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"Proprietäre Boxenpolitik verstößt gegen das Recht auf Informationsfreiheit"

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 1. Dezember 2008.

  1. radio bino

    radio bino Guest

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    AW: "Proprietäre Boxenpolitik verstößt gegen das Recht auf Informationsfreiheit"

    Mal an alle die die Grundverschlüsselung befürworten (warum eigentlich), es gibt trotz diesen (in meinen Augen) Technischen Blödsinn keinen wierklichen Grund für Zwangsreceiver,auch mit mit Nichtzertifiezierten Receivern kann die Grundverschlüsselung gewährleistet werden,also nochmal die frage was spricht denn nun für Zwangsreceiver,diese Antwort seit ihr eigentlich immer noch schuldig.
     
  2. Kabelnutzer

    Kabelnutzer Junior Member

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    AW: "Proprietäre Boxenpolitik verstößt gegen das Recht auf Informationsfreiheit"

    Das bezog sich auf die Grundverschlüsselung der "Free" Sender. Eine Karte zur Entschlüsselung dieser Free Sender, bekommt nur derjenige, der auch Kunde ist. Um konkret bei UM zu bleiben, bekommt jeder Digital TV Kunde einen Receiver von UM mit passender SC. Die Free Sender können damit ohne zusätzliche Kosten empfangen werden. Durch die Grundverschlüsselung kann man die Free Sender aber nicht mit einem FTA Receiver empfangen. Natürlich kann man auch einen Receiver mit CI Slot und passendem Nagra Modul verwenden.
    Du hast Recht, mit proprietären Boxen hat dies direkt nichts zu tun. Aber hier wurde freie Receiver Wahl und Grundverschlüsselung häufig in einen Topf geschmissen. Sobald ein CA Systen zum Einsatz kommt, wird dies sehr oft als Proprietäre Boxenpolitik bezeichnet.
     
  3. thomas_1

    thomas_1 Junior Member

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    AW: "Proprietäre Boxenpolitik verstößt gegen das Recht auf Informationsfreiheit"

    Kann ich nur bestätigen. Hatte mir Anfang letzten Jahres eine Technisat-Arena Box (DVB-S) aus einem Angebot zugelegt. Trenne die Box jeden Tag mit Fernseher via Steckdosenleiste vom Netz. Bestimmt 2 * jede Woche - neue Programmliste gefunden, Sie können noch n mal ablehnen......
    Dazu noch der tolle "Premium EPG", redaktionell aufbereitet, lt. TS Werbung speziell auch für Sender, welche keinen eigenen EPG anbieten - z.B. Anixe SD konnte ich dort nie auswählen.....
    Mich hat diese TS - Box so "narrisch" gemacht, daß ich mir vor ca. 3 Monaten eine Faval-Chinesenbox zugelegt habe, seitdem bleibe ich von diesen Zwangsupdates absolut verschont, klasse Bild und sehr einfache Bedienung.
    Die TS Box liegt nun in der Kiste "man kann alles mal gebrauchen".
    Besagte TS Box war das erste und bestimmt auch letzte TS Gerät, was ich in meinem Leben gekauft habe / kaufen werde.
     
  4. Kabelnutzer

    Kabelnutzer Junior Member

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    AW: "Proprietäre Boxenpolitik verstößt gegen das Recht auf Informationsfreiheit"

    Da hast du im Prinzip recht. Ziel des digitalen Anschlusses ist unter anderem wohl auch die Attraktivität des Kabels zu steigern. Man kann halt wesentlich mehr Programme einspeisen. Damit die Programmvielfalt aber auch einem großen Nutzerkreis zur Verfügung steht, ist es erforderlich die Kunden zum Digitalempfang zu motivieren. Wenn zum Beispiel analoge Kanäle digitalisiert werden, bedeutet das für die meisten (analogen)Kabelanschluss Nutzer immer noch dass ein Programm wegfällt. Das sie aber dafür mit Digitalempfang einige Programme mehr bekommen ist einem großen Teil der Kudnen noch nicht mal bekannt.
     
  5. Kabelnutzer

    Kabelnutzer Junior Member

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    AW: "Proprietäre Boxenpolitik verstößt gegen das Recht auf Informationsfreiheit"

    Da stimme ich dir zu. Aber wie bereits erwähnt, wurde (auch im Interview) alles was mit Verschlüsselungstechnik zusammenhängt, als Zwangsreceiver bezeichnet.
     
  6. radio bino

    radio bino Guest

    AW: "Proprietäre Boxenpolitik verstößt gegen das Recht auf Informationsfreiheit"

    Deswegen habe ich auch denn unteren Beitrag geschrieben,es ging hier mir inzwischen zu sehr um das Thema Grundverschlüsselung,und nicht mehr um das eigentliche Thema,da meiner Meinung nach auch mit Freien Receiver die Grundverschlüsselung gewährleistet werden kann,und eine Karte braucht man dann so oder so,die ja dann auch nur an die Kunden des jeweiligen Netzbetreibers verschickt werden kann.

     
  7. Schüsselmann

    Schüsselmann Wasserfall

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    AW: "Proprietäre Boxenpolitik verstößt gegen das Recht auf Informationsfreiheit"

    Originäre Aufgabe eines Kabelnetzproviders ist der Signaltransport, da beißt die Maus keinen Faden ab, dafür bekommt er seine Gebühren. Es geht bei einer Grundverschlüsselung ausnahmslos immer um die Bündelung von Content und Peripherie, da nützt auch keine argumentative Augenwischerei etwas. Noch besteht die Genehmigungspflicht für die verschlüsselte Übertragung privater Programme im Kabel, mit der Analogabschaltung entfällt sie dann. Wie einfach eine Digitalumstellung realisiert werden kann, läßt sich am Beispiel dvb-t nachvollziehen, der höhere Digitalisierungsgrad bei dvb-s spricht die selbe Sprache. Am Beispiel entavio läßt sich ableiten, daß die Wettbewerbshüter auch im Kabel entbündeln werden, so sie die rechtliche Möglichkeiten dazu haben. Die Attraktivität des Kabels hängt von einer Grundverschlüsselung nicht ab, sie wird nachvollziehbar eher ausgebremst. Ziel der Wettbewerbshüter wird auch im digitalen Kabel sein, daß jeder angeschlossene Teilnehmer mit jedem x-beliebigen, technisch geeigneten (dann digitaltauglichen) Gerät seine bezahlte Leistung empfangen kann, wie derzeit mit jedem x-beliebigen TV-Gerät.

    P.S.: Der schon bei entavio angemahnte und nicht erbrachte "Mehrwert für den Verbraucher" einer Grundverschlüsselung wird auch im Kabel zum Stolperstein werden.
     
    Zuletzt bearbeitet: 11. Dezember 2008
  8. radio bino

    radio bino Guest

    AW: "Proprietäre Boxenpolitik verstößt gegen das Recht auf Informationsfreiheit"

    Da stimme ich dir auch zu,eine Verschlüsselung,hat noch lange nichts mit denn Receivern zu tun.
     
  9. Gorcon

    Gorcon Kanzler Premium

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    AW: "Proprietäre Boxenpolitik verstößt gegen das Recht auf Informationsfreiheit"

    Und bezahlt dafür ordentlich Geld und das ganz ohne Gegenleistung.
     
  10. mischobo

    mischobo Lexikon

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    AW: "Proprietäre Boxenpolitik verstößt gegen das Recht auf Informationsfreiheit"

    ... wo steht, dass der Programmveranstalter alle Übertragungswege gleich behandeln muß ? Die Programmveranstalter haben nunmal das gesetzlich zugesicherte Recht zu bestimmen, wie ihre Programme verwertet und weiterverbreitet werden dürfen. Die Entgelte, die die vg-media in Rechnung stellt, hat nichts damit zu tun, ob grundverschlüsselt oder nicht. Es gibt den Tarif für die analoge Weiterververbreitung, wo dem Kabelnetzbetreiber eine Umsatzbeteiligung von 2,09 % in Rechnung gestellt werden. Verzichtet der Kabelnetzbetreiber auf Einpeiseentgelte, reduziert sich der Satz auf 1 %.
    Bei der digitalen Weiterverbreitung verlangt die vg-media 2,51 % bzw. ermässigt 2,15 % der Umsätze.

    Einspeiseentgelte berechnen nur die großen Kabelnetzbetreiber. Die uKNB sind i.d.R. nicht in der Position Einspeiseentgelt in Rechnung stellen zu können.
    Die Erhöhung der Kosten bzgl. der digitalen Weiterverbreitung beträgt für die uKNB stolze 115 %, für die großen Kabelnetzbetreiber dagegen moderate 20%. Hier sollte schon sachlich hinterfragt werden, warum die Kostensteigerung dermaßen ungleich ausfällt. Das Verhalten des FRK in der Öffentlichkeit zu dem Thema ist meiner Ansicht nicht gerade diplomatisch und Demagogie ist im Allgemeinen nicht unbedingt eine Basis für konstruktive Verhandlungen.

    Was die digitale Verbreitung der Programme von RTL und ProSiebenSat.1 im Netz von Kabel BW angeht, muß man erstmal abwarten, was die neuen Verhandlung ergeben. Der derzeitige Vertrag läuft noch bis Ende 2009.
    Seinerzeit hieß es in der RTL-Pressemitteilung bzgl. der digitalen Weiterverbreitung im Netz von Kabel BW, dass die Programme zunächst unverschlüsselt eingespeist werden. In der RTL Pressemitteilung ist zu lesen:
    Inzwischen hat Kabel BW die technischen Möglichkeiten die Programme zu verschlüsseln, was zum damaligen Zeitpunkt noch nicht der Fall war.

    Die vg-media ist lediglich die Verwertungsgesellschaft diverser kommerzieller Programmveranstalter. Die Aufgabe der vg-media ist das Inkasso der Urheberechtsentgelte, die die vg-media dann nach einen bestimmten Schlüssel an die Mitglieder verteilt. Die vg-media ist die GEMA diverser kommerzieller Programmveranstalter.

    Mit allen anderen Belangen bzgl. der Kabelweiterverbreitung hat die vg-media nichts zu tun. Die Aushandlung von Einspeiseentgelten ist Sache zwischen Programmveranstalter und Kabelnetzbetreiber. Gleiches gilt für die Verschlüsselung der Programme. Den Privaten geht es bei der Grundverschlüsselung um den "Signalschutz". In der Grundverschlüsselung sehen diese Programmveranstalter die Möglichkeit, die Verwertung der Programminhalte so kontrollieren zu können, wie es ihnen das Urhebergesetz zugesteht.

    Das heißt jetzt aber nicht, dass die großen Kabelnetzbetreiber die Programme grundverschlüsseln, weil sie dazu gezwungen sind. Für die Kabelnetzbetreiber steht in erster Linie die Adressierbarkeit im Vordergrund, weil damit z.B. die administrative Kundenbetreuung einfacher ist. Wenn ein Kunde z.B. seine Rechnungen nicht zahlt, kann die Leistungserbringung einfach per Knopfdruck solange eingestellt werden, bis der Kunden den Schuldsaldo ausgeglichen hat.
    Darüberhinaus kann bei den Urheberentgelten differenziert werden, weil zwischen "analogen" und "digitalen" Kunden unterschieden werden kann, was Einfluss auf die Höhe der Zahlungen an die vg-media hat.

    Die proprietäre Receiver gibt es, weil an den Receiver gewisse Anforderung gestellt werden, die im DVB-Standard nicht berücksichtigt werden. Die Programmveranstalter (nicht die Hollywoody-Studios) fordern die Möglichkeit Kopierschutztechniken einsetzen zu können, die Medienaufsicht schreibt den Jugendschutz vor und die Plattformbetreiber wollen die Programmliste vorgeben können.
    Proprietäre Receiver sind nicht nur in Deutschland ein Thema. Man könnte diese Anforderung im DVB-Standard berücksichtigen und sobald das im Standard aufgenommen werden würde, könnte man nicht mehr von proprietären Receiver sprechen.
    Siehe z.B. CI plus: derzeit ist das eine proprietäre Lösung. Allerdings wurde dem IEC die Spezifikation zur Prüfung vorgelegt, damit die Spezifikation in den DVB-Standard aufgenommen wird.
    Wenn das IEC die Spezifikation in den DVB-Standard aufnimmt, dann ist CI plus keine proprietäre Lösung mehr. Kabel Deutschland könnte bei Kritik an proprietären Receivern ganz einfach auf CI plus verweisen, was natürlich Einfluss auf die Ermittlungen des Kartellamtes haben würde ...