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BGH: "Kein Widerrufsrecht für Pay TV"

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von strunz77, 23. April 2004.

  1. strunz77

    strunz77 Talk-König

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    Laut rtl-text seite 354 hat der BGH gegen die klagenden Verbraucherschutzzentralen und zugunsten Premieres entschieden, dass Premiere kein Widerrufsrecht bei Abo-Verträgen einräumen muss, da diese einem Mietvertrag einer Wohnung entsprächen.

    Ich weiß jetzt nicht genau, worauf sich das Urteil bezieht, aber interessant ist es allemal...
     
  2. gogosch

    gogosch Silber Member

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    Ist doch klar, Premiere hat sich die Rechtsprechung in DE gekauft, wie schon einiges vorher.
    Gruß
    H.
     
  3. Hannover1980

    Hannover1980 Gold Member

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    Die Rechtsprechung in Deutschlnad ist NICHT käuflich. Wer das behauptet hat echt keine Ahnung.
     
  4. gogosch

    gogosch Silber Member

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    Mensch! Bist Du naiv!
    Gruß
    H.
     
  5. Kilroy

    Kilroy Senior Member

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    Und als was würdest du deine -gelinde gesagt-abstrusen Äußerungen bezeichnen?
    Es ist immer wieder lustig zu lesen, für was Premiere hier alles herhalten muss und verantwortlich gemacht wird. boah!
    Nun hat Kofler also schon Deutschlands Gerichte fest im Griff und demnächst kontrolliert er dann das ganze Land oder wie?
    Ich glaube, einige hier leiden mittlerweile unter Verfolgungswahn. winken
     
  6. Marco.Schaum

    Marco.Schaum Guest

    Wenn man keine Ahnung von der Materie hat, sollte man besser auch nichts dazu schreiben. Aber du kannst dich ja mal über die Gründe der Entscheidung informieren:

    Hier: BGH"]http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=8a0df40d1ee94a30abe051bc5ea0df5a&client=3&nr=25593&linked=pm&Blank=1]BGH Pressemitteilung Nr. 42/2003 vom 24.03.2003[/url]

    <small>[ 24. April 2004, 12:49: Beitrag editiert von: Marco.Schaum ]</small>