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Premiere/Sky ab 03.07.09 Ausstieg möglich ?

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von fossili, 24. Juni 2009.

  1. skylight

    skylight Junior Member

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    AW: Premiere/Sky ab 03.07.09 Ausstieg möglich ?

    Also das diese Frage kommt hätte ich nicht erwartet.
    Premiere/Sky bietet weiterhin das Programm, was man abonniert hat.
    Dass einzelne - "unwichtigeren" - Sender rausfallen, ist DEFINITIV kein Grund für eine SoKü.
     
  2. radio bino

    radio bino Guest

    AW: Premiere/Sky ab 03.07.09 Ausstieg möglich ?

    Dann hast du ja mit meiner Schwester Geburtstag. :winken:
     
  3. Fusion-strike

    Fusion-strike Junior Member

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    AW: Premiere/Sky ab 03.07.09 Ausstieg möglich ?

    Man weiß vor dem Abschluss des Abos ob man es will oder nicht. Da hast du schlicht und einfach Pech gehabt...
     
  4. prodigital2

    prodigital2 Institution

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    AW: Premiere/Sky ab 03.07.09 Ausstieg möglich ?


    Du siehst das total falsch! :D:D
     
  5. fcsh

    fcsh Board Ikone

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    AW: Premiere/Sky ab 03.07.09 Ausstieg möglich ?

    Ja diese Klausel bezieht sich auf premiere, aber sky ist nicht eine andere Firma.
     
  6. fcsh

    fcsh Board Ikone

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    AW: Premiere/Sky ab 03.07.09 Ausstieg möglich ?

    Geht sicher nicht. Eine Vertragsänderung liegt nicht vor und Premiere darf einzelne Sender ersetzten, wenn das abonnierte Paket dadurch nicht wesentlich geändert wird. Vielleicht postest du dann die Ablehnung deiner versuchten ausserordentlichen Kündigung.
     
  7. Vossi

    Vossi Gold Member

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    AW: Premiere/Sky ab 03.07.09 Ausstieg möglich ?

    Genau so isses.
    Solange der Vertragspartner nicht wechselt, oder der Vertragsgegenstand sich nicht massiv ändert (..damit sind Inhalte nicht Sendernamen gemeint !) ist nix mit Kündigung.

    Gegenbeispiel:
    Der ISP Strato wurde vor ein paar Jahren an Freenet verkauft, es gab neue AGB und die Kunden wurden darüber informiert.
    Da hätte man dann zu Jahresende, wo der Verkauf wirksam wurde, kündigen können. Es hätte gereicht, den neuen AGB zu widersprechen.

    Hier (Premiere/Sky) liegt der Fall aber komplett anders.
     
  8. michaausessen

    michaausessen Gold Member

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    AW: Premiere/Sky ab 03.07.09 Ausstieg möglich ?

    Ganz so undifferenziert würde ich die Sache nicht sehen. Sicher, beim Sport- bzw. Filmangebot gibt es bis auf die Änderung der Sendernamen keine gravierenden Reformen. Beim Family-Paket sowie bei Premiere Star sieht das jedoch schon etwas anders aus. Dort fallen einzelne Programme komplett weg bzw. werden durch andere ersetzt. Wer Premiere Family in erster Linie wegen "Hit 24" abonniert hatte, der kann meines Erachtens gegenüber Premiere/Sky im Falle einer Kündigung des Family-Paketes auch damit argumentieren. Ähnlich siehts beispielsweise mit MTV Music bei Premiere Star aus.

    Ob und in welchen Fällen den bisherigen Premiere-Abonnenten ein außerordentliches Kündigungsrecht zusteht, dazu werden sich Verbraucherzentralen und Stiftung Warentest sicherlich in den nächsten ein, zwei Wochen äußern. Bis dahin gilt: Nur Versuch macht klug. Ich glaube kaum, dass Premiere/Sky im Einzelfall an einer rechtlichen Auseinandersetzung interessiert sein wird.
     
  9. deister7

    deister7 Institution

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    AW: Premiere/Sky ab 03.07.09 Ausstieg möglich ?

    Guck Dir an wie sich Premiere beim Buli-Verlust angestellt hat. Und dann kommst du mit dem vergleichsweise popeligen Hit24 ... die lachen dich dann aus.

    btw. "hauotsächlich Familie wegen Hit24 -> da argumentiert Premiere mit "hättest ja Hit24 solo buchen können für 2€, Kosteneinsparung 13€ (wenn man 2 Pakete hat statt 35€ nur 22) ...
     
  10. skymayor

    skymayor Guest

    AW: Premiere/Sky ab 03.07.09 Ausstieg möglich ?

    Dem Abonnenten/ Kunden steht sehr wohl ein Sonderkündigungsrecht zu. Sonderkündigungsrecht bedeutet, daß fristlos, also ohne Einhaltung vertraglich vereinbarter oder gesetzlicher Kündigungsfristen gekündigt werden kann. Die bezeichnete Kündigung “mit sofortiger Wirkung” ist daher zulässig und wird mit Zugang beim Vertragspartner wirksam.

    Im weiteren hat der Abonnent/ Kunde mit dem Vertragspartner "Premiere AG" laut AGB einen beiderseitigen Vertag geschlossen. Der Pay TV Anbieter der im Handelregister, wahrscheinlich beim AG München, eingetragen ist, wird nachfolgend gelöscht und durch einen neuen Vetragspartner mit Eintrag, SKY, aufgenommen/ ersetzt.

    Eine rückwirkende Kündigung ist ausgeschlossen. Die Sonderkündigung ist ab dem Eingang beim Empfänger wirksam.

    Eine Änderung der bestehenden Sender-/Prorammstruktur beinhaltet noch kein Sonderkündigungsrecht, da der Pay-TV Betreiber als Unternehmen sehr wohl zu seinen als auch den Belangen seiner Abonnenten/ Kunden aggieren und Abhilfe schaffen kann. Laut AGB muss ein geringfügiger Eingriff in die Sender-/Programmstruktur geduldet werden.