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Expertenfrage: Röhren-TV 16:9

Dieses Thema im Forum "HILFE!!!! Alles kaputt???" wurde erstellt von skipper14_8, 28. Mai 2008.

  1. Hans2

    Hans2 Wasserfall

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    AW: Expertenfrage: Röhren-TV 16:9

    Die Rücknahme und Erstattung des Kaufpreises ist eine Möglichkeit der gesetzlichen Gewährleistung. Es obliegt immer dem Verkäufer, welche Möglichkeit der Gewährleistung angeboten wird. Bei einem Gebrauchtgerät hast du jedenfalls keinen Anspruch, der in keinem Verhältnis zu deinem Kaufpreis steht, wenn der Verkäufer dir die Rücknahme bei Erstattung des Kaufpreises anbietet.

    Da hat der Händler in deinem Fall ja schon einiges investiert. Es ist ja wohl illusorisch, ein gebrauchtes Gerät für 50€ zu erwerben und vom Verkäufer zu verlangen, das er vielleicht 500€ reinsteckt, damit du das Gerät behältst.

    Ja!

    Das liegt aber in seinem Ermessen, laut Gesetz.