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! WARNUNG ! Keine Linux-Boxen anbieten!

Dieses Thema im Forum "d-box 1 und d-box 2" wurde erstellt von Gag Halfrunt, 5. Oktober 2003.

  1. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    Hallo Gemeinde,

    nachdem was so zu lesen ist, kann ich nur jeden eindringlich davor warnen, eine mit Linux ausgestattete D-Box bei E-Bay oder anderswo anzubieten.

    Offensichtlich haben ein paar gelangweilte Anwälte herausgefunden, dass es wettbewerbswidrig sei, wenn man u.a. die Boxen damit bewirbt, dass sie keinen Jugendschutz besäßen.

    Die Auktion wird geschlossen und der Anbieter erhält noch eine kostenpflichtige Abmahnung, sowie die Forderung nach einer strafbewehrten Unterlassungserklärung.

    Infos findet Ihr auch unter http://jugendschutz.no-enigma.de/

    Ich hoffe, wir werden hier demnächst weitere Neuigkeiten zu diesem Thema berichten können. Bis dahin: Bitte haltet die Füße still, so eine Abmahnung kann teuer werden.

    Gag
     
  2. Der Verkuender

    Der Verkuender Silber Member

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    Hmm, es könnte eventuell noch schlimmer kommen. DBox ist ein eingetragenes und schutzwürdiges Warenzeichen der Firma Betaresearch. Allein schon eine Tuxbox als DBox mit Linux anzubieten, erfüllt den Tatbestand der Markenfälschung. Wie wir alle wissen, darf nur eine eine DBox nach den Vorgaben von Betaresearch den Namen DBox tragen. Diese Spezifikationen, welche die lizensierten Firmen Sagem, Philips und Nokia einzuhalten hatten, füllen bekanntlich dicke Aktenordner.

    Der Verkuender
     
  3. Michael

    Michael Platin Member

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    in jedem Fall werde ich jetzt eine Sammelklage rausschicken an alle, die Michael heißen! Der Name ist auf mich registriert und nur ich allein darf damit machen, was ich will. Jeder andere, der den Namen Michael ohne mein Einverständnis nutzt, bekommt eine Abmahnung!
     
  4. Gorcon

    Gorcon Kanzler Premium

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    Eigentlich ist es doch genau umgekert. Der Jugendschutz der D-Box mit BN Software funktioniert bei non Premiere Sendern nicht. Mit Linux kann man aber auch andere Sender Sperren.
    Insofern ist das schon ein Wettbewerbsvorteil. breites_
    Gruß Gorcon
     
  5. Godzilla

    Godzilla Silber Member

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    Genau so ist es und vor allem was brauche ich der keine Kinder hat einen Permanenten Jugendschutz wüt wüt wüt besonders da ich ja schon 27 Jahre bin. ha! Ich bin der Meinung dises Engstirnige verhalen in sachen Jugendschutz solte überarbeitet werden.
    Jugendschutz ja aber für Familien oder Personen ohne Kinder solte er abstellbar sein.
     
  6. Der Verkuender

    Der Verkuender Silber Member

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    "Hinterm Horizont geht's weiter." (Udo Lindenberg)

    Der Verkuender
     
  7. UlliHönes

    UlliHönes Silber Member

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    Nokia SAT 2xI Avia600 GTX DBT-Image vom 15.01.2006
    Nokia SAT 2xI Avia500 GTX NovaTux-Image Release Neutrino 26.03.2006
    @Der Verkuender

    Ma langsam. Lt.§ 23 des Markengesetzes darf man der notwendikeit wegen Markennamen verwenden.

    Soweit mal das Gesetz.

    <small>[ 05. Okober 2003, 18:01: Beitrag editiert von: Ulli ]</small>
     
  8. Finesse

    Finesse Senior Member

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    Es darf nur folgendes NICHT drinstehen:

    - geeignet für Premiere
    - Jugendschutz abschaltbar
    - dbox (das ist aber noch nicht sicher)

    Schreibt einfach "Digitalreceiver mit Linux-Betriebssystem und Betacrypt-CAM" und fertig. Das "Betacrypt"-CAM ist tatsächlich Teil des Gerätes und deshalb darf der Begriff benutzt werden.


    Pascal
     
  9. Finesse

    Finesse Senior Member

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    Noch etwas:

    Es ist leider ein trauriger Trick dass aufgrund der Tatsache, dass es in Deutschland schier unmöglich ist dem Käufer eines Produktes spezielle Bedingungen für dessen Betrieb zu diktieren (beispielsweise Verbot des Öffnens oder Umprogrammierens --&gt; Linux aufspielen) und der Versuch, die Firmware als Software mit Lizenzbedingungen aufzufassen gescheitert ist (ein Gerät und die Firmware bilden eine Einheit für die Funktionsfähigkeit und ist rechtlich nicht trennbar), die Hersteller mit der Markenrechts- oder gar Urheberrechtskeule kommen (ja die Firmware sei Software und man dürfe diese nur mit dem Gerät benutzen und blahblah). Das sind alles Nebelkerzen die dem "kleinen Mann" aber erstmal viel Frust, Geld und Nerven kosten. Deshalb haben die Firmen trotzdem meistens Erfolg damit.

    In diesem Fall denke ich aber nicht dass Premiere dahintersteckt. Es ist ein einfacher Händler dem es stinkt dass er "Premiere geeignet"-Receiver verkauft die Jugendschutz machen müssen und die dbox-Umprogrammierer ihm natürlich den Markt abgraben.

    Pascal
     
  10. th_boe

    th_boe Junior Member

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    nicht nur db2 m. linux ist betroffen, sondern auch die db1 mit DVB2000 !!

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