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premiere und linux

Dieses Thema im Forum "d-box 1 und d-box 2" wurde erstellt von pedi, 3. Oktober 2003.

  1. Finesse

    Finesse Senior Member

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    Dazu muss aber erstmal ein Richter den Zusammenhang herstellen zwischen dieser Umgehung und der Umgehung einer Kopierschutzmassnahme. Weil nur das im Urheberrecht drin steht. Die meisten spielen Linux aber nicht wegen Macrovision off ein sondern weil die Software einfach eleganter und umfangreicher ist.

    Und: Auch wenn die CDU/CSU das Ganze härter fassen möchte ist die Intention das gewerbmässige Umgehen.

    Es sind Bestrebungen im Gang (auch gepusht von der Musikindustrie) das auch privat zu verfolgen.

    Pascal
     
  2. Der Verkuender

    Der Verkuender Silber Member

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    Du kannst versichert sein, daß er genau das Aufgrund eines zu erstellenden Gutachtens tun wird, ist die ***** erst mal am dampfen. Versuche mir jetzt aber bitte nicht zu erzählen, daß die meisten ihre Box in den Debug-Mode bringen, dann aber mit Betanova weiterschauen.

    Die persönlichen Intensionen des Einzelnen sind dabei völlig irrelevant. Es zählt nur der Fakt, daß MV unter Linux inaktiv ist.

    Der Verkuender
     
  3. zahni

    zahni Board Ikone

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    @Gag Halfrunt

    Bei "Help" im RSH-Fenster:

    "ChorusOS r3 rsh daemon good try"

    Die haben/hatten halt Humor.

    -Zahni

    <small>[ 06. Okober 2003, 12:21: Beitrag editiert von: zahni ]</small>
     
  4. easytv

    easytv Gold Member

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    Bei dem sogenannten patchen des Bootloaders wird eine bereits in der Software enthaltene Funktion, nämlich der Debug mode, eingeschaltet. Bei der MHC-Methode (ausser bei Nokia 2I mit BMon1.0) wird sogar ein Kommando aus dem Befehlsvorrat der Bootloadersoftware dazu verwendet. Was daran illegal sein soll ist mir noch nicht ganz klar.
     
  5. Der Verkuender

    Der Verkuender Silber Member

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    Du verstößt in diesem Moment gegen das neue Urheberrechtsgesetz (UrhG) § 95 a / Abs. 1 u 2

    Der Verkuender
     
  6. sebkoch1

    sebkoch1 Senior Member

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    So jetzt mal zusammenfassend. Ich darf wenn ich mir eine D-Box 2 kaufe (Mein Eigentum) diese auch in den DEbugmodus bringen und auch andere Software aufspielen. Darf die Box wenn ich sie verkaufen will "Sie gehört ja mir" nicht D-Box 2 nennen wenn Linux darauf ist und auch nicht die gesamten möglichkeiten der Box nennen wie z.b Jugenschutzabschaltbar. Aber ich müßte die D-Box im Debug Modus mit original BN Software ohne weiters als D-Box 2 verkaufen dürfen. Das ist doch verückt boah!
     
  7. easytv

    easytv Gold Member

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    Das neue Urheberrechtgesetz kann doch kein rechtmässig erworbenes Nutzungsrecht aushebeln.
     
  8. Gorcon

    Gorcon Kanzler Premium

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    Ich würde das ganze etwas "umschreiben" Die Frage zum Jugendschutz würde ich nicht erwähnen aber den Hinweis das bei Fragen sie Dir eine Mail schicken sollen.
    Denn mitlerweile weis wohl (fast) jeder das der Jugendschutz bei Linux abschaltbar ist (und auch konfiguriert werden kann). Wenn Du die Box nicht"D-Box" nennst dann wird die Auktion auch nicht oder nur schlecht gefunden. winken
    Gruß Gorcon
     
  9. essu

    essu Senior Member

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  10. Gorcon

    Gorcon Kanzler Premium

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    Cool. :cool:
    Die Nachteile sind aber vernachlässigbar da auf Multifeedkanälen meist kein Jugenschutz aktiv ist.
    Gruß Gorcon