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Wiederholte Drohung von Unitymedia mit rechtlichen Schritten

Dieses Thema im Forum "Digital TV über Kabel (DVB-C)" wurde erstellt von Margarethe, 21. Oktober 2009.

  1. mischobo

    mischobo Lexikon

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    AW: Wiederholte Drohung von Unitymedia mit rechtlichen Schritten

    ... da kann schon noch jemand kommen, der sich vom alternativen Empfangsweg überzeugt und die Antennenanschlussdose versiegelt ...
     
  2. Funkhaus

    Funkhaus Junior Member

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    AW: Wiederholte Drohung von Unitymedia mit rechtlichen Schritten

    Ich muss Mischobo mit seinen beiden Antworten Recht geben. Der Hauseigentumer oder Dienstleister von BK-Hausverkabelungen auf der Netzebene 4 (ob kleiner Fernsehhandwerksbetrieb oder größere Kabelservicegesellschaften) sind vertraglich verpflichtet, der Kabelgesellschaft (Unitymedia/ Netzebene 3) die erschlossenen Wohnungseinheiten (WE) mitzuteilen. Eine Wohnungseinheit kennzeichnet sich durch eine eigene Klingel, eigenen Eingang und ggf. Briefkasten (ist eindeutig im Vertrag definiert).

    Gerade bei kleineren Mietshäusern mit weniger als 3 Wohnungen kommt es ab und zu vor, das Wohnungen (gerade Einlieger- oder Dachgeschosswohnung) über Einkabellösungen und Abzweigungen in den BK-Antennendosen „schwarz“ angeschlossen werden. Nicht ohne Grund haben die Kabelgesellschaften den Murks mit den verschlüsselten Fernsehprogrammen im Digitalbereich durchgesetzt, invesstieren hohe Summen in den Ausbau „rückkanalfähiger BK-Netzstrukturen, um hier u.a. „Schwarzseher“ zu lokalisieren und gleichzeitig auszusperren.

    Durch die Erschließung des Breitbandkabelanschlusses in seinem Haus verpflichtet sich der Hauseigentümer, der Kabelgesellschaft auf Netzebene 4 und auch 3(!) Zugangsmöglichkeiten zur kompletten BK-Anlage zu ermöglichen. Dazu zählen auch die Inhouse-Verkabelungen vom HüP bis zu den Kabeldosen in den Wohnungen. Im Falle eines Mieters ist der Zutritt bzw. Zugang von technischen Personal durch eine Kabelgesellschaft in seine Wohnung natürlich bedenklich, gerade wenn der Mieter nicht selbst ein Vertragsverhältnis mit der Kabelgesellschaft hat. Aber in vielen Mietverträgen ist es geregelt, dass der Vermieter bei vorheriger Absprache mit dem Mieter das Recht hat, sich für technische Wartunsarbeiten Zugang in die Wohnung zu verschaffen.

    Der Vermieter macht es sich im Falle von Margarethe sehr einfach und wälzt die Sache auf sie ab. Und das obwohl die Bereitstellung des Kabelfernsehanschlusses im Mietvertrag nach ihrer Aussage erwähnt ist. Rein rechtlich wäre der aktuelle Vermieter in der Pflicht, die Angelegenheit mit Unitymedia zu regeln. Aber gerade um das Verhältnis zwischen ihr und Vermieter nicht unnötig zu belasten, würde ich als Mieter den ersten Schritt machen: Anschreiben für Unitymeida aufsetzen und bei ihrer Ankündigung auch Zutritt dem jeweiligen Servicepersonal gewähren, um die Kabelanschlussdose zu deaktivieren.

    Margarethe, ich kann Deine Bedenken, auch vielleicht Frust und Ärger voll und ganz nachvollziehen. Aber ich gebe Dir den guten Tipp, lasse die Mitarbeiter von Unitymedia oder einer beauftragten Kabelservicegesellschaft rein, um hier Dir und auch dem Vermieter keinen „unnötigen“ Stress zu bereiten.
     
  3. Mangels

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    AW: Wiederholte Drohung von Unitymedia mit rechtlichen Schritten

    Warum sollte auch UM sperren?
    Wenn ein solcher Anschluss in der Wohnung ist, dann sollte der Vermieter dafür sorgen, dass der Umgang damit auch geregelt ist.
    Entweder per Umlage etc. im Mietvertrag enthalten
    oder
    Dose dichtmachen und es dem Mieter überlassen, ob er einen Vertrag mit dem Kabelnetzbetreiber abschliessen will.
    Persönlich bin ich der Meinung, dass es einfach ein Versäumnis des Vermieters ist.

    Gruss
    Mangels
     
  4. rx 50

    rx 50 Board Ikone Premium

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    AW: Wiederholte Drohung von Unitymedia mit rechtlichen Schritten

    Ich hatte eine ähnliche Situation,als ich mein 2 Familienhaus gekauft habe.
    Eingezogen,Antennenkabel rein,analog KabelTV geguckt.
    Irgendwann hat sich Ish(jetzt UM) gemeldet.Habe 4 bis 5 Mal geblockt.
    Dann musste ich mich entscheiden und habe Vertrag gemacht.
    (zwischenzeitlich gekündigt).
    Also Entscheidung treffen was Du machen willst.
    Kabel ja oder nein.Wenn nein Alternativen haben und deren
    Installation forcieren.Ich hätte mich nach meiner Erfahrung viel
    früher um Alternativen zum Kabelanschluss kümmern sollen.
    Wenn Du Sat-Schüssel montieren kannst und darft solltest Du das tun.
     
  5. »»-MiB-««

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    AW: Wiederholte Drohung von Unitymedia mit rechtlichen Schritten

    Also wenn du keinen Vertrag mit UM hast würde ich den Brief freiwillig beantworten, mit dem Hinweis das du dir ebenfalls rechtliche Schritte vorbehälst.
    Frage in dem Brief einfach nach erstens , welchen Grund du haben sollst eine nicht bestellte Leistung zu bezahlen und wie sie auf die Idee kommen du seist ihr Vertragspartner, teile denen mit das du über DVB-t fernsiehst und sie sich bei dir melden sollen wenn sie deine Anschlußdose verplomben wollen.
    Zweitens, verlange Auskunft darüber woher sie überhaupt deine Adresse haben da du ja kein Kunde bei ihnen bist und sprich sie auf eventuelle Datenschutzverstöße an .
    Drittens , stelle ihnen für die Beantwortung ihrer Fragen Unkosten in Höhe von 50 Euro in Rechnung .


    Den Anschluß in deiner Wohnung darfst du natürlich keinesfalls benutzen !
     
  6. »»-MiB-««

    »»-MiB-«« Institution

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    AW: Wiederholte Drohung von Unitymedia mit rechtlichen Schritten

    Es gibt keinen anaolgen oder digitalen TV Anschluß , das sind nur Werbenamen der Kabelanbieter.
    In deinem Anschluß sind sowohl analoge als auch digitale Signale.
    Wenn der Vermieter dir eine Umlage für Kabelaempfang in Rechnung stellt, warum macht er das ?
    Solch ein Versehen macht man doch nicht. Habt ihr wenn es tatsächlich ein Versehen war den Betrag zurückerhalten ?
    Das müßt ihr nämlich .
    Ich hege den Verdacht euer Vermieter verars.... euch und zieht zwar das Geld für deinen TV Anschluß ein aber überweist es nicht an UM.

    Wenn die 2 anderen Parteien 20 Euro an UM zahlen ist diese Summe zusätzlich an UM zu zahlen, die betreffenden Parteien haben vermutlich zusätzlich digitales TV, Telefon , oder Internet von UM beauftragt.
    3 Play (also Telefon, Internet, dig.TV) gibt es nämlich exakt zu diesem Preis.

    Irh Mieter solltet euch einmal alle treffen und die Fakten klären, eventuell kennt sich da einer bei euch ja genauer aus.

    Das ganze jedenfalls hört sich sehr merkwürdig an und deinen Vermieter würde ich einmal darauf hinweisen das er nicht einfach deine Adresse weitergeben soll.

    Das ist niemals Wurscht, es sei denn man hat noch nie etwas von Datenschutz gehört !

    Aber ohne richterlichn Beschluß auch für den Schornsteinfeger, falls also UM Techniker einen nebenjob als Schornsteinfeger ausüber hat er eventuell schlechte Karten :D
     
    Zuletzt bearbeitet: 22. Oktober 2009
  7. »»-MiB-««

    »»-MiB-«« Institution

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    AW: Wiederholte Drohung von Unitymedia mit rechtlichen Schritten

    Also wenn die Kabelgebühren in den Nebenkosten enthalten sind und der Vermieter sie nicht überweist ,kann man doch wohl nicht als Schwarzseher bezeichnet werden ?
    Mit anderen Worten wenn ich dir eine Rechnung über Kosten für einen Leihwagen zuschicke und du darauf nicht antwortest kann ich davon ausgehen das du einen hast und auch benutzt ?:winken:

    Wenn die Kabelanbieter, in diesem Fall eine Antwort haben möchten sollen sie gefälligst auch die dafür entstehen Kosten auch direkt mitsenden, zB Tankgutschein usw. Ich würde da eigentlich auch nicht einsehen jedem Hinz und Kunz mit dem ich nichts zu tun habe meine kostbare Zeit zu widmen und irgendwelche Fragen zu Problemen die er hat umsonst zu beantworten und auch dafür noch Portokosten zu tragen !

    Die Kabelanbieter , insbesonder UM wollen auch für alles Geld sehen und machen nichts umsonst ( Aktivierungsgebühren, dBox2 Kartengebühr, usw. )

    Also mit anderen Worten man investiert über Jahre Hunderte von Millionen an Kundengängelung (Verschlüsselung) sowie rückkanalfähiger BK Strukturen umd die paar Schwarzseher zu eventuell zahlungswilligen Kunden zu machen .

    Das klappt natürlich wenn die Kunden 568 Jahre alt werden und immer UM treuer Kabelkunde bleiben , ansonsten kostet das doch das 1000 fache von dem was denen durch Schwarzseher verloren geht, vor allem weil die Verschlüsselung auch noch komplett die Digitalisierung im Kabel behindert und total ausbremst.
     
    Zuletzt bearbeitet: 22. Oktober 2009
  8. easytv

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    AW: Wiederholte Drohung von Unitymedia mit rechtlichen Schritten

    Im Fall von Margarethe gibt es einfach keinen Vertrag. Weder der Hauseigentümer noch Margarethe hat einen Vertrag mit Unitymedia. Niemand hat sich zu irgendwas verpflichtet.
    Wenn Margarethe Lust zum streiten hat, dann könnte sie auch Strafanzeige wegen Nötigung gegen Unitymedia stellen.
    Jemand unter Androhung von rechtlichen Schritten zu einem Vertragsabsachluss "überreden" zu wollen ist schlicht und einfach Nötigung.
     
  9. Gorcon

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    AW: Wiederholte Drohung von Unitymedia mit rechtlichen Schritten

    Die Grundverschlüsselung hällt niemanden davon ab trotsdem den Anschluss zu nutzen!
    Die Grundverschlüsselung ist nur dazu da um den Nutzer zu Adressieren, und abzukassieren. Nebenbei werden die Adressdaten dann auch illegal weiterverkauft.
     
  10. Margarethe

    Margarethe Neuling

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    AW: Wiederholte Drohung von Unitymedia mit rechtlichen Schritten

    Hallo Zusammen,
    das Schreiben an UM ist nun raus mit dem Inhalt: Ich nutze keinen Kabelanschluss und will auch keinen Kabelanschluss. Ich gebe easytv recht: Weder mein Vermieter noch ich haben einen Vertrag mit UM. Und die Art und Weise wie seitens UM vorgegangen wird, um einen Vertragsabschluss herbeizuführen, halte ich schon für grenzwertig. Wenn ich den Anschluss nicht nutze (warum sollen sie das Gegenteil annehmen?), was sollte ich Unrechtes tun? Daraus, dass man dem Anbieter durch Nichtantworten suggeriert, man nutze den Anschluss, darf man doch keinen Handlungszwang unter Androhung rechtlicher Schritte begründen. Sicher ist es für UM ärgerlich, einen Anschluss ohne Vertrag frei zugänglich zu wissen. Aber soll das tatsächlich zu meinem Problem werden? Was mich bei der ganzen Sache wirklich sehr ärgert, ist die subtile Art der Schreiben der UM. Man wird schon so angeschrieben, als ob man Kabelnutzer wäre und nur nicht zahlen würde; dann wird das SGB erwähnt, das Erschleichen von Leistungen und zu guter Schluss kommt man mit der Rechtsabteilung. Manch anderer lässt sich da mit Sicherheit schnell beeindrucken und schwupps ist ein neuer Vertrag gemacht.
    Ich kann daher die Ansicht von mischobo auch nicht teilen.
    Jetzt habe ich denen zwar geschrieben; ob ich die auch in meine Wohnung lasse, weiss ich noch nicht. Ich weiss, dass meine anderen Mieter das gleiche Problem hatten und die nun einen Termin zum Abklemmen vereinbart haben. Grüße an alle