5900C = LICHT INS DUNKLE !!!!

Dieses Thema im Forum "Humax" wurde erstellt von Das Orakel, 29. Januar 2004.

  1. stef5

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    AW: Btci-5900 / 5900c = Licht Ins Dunkle !!!!

    Nützt mir gar nix, ich will nicht von Premiere abhängig sein, wenn ich nur den ORF später mal schauen möchte.
    Und was ist wenn ein anderer digital Pay TV in Deutschland vermarkten wird? :confused:
     
  2. zopek

    zopek Neuling

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    Aw: Btci-5900 / 5900c = Licht Ins Dunkle !!!!

    Ich habe jetzt ca. 2 Jahre nur Probleme mit dem Humax 5900. Mittlerweile habe ich das vierte Austauschgerät und es funktioniert wieder nicht. Ich rede gar nicht vom Digitalproblem, das ist eh schon bekannt.

    Ich habe immer nur die Meldung "Kein oder schlechtes Signal". Und das jetzt beim zweiten Gerät in Serie (die ersten beiden sind pausenlos abgestürzt). Geräte anderer Hersteller funktionieren aber.

    Also hab ich mich dazu durchgerungen, auf den Humax und damit auch auf die Garantie zu verzichten. Das Gerät steht jetzt auf dem Dachboden, wo es auch hingehört. Ich lass mich von dieses Heinis nicht mehr pflanzen. Die können sich den Humax auf's Hirn picken. Der Receiver war nur teuer, gekonnt hat er nichts.

    Ich hab mir jetzt um € 180,00 die Dreambox gekauft und siehe da, alles funktioniert. Dolby Digital? - kein Problem. Stabilität? - zu 100 % gegeben. Und dann erst die Umschaltzeiten - Zucker.

    Also eines steht fest: ein Humax kommt mir nicht mehr ins Haus.
    Gruß
    Gerhard
     
  3. BenB

    BenB Silber Member

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    Aw: Btci-5900 / 5900c = Licht Ins Dunkle !!!!

    Warum gibts du den Humax nicht zurück? Nach 2 erfolglosen Reparaturversuchen kannst du dein Geld zurückverlangen.
     
  4. Bjoern1281

    Bjoern1281 Junior Member

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    Aw: Btci-5900 / 5900c = Licht Ins Dunkle !!!!

    Mh des wäre ja cool

    hab eben mit dem Humx Service Telefoniert da wurde mir gesagt der Herr mit dem ich im Mailkontakt war wird mir wahrscheinlich einen Austauschreceiver was laut dem Herrn mit dem ich eben sprach am Telefon ein anderer STB sein wird er sagte entweder denkt er mal wird es der Fox (sagte ich gleich nein den will ich nicht) sein oder der PVR8000:D ich glaub auf das Angebot mit dem PVR könnt ich mich glatt einlassen auf des Premierezertifikat ist ehrlich gesagt geschi**en :) nur wegen dem Multiefeed so toll ist des eh nicht was sie da im Moment anbieten.


    Und er ließ auch „blicken“ sagte es nicht direkt, das das DD Problem beim 5900 noch nicht behoben ist und sagte auch nichts von da sei was im Testlauf :S



    MFG

    Björn
     
    Zuletzt bearbeitet: 13. Juli 2004
  5. Mysterykind

    Mysterykind Junior Member

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    Aw: Btci-5900 / 5900c = Licht Ins Dunkle !!!!

    Hallo,

    habe meinen BTCI-5900c ende 2002 bei Media Markt gekauft u. mich dort auch über besagte nicht Funktionalitäten beschwert.
    Ebenfalls habe ich auf die immer von Humax versprochenen Updates u. damit auch angebliche Beseitigung der Fehler hingewiesen.
    Die haben sich daraufhin selber mit Humax in Verbindung gesetzt u. mir mitgeteilt das die ersten Modelle angeblich alle diese besagten Bugs (Tonprobleme etc.) haben u. diese auch nicht per Softwareupdate behoben werden können. Es soll Boxen dieser Reihe geben die diese Probleme nicht aufweisen. Jetzt wird der Receiver von Media Markt einmal zu Humax gesendet, sollten die Probleme danach immer noch auftreten bekomme ich mein Geld zurück (voller Kaufpreis). Kann nur jeden Raten dasselbe zu tun. Ein funktionierendes Update wird nämlich niemals erscheinen !!!


    Kind regarts
     
  6. Dr. Stein

    Dr. Stein Neuling

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    Aw: Btci-5900 / 5900c = Licht Ins Dunkle !!!!

    Wäre schön, wenn sich unser Humax Mitarbeiter "Das Orakel" zu der Geschichte mal wieder melden würde.
     
  7. evomaxx

    evomaxx Neuling

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    Aw: Btci-5900 / 5900c = Licht Ins Dunkle !!!!

    Ich habe vor zwei Wochen meinen HUMAX BTCI 5900 nach langer Zeit des "Vertröstetwerdens" wegen der DD-Probleme zum ProMarkt zurückgebracht und auf eine Wandelung des Kaufvertrages bestanden, nachdem die Marktleitung mit HUMAX telefoniert hatte und mir nur ein billigeres PR-FOX-Gerät angeboten wurde, dass ich natürlich nicht genommen habe. Stattdessen habe ich mir von dem erstatteten Geld eine Dreambox gekauft und bin nur noch begeistert!

    @Dr. Stein
    Ist dein Gerät jünger als zwei Jahre? Dann bestehe doch einfach auf Wandelung. Sofern das Gerät älter als 6 Monate ist, musst du zwar belegen, dass der/die Fehler schon beim Kauf vorlagen, dazu benötigt man keinen Sachverständigen. Bei mir haben entsprechende Auszüge bzgl. der Fehler des Gerätes aus diesem Forum ausgereicht. Nicht vergessen: Bei Gewährleistung ist dein Händler und nicht HUMAX dein Ansprechpartner! Deshalb ruht HUMAX sich wohl auch so aus.

    @BenB
    Das mit den "zwei Reparaturen, dann Wandelung" ist nur eine Masche von den Händlern um Wandelungen zu vermeiden. Händler sind nach neuem Kaufrecht, (dass seit 2002 gilt) verpflichtet, DEINEM Wunsch bzgl. der Abstellung des Fehlers zu entsprechen. Wenn du keine langwierigen Reparaturen oder einem Austausch gegen ein anderes Gerät nicht zustimmen willst, kannst du (genau wie ich) einfach direkt eine Wandelung verlangen.

    @Mysterykind
    Wie ich BenB schon geschrieben habe: Das mit dem Einschicken hättest du dir wirklich ersparen können - aber immerhin haben sie dir nicht diesen üblichen Quatsch von zwei Reparaturen bis zur Möglichkeit der Wandelung erzählt. Solche Paragraphen haben manche Händler zwar noch in Ihren AGB stehen, sind aber seit 2002 unwirksam. Ebenso ein Abzug vom Kaufpreis wegen X Tagen Benutzung oder Gebrauchspuren.
     
  8. Holzi38

    Holzi38 Neuling

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    AW: Btci-5900 / 5900c = Licht Ins Dunkle !!!!

    :eek:
    Ich wollte mein Gerät auch umtauschen, aber der EP Händler ( nie wieder Electronic Partner ) will dieses Gerät auf gar keinen Fall zurück nehmen, da er behaptet, dies müsse ich mit Humax klären.
    Er ist sich keiner Schuld der Falschberatung bewußt.

    Wer kann mir da helfen?!
     
  9. evomaxx

    evomaxx Neuling

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    AW: Btci-5900 / 5900c = Licht Ins Dunkle !!!!

    Was meinst du mit "Falschberatung"? Ich verstehe darunter, dass dir der Händler ein Gerät verkauft hat, das nicht die Ausstattung hat, die du wolltest. In meinem Fall aber war die Dolby-Digital-Unterstützung eine "zugesicherte Eigenschaft" des HUMAX, die aber fehlerhaft war. Und wenn man ins BGB schaut, dann lesen wird dort:

    BGB § 433 Vertragstypische Pflichten beim Kaufvertrag

    (1) Durch den Kaufvertrag wird der Verkäufer einer Sache verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen. Der Verkäufer hat dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen.

    (2) Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und die gekaufte Sache abzunehmen.


    Hier sehe ich Absatz 1 seitens des Händlers nicht erfüllt, Absatz 2 haben wir bereits erfüllt. Und wenn sich in der Zeit der Gewährleistung des Händlers Mängel herausstellen, die bereits beim Kauf vorlagen, muss er dir in den ersten 6 Monaten das Gegenteil beweisen. In der verbleibenden 1,5 Jahren musst dagegen du ihm beweisen, dass der Mangel schon beim Kauf vorhanden war. Dazu benötigst du wegen der Beweiskraft oftmals einen unabhängigen Dritten wie z. B. einen Sachverständigen. Doch Auszüge aus diesem Forum sind genau so beweiskräftig, da man hier von vielen Kunden liest, dass der Mangel Gerätetypisch und kein Einzelfall ist. So, und daraus hast du dann die folgenden Rechte:

    BGB § 437 Rechte des Käufers bei Mängeln

    Ist die Sache mangelhaft, kann der Käufer, wenn die Voraussetzungen der folgenden Vorschriften vorliegen und soweit nicht ein anderes bestimmt ist,


    1. nach § 439 Nacherfüllung verlangen,
    2. nach den §§ 440, 323 und 326 Abs. 5 von dem Vertrag zurücktreten oder nach § 441 den Kaufpreis mindern und
    3. nach den §§ 440, 280, 281, 283 und 311a Schadensersatz oder nach § 284 Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen.

    (die o.g. "folgenden Vorschriften" findest du unter http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/bgb/index.html)

    Sollte diese EP-Händler sich weiterhin querstellen (was man aus seiner Situation heraus vieleicht verstehen kann, aber zu seinem Pech nicht rechtens ist), dann kann dir beispielsweise die nächstgelegene Verbraucherschutzzentrale helfen. Die kennen solche Probleme bereits. Sollte auch das tatsächlich nicht helfen, kannst du natürlich immer noch den offiziellen Rechtsweg bemühen und die Sache deinem Anwalt übergeben (bei dem Wert wahrscheinlich nur empfehlenswert falls du Rechtschutz hast) oder selbst dein Recht einklagen.
     
  10. Holzi38

    Holzi38 Neuling

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    Aw: Btci-5900 / 5900c = Licht Ins Dunkle !!!!

    Hi,

    vielen Dank für Deinen Tip. Mit Falschberatung meine ich auch die DD Funktion. Sie wurde vom Händler angebotem und steht auch draußen auf dem Karton des BTCI-5900 drauf.