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Betr. Sonderkündigung -Wichtige Meldung-

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von zoe, 9. Mai 2002.

  1. zoe

    zoe Junior Member

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    Quelle: www.rundschau-online.de
    Premiere-Kunden
    Kein Recht, wegen Pleite Abo vorzeitig zu kündigen

    "Wie geht es nun weiter?" fragen sich viele der 2,4 Millionen Premiere-Abonnenten. Zumindest kurzfristig ändert sich durch die Zahlungsunfähigkeit von KirchPayTV an den bestehenden Verträgen allerdings nichts.

    "Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens hat auf die laufenden Geschäftsvorgänge zunächst keinen Einfluss", erklärt der Kölner Anwalt und Medienrecht-Spezialist Georg Mörchel. Ein außerordentliches Kündigungsrecht erhalten Premiere-Abonnenten durch den Konkurs nicht. Auch die Gebühren für das Bezahl-Fernsehen müssen wie bisher beglichen werden - zumindest so lange das Programm, wie vom Sender angekündigt, in vollem Umfang weiterläuft.

    Das Recht, ihre Verträge wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage zu beenden, hätten Kunden nur dann, wenn wesentliche Teile des Programms nicht mehr gesendet würden. "Falls Premiere beispielsweise keine Fußball-Bundesliga mehr anbieten könnte, wäre dies ganz klar ein Grund, ein Sportpaket sofort zu kündigen", sagt Georg Mörchel. Schwieriger würde es allerdings, wenn Abonnenten nur auf einzelne Sendungen, beispielsweise einen WM-Boxkampf oder einen bestimmten Spielfilm, verzichten müssten. "Dann wäre im Einzelfall eine Preisminderung zwischen 10 und 20 Prozent drin, aber keine Kündigung."

    Relativ sicher scheint die Rückzahlung der Kaution für die von Kirch vermietete d-box. "Kautionen müssen nach dem Gesetz auf separaten Konten festgelegt werden", sagt Mörchel. "Auch ein Insolvenzverwalter käme da nicht ran." ha!

    <small>[ 09. Mai 2002, 22:02: Beitrag editiert von: zoe ]</small>
     
  2. Roger 2

    Roger 2 Guest

    Was soll der Quatsch ?
    Du kannst,wenn Du willst,von heute auf morgen kündigen.
    Einfach Kabelanschluß abmelden oder Sat-Schüssel stillegen und schon ist Ruhe.
    Blödes Juristen-Gesülze... durchein w&uuml;t

    <small>[ 10. Mai 2002, 18:42: Beitrag editiert von: Roger ]</small>
     
  3. JackDawson

    JackDawson Junior Member

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    Ich enttäusche dich ja ungern, Roger.

    Wenn ich aber nicht irre, haben wir - die Kunden - für den Empfang zu sorgen. Sprich: Wenn du keine Schüssel oder Kabel mehr hast, kann Premiere das egal sein. Es ist dann dein Problem!

    Jacky
     
  4. ronny1977

    ronny1977 Guest

    steht auch so im vertrag
     
  5. JackDawson

    JackDawson Junior Member

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    Jep. War auch der Meinung, dass ich das dort mal gelesen hatte... steht glaube ich unter Pflichten des Abonnenten oder so..

    Ich guck sonst nochmal genauer nach winken

    Jacky
     
  6. Gorcon

    Gorcon Kanzler Premium

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    Hi
    Ebenso hat der Anwalt Unrecht wenn er Behauptet
    Davon steht nichts im Vertrag und dewegen könnte man auch nicht Kündigen.
    Anders ist es wenn ein Kanal wegfällt den man als einzigstes Abboniert hat wie es bei Seasons der Fall war hier konnte problemlos gekündigt werden.
    Gruß Gorcon
     
  7. Roger 2

    Roger 2 Guest

    Ich bin da eben ein bißchen anders,ich zahle nur für eine"Leistung",die ich auch tatsächlich bekomme und krieche denen nicht noch in den ***** ,damit sie doch bitte-bitte weitersenden,das ist ja abartig... w&uuml;t
     
  8. JackDawson

    JackDawson Junior Member

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    Du solltest deinen Ton hier mal zügeln, danke winken

    Des Weiteren hast du (oder wir eben) einen Vertrag unterschrieben. Was immer das nun mit abartig zu tun hat, möge uns dein Hirn verraten.

    Und das man das einhält, was man unterschrieben hat, ist wohl logisch, oder?

    Man man man..

    Jacky
     
  9. Roger 2

    Roger 2 Guest

    Ich geb's auf,es hat keinen Sinn,zahlt doch weiter für den Verein,wenn es Euch glücklich macht,ich empfehle mich... entt&aum durchein
     
  10. herrmann

    herrmann Senior Member

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    Das stimmt so aber nicht. Beim Sportpaket ist der Empfang aller 306 Spiele eine zugesicherte Eigenschaft, da auch in der Werbung deutlich ein Zusammenhang zwischen Sportpaket und Bundesliga gezogen wird.
    Wenn die BL nicht mehr auf Premiere läuft, liegt meiner Meinung nach glasklar ein SoKüRecht für das Sportpaket vor.
    Das Thema SoKüRecht wird auch für allgemeine Fälle nicht speziell im Vertrag geregelt, sondern ergibt sich bereits aus allgemeinem Recht.