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Sat-Recht: So darf die

Dieses Thema im Forum "DIGITAL FERNSEHEN - Die Zeitschrift" wurde erstellt von Stefan., 12. Dezember 2004.

  1. mecenasandy

    mecenasandy Neuling

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    AW: Sat-Recht: So darf die

    Hallo, Also, doch , ich bin nicht der einziger Spinner, der mit dem Abzockedekoder nicht zufrieden ist:LOL:

    Wirklich, ich würde die Angebote des Kabelmonopolisten , auch wenn ungerne, schon annehmen, aber, nur, wenn ich diese Programme innerhalb der Wohnung ALLE zur Verfügung stehen würden. Ansonsten
    werde ich die Settopbox weitehhin als "Abzockedekoder" betrachten.

    Diese ganze Problemmatik, die dem "normalen" deutschen Bürger fast nichts mehr erlaubt, und dem Ausländer nur bedinngt, grenzt meines Erachtens an eine akute Schizophrenie :D .....nun, die erkrankten erkennen es meistens nicht...

    Dem Deutschen Mieter hat man mit dem schöngesagten Kabel den Mund "zugekabelt", und Ausländer ist doch sowieso meistens nur ein Dorn im Auge.... sollte am bestens den Mund halten und froh sein, dass er da sein darf.......

    Ich übertreibe nicht, mir ist so eine Geschichte buchstablich schon passiert, als ich vor Jahren beim Hausverwalter die SAT-Problemmmatik
    besprochen habe, drehte sich eine der Schreibkräfte, so. um die 58 Jahre alte Dame, und äußerte sich: wenn es Ihnen hier nicht paßt, packen sie ihre Koffer, und verschwinden zuzück, wo sie hergekommen sind.....:eek:

    Ja ja, mir hat damals die Sprache verschlagen.....:eek: :eek:

    Heute häte ich eine konkrete Antwort " auf Lager"....

    Und, den Vorschlag, die Einspeisung der Digitalen ins Kabel habe ich bereits vorgeschlagen, der Vorstandsvorsitzender muß sich aber erst mit meinem Schreiben "vertraut" machen, das sind knap 8 Seiten in Arial 10 geschrieben, dauert sicher 1 Woche...;) , ist halt die gesamte Rechtssprechung und aktuelle Kommentare, alles dabei....



    Life is brutal............:mad:

    Grüße
     
  2. mecenasandy

    mecenasandy Neuling

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    AW: Sat-Recht: So darf die

    :p sorry für den dopeleintrag....:)
     
  3. Buddy1964

    Buddy1964 Junior Member

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    AW: Sat-Recht: So darf die

    Moinsen,

    aus gegebenen Anlass dazu mal eine Frage:
    Das Verbot der Schüssel wird ja damit Argumentiert, dass sich das optische Bild des Gebäudes verändert und dies nicht zumutbar wäre.

    Ich lebe in einer WEG, bin Eigentümer, 4. Stock direkt unter dem Flachdach. Meine Schüssel steht mittels eines Balkonständers mitten auf dem Flachdach und ist von aussen von keiner Seite sichtbar.
    Nur, wir haben 2 Gebäude in der Nachbarschaft die höher als unser Gebäude sind und da kann man sie natürlich sehen.

    Ich würde jetzt versuchen zu Argumentieren, dass keine optische Beeinflussung des Gebäudes statt findet, da ja die Schüssel nicht sichtbar ist und daher das Verbot nicht zutrifft.

    Hat man damit wohl eine Chance?

    Gruss Uwe
     
  4. Indymal

    Indymal Talk-König

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    AW: Sat-Recht: So darf die

    Also grundsätzlich ist zu sagen, daß Hausordnungen, Mietverträge etc. die die Installation einer Satellitenantenne vollständig verbieten ohnehin keine rechtliche Grundlage haben und somit defakto ungültig sind.
    Meiner Ansicht nach dienen derartige Klauseln oftmals auch nur zu dem Zweck, pro Wohnblock möglichst viele (Zwangs-)Kabelkunden zu halten oder Scherereien mit beanstandungswürdigen Antenneninstallationen im Keim zu ersticken.

    Geltendes Recht ist hingegen, daß man als Wohnungseigentümer innerhalb einer Eigentümergemeinschaft die Zustimmung sämtlicher Miteigentümer einholen muss, oder eine Abstimmung während einer Eigentümerversammlung durchzuführen hat.

    Sofern dies nicht den gewünschten Erfolg hat, bliebe als Plan B nur noch der Gang vor das Gericht, wo dann unter Abwägung der Interessen aller Parteien ein Urteil gefällt wird.

    Sofern die Antenne nur aus der Vogelperspektive sichtbar ist, bestehen sicherlich sehr gute Chancen, daß zu Gunsten des (künftigen) Antennenbesitzers entschieden wird.

    Noch viel erfolgversprechender ist allerdings die Argumentation, daß man die gewünschten Inhalte (idealer Weise etwas exotischere TV Sender etc.) nur über Satellit empfangen kann, und sich bei der reinen Standardversorgung (z.B. Kabelfernsehen) somit in seiner Informationsfreiheit eingeschränkt fühlt.
    Sofern man noch irgendwie nachweisen kann, daß die gewünschten Inhalte für den Beruf etc. von besonderer Bedeutung sind, kann man unter Umständen sogar eine Genehmigung bekommen, wenn die Satellitenantenne (sofern nicht anders möglich) gut sichtbar an der Fassade montiert werden müsste.

    Wenn man sich hier eine gute Storie zurecht legt, hat man schon halb gewonnen.

    Was man aber auf keinen Fall ins Feld führen sollte, sind Kosten, die durch die Antenne allgemein, oder durch einen speziellen Installationsort eingespart werden könnten.
    Wenn es so rüber kommt, als ob man nur eine billige Alternative zum Kabelfernsehen suchen würde, reagieren die meisten Richter etwas empfindlich, und verweigern ein entsprechendes Vorhaben gerne einmal.

    Gruß Indymal
     
    Zuletzt bearbeitet: 13. Mai 2009
  5. Buddy1964

    Buddy1964 Junior Member

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    AW: Sat-Recht: So darf die

    Moinsen,

    nun ja, meine Schüssel ist schon auf dem Dach, so an die 3 Jahre. Ich muss dazu sagen, dass ich Funkamateur bin und auich Antennen auf dem Dach habe. Heute habe ich von der juristischen Verbandsbetreuung erfahren, dass ein anderer Funkamateur einen Prozess gegen die WEG gewonnen hat mit dem Argument der Verjährung. Es heisst, wenn ein Funkamateur in seiner WEG Antennen aufbaut und die WEG unternimmt dagegen nix (Beschluss und so) dann ist das verjährt d. h. die WEG hat dann Pech gehabt.
    Nun meine Antennen habe ich 1998 aufgebaut und die Schüssel vor etwas mehr als 3 Jahren.
    So, nun haben wir hier zwei so streitsüchtige Rentner. Der eine hat sich eine Art kleine Überdachung an den Balkon gebaut (etliche Jahre her aber ohne Genehmigung) und der andere gönnt ihm das nicht und will nun jeden anpinkeln, der irgendwas verändert hat. Das einige dieser kleinen Überdachungen, Markiesen usw. Die Balkone haben seitlich zwischen Brüstung und Wand so ein kleines Gitter. Einige haben sich dort eine Art Plastikverkleidung anbringen lassen, damit es da nicht mehr so zieht. Nun ja, besagter Herr meint nun allen ernstes, dass man für dieses kleine Stück Plastik eine Baugenehmigung nicht nur der WEG sondern auch der Stadt braucht.

    Ob das ganze mich mal betreffen wird, weiss ich im Moment noch nicht aber ich möchte nicht unvorbereitet sein.

    Gruss Uwe
     
  6. Indymal

    Indymal Talk-König

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    AW: Sat-Recht: So darf die

    Es kommt halt vor allem darauf an, ob und wenn ja, wie die Montage von Empfangsantennen bei deiner WEG überhaupt geregelt ist.

    Ich bin auch Wohnungseigentümer in einer WEG und mir wurde damals vom Hausverwalter gesagt, daß ich bei Bedarf (und ohne weitere Vorgaben) einfach eine Satellitenantenne montieren könnte, falls ich mich nicht an die Gemeinschaftsanlage (Astra 19,2° Ost) hängen will.
    Entsprechend habe ich einfach eine drehbare 120cm Antenne an die Hauswand gebolzt und in den letzten 5 Jahren keinerlei Probleme gehabt.

    Wenn die Montage hingegen generell verboten ist (ergo ein Großteil der Eigentümer scheinbar dagegen ist/war), mag die Sache anders aussehen... aber das wäre im Zweifelsfall halt ein Fall für ein Gericht.
    Und je nach Richter kann die Entscheidung dann so oder so ausfallen.

    Zu den Verjährungsfristen kann ich dir leider nichts sagen... da müsstest du dich selber schlau machen.

    Gruß Indymal
     
  7. dbox1freak

    dbox1freak Senior Member

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    AW: Sat-Recht: So darf die

    Hi,

    alle Wände, Dächer etc., sofern sie nicht innenliegend und/oder tragend sind, gehören nicht zum Sondereigentum der Wohnung und damit nicht dem Wohnungseigentümer, sondern der WEG.

    Damit darf man -überspitzt ausgedrückt- an der Außenwand nicht mal einen Kerzenhalter anbringen, geschweige denn eine SAT-Schüssel. Dazu muss ein Beschluß in der EV her oder ggf. existiert schon ein entsprechender Vermerk in der Teilungserklärung. Also mal dort nachsehen.

    Das Recht treibt mit sowas schon echte Blüten. So existieren auch noch Rechte des Architekten, an die kein Mensch denkt. So haben z.B. die Balkone in unserer WEG alle eine durchsichtige Verkleidung. Das fanden einige Eigentümer nicht so schön und haben da eine Stoffbahn vorgebaut, damit man nicht immer durchsehen kann. Es kam, wie es kommen musste, der Architekt hat das gesehen und auf Rückbau gedrungen. Haben die Eigentümer nicht gemacht. Also ab vor Kadi. Architekt ist im Recht. Seiner Meinung nach gehörte die durchsichtige Verkleidung zum Stil des Hauses und der würde durch die Stoffbahnen verändert. Wie gesagt, Gericht hat im zugestimmt.

    gruß