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Primera Division?

Dieses Thema im Forum "HD+, Diveo, Freenet TV + weitere Anbieter via Sat" wurde erstellt von Knolli, 19. Juli 2007.

  1. Gast 58022

    Gast 58022 Guest

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    AW: Primera Division?

    Du bist ja so etwas von reif .... :winken::eek:



    Doch, wenn dort ein Schild sagt 30 km/h dann ist 51 nicht in Ordnung, auch wenn Dich keiner blitzt!

    Ob was passiert oder nicht, ändert an der Tat gar nichts!

    Husky

    PS: Thema Schadensersatz ...
    Wie gesagt, ich habe KA ob und wenn, wieviel die verlangen ...
    Fest steht ... man steht auf dünnem Eis und solange es einen trägt OK, aber wenn man einbricht ist man selber SCHULD!
     
  2. headhunter04

    headhunter04 Gold Member

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    AW: Primera Division?

    Würde zu gern das Gesetz zu dieser, wir wollen es mal "Aussage" nennen, sehen. Man muss nicht persönlich werden, aber wenn man mit Vehemenz Blödsinn verzapft, wird es einem auch um die Ohren gehauen. Beim ersten mal kann man es noch normal sagen, aber nicht wenn man die Aussagen haltlos immer wiederholt führt das irgendwann dazu.
     
  3. Atletico

    Atletico Board Ikone

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    AW: Primera Division?

    Ich habe wissentlich überhaupt keinen Vertrag unterschrieben, weil das alles ein Bekannter in Spanien geregelt hat, über den das Abo läuft. Und was der mit dem Abo macht, kann Digital + doch furchtbar schnuppe sein. Er kann es seiner Hauskatze ins Zimmer stellen, er kann es seiner Oma schenken oder er kann es mir zur Verfügung stellen. Wo ist das Problem? Was soll Digital + denn machen? Mir die Polizei auf den Hals hetzen? Weswegen? Ich habe schließlich nichts geklaut...

    Ich sehe nicht, dass irgendwem ein Schaden entstanden ist...

    Würde ich ja gerne, doch da Premiere leider keine argentinische Liga, Copa Libertadores und ausreichend Fußball aus Italien überträgt, gibt es leider keine andere Option.
     
  4. Gast 58022

    Gast 58022 Guest

    AW: Primera Division?

    z.B.

    § 823 I BGB: "Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet."

    In diesem Falle "sonstiges Recht"


    Schaue auch mal unter ...
    http://de.wikipedia.org/wiki/Verpflichtetsein


    Bin kein Jurist, werde mich aber bis spätestens Dienstag mal erkundigt haben!

    Husky
     
  5. Gast 58022

    Gast 58022 Guest

    AW: Primera Division?

    Mensch Matze ... in dem Vertrag den Dein Bekannter abschließt ist klar geregelt, dass er es nicht Dir, in Deutschland, zur Verfügung stellen darf.

    Dürfte er es, dann könntest Du es ja direkt selber machen, das ist aber auf Grund der Rechtevergabe nicht möglich!


    Nunja, wenn Du mal in Deine Signatur guckst ... und man böswillig unterstellt, dass Du das Kommerziel machst ... und dann herraus kommt, dass Du "schwarz" siehst ...


    Ja nu, ändert ja nix und rechtfertigt nicht das Handeln.

    Wenn Du für Dich Pro und Contra abwägst und sagst Du macht es ... OK, Dein Ding ... ABER mir geht es darum, dass es hier Leuten geraten wurde, OHNE das es Probelme geben könnte, was falsch ist!

    Ich behaupre doch nicht, das man Probleme bekommt, nur das man sie bekommen kann!

    Husky

    PS: GEZ ist doch das gleiche in GRÜN!
    In Deutschland muss man GEZ zahlen, wer es nicht tut kann ja seine Gründe haben, trotzdem sollte man Leuten, denen man rät schwarz zu gucken AUCH fairerweise erklären, was das heißen kann!
     
  6. Atletico

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    AW: Primera Division?

    Keine Ahnung, ich habe den Vertrag nicht gesehen. Das Problem bei Pay-TV liegt doch an ganz anderer Stelle, denn normalerweise darfst Du nicht einmal zusammen mit Deinen Freunden das Programm schauen, da die Freunde ja deswegen nicht abonnieren müssen und somit Umsatzrückgänge entstehen. Daher ja auch der Knatsch mit den Kneipen, die ein gesondertes und teureres Abo abzuschließen haben, obgleich viele es dennoch nicht tun.

    Bevor Digital + mich anzeigt, bekomme ich ein Gratisabo von denen, weil ich denen - und einigen ihrer Mitarbeiter - schon so manchen Gefallen getan habe.

    Was kann denn schlimmstenfalls passieren? Das Abo wird zwangsgekündigt, na und? Ich glaube kaum, dass Sky, D+ oder wer-auch-immer ernsthaft Lust haben, Schadensersatzklagen anzustrengen. Ich behaupte nicht, dass der Vorgang, ein ausländisches Pay-TV zu abonnieren, hasenrein ist. Wenn ich mir allerdings ansehe, dass es Dutzende kommerzielle Händler gibt, muss man wohl zu dem Schluss kommen, dass es geduldet wird.

    Ich kenne mich im BGB ein wenig aus und weiß daher, dass "sonstiges Recht" sehr eng gefasst ist und sich keinesfalls nicht alles darunter subsumieren lässt, was vorher nicht gesondert aufgeführt wurde. Unter "sonstiges Recht" fällt z.B. Eingriff in den Betrieb, was hier aber nicht vorliegt. Und glaube mir, Voraussetzung für Schadensersatz ist, dass überhaupt ein Schaden entstanden ist und wo soll hier dieser Schaden entstanden sein? Für D+ gewiss nicht, eher für Premiere, denn aufgrund meines Abos von D+ habe ich nicht Premiere abonniert. Dies müsste Premiere aber erst einmal beweisen...
     
  7. headhunter04

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    AW: Primera Division?

    Nach deiner Argumentation kann alles mögliche unter "sonstiges" fallen, somit wäre es frei definierbar. Und ich sehe immer noch keinen Schaden. Wenn z.B. Premiere es in ihre AGB schreibt, wollen sie sich selber auf der sicheren Seite haben, da sie keine Rechte für das Ausland haben. Ansonsten ist es dem Unternehmen nämlich egal was der Kunde macht. Somit hätte Premiere keinen Schaden, wenn jemand sein Abonnement im Ausland nutzt. Sie dürfen es nur nicht anbieten oder Support leisten, wenn sie davon wissen. Und das gleiche wird auch für den spanischen Sender gelten.

    Ich bezweifle ganz stark, dass der von dir zitierte Paragraf in diesem Falle greift um es mal vorsichtig auszudrücken.
     
  8. Atletico

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    AW: Primera Division?

    "Sonstige Rechte i.S.d. § 823 I BGB sind Rechte, die denselben Charakter wie das Eigentum haben und die wie Leben, Körper, Gesundheit und Freiheit von jedermann zu beachten sind [...] Anerkannt als "sonstiges Recht" sind der Besitz, das Namensrecht, die Immaterialgüterrechte und das Urheberrecht. [...] Als "sonstiges Recht" hat die Rechtssprechung außerdem das "Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb bezeichnet." (Quelle: Grundlagen des Wirtschaftsprivatrechts, Jos Mehrings, Prof. für Wirtschaftsrecht, früher Richter am Landgericht Oldenburg).

    So weit so gut. Damit der Paragraph erfüllt ist, muss die Verletzung aber widerrechtlich erfolgt sein (sehr fraglich) und es muss ein konkreter Schaden eingetreten sein. Worin dieser "konkrete Schaden" in diesem Fall liegt, ist mir nicht einleuchtend. Der Kläger müsste dies darlegen, womit er erhebliche Probleme bekommen dürfte. Insgesamt halte ich es für mich als unwahrscheinlich, dass auf Grundlage des § 823 ein Schadensersatzanspruch zustande kommen kann.

    In den AGBs, die Premiere mir damals vorlegte, steht, dass die d-box (war damals zur Miete) keinem Dritten überlassen werden darf und lediglich in Deutschland und Österreich genutzt werden dürfe. Leider habe ich die AGB für Arena nicht zur Hand, ich denke aber, dass dort ähnliches drinsteht. Richtig ist auf jeden Fall, dass Premiere sämtliche Rechte nur für den deutschen Raum erwirbt und seine Leistung demnach nicht im Ausland anbieten darf. Würden sie es trotzdem tun, hätten sie Vertragsbruch gegenüber dem Rechteinhaber begangen. Dagegen will man sich mit den Klauseln in den AGB vermutlich rückversichern.

    Erinnert sich jemand an die Problematik mit ART und Sky? Zur Erinnerung: ART zeigte die gesamte Premier-League und dies zu einem monatlichen Spotpreis von knapp 13 Euro, indes das Angebot von Sky nur eine limitierte Zahl von Spielen beinhaltete und knapp 35 Euro kostete. Ergo haben sich viele Briten ein Abo von ART geholt, vorrangig über Ebay. Sky ging derart dagegen vor, dass man die Vertreiber dieser Abo schriftlich abmahnte, was aber nur einen sehr geringen Erfolg hatte, da kaum ein Händler daraufhin seine Tätigkeit einstellte. Dieser Fall liegt aber nahe, dass den Schaden eher dasjenige Pay-TV hat, das aufgrund vermeintlich günstigerer Angebot weniger Abos abschließt. Wollte z.B. Premiere (das einzige Pay-TV, das ich vertragsgemäß beziehen darf) mich jetzt abmahnen, müssten Kofler & Co. wohl darlegen, dass ich aufgrund des Besitzes des spanischen Pay-TVs kein Premiere habe. Wie sollen sie diesen Beweis führen? Weder hat D+ ein ausreichendes Angebot an Inhalten, die primär von Premiere bereitgestellt werden (Bundesliga) noch ist es preislich günstiger. Juristen sprechen hier dann wohl von "Liebhaberei", die mich dazu veranlasst hast, Digital + zu beziehen, wogegen Premiere keine Handhabe hat.

    Mein Fazit: Weder das StGB noch das BGB (abgesehen von den AGB-Paragraphen §§ 305 ff.) sind 'haltbare' Adressen. Der Besitz eines ausländischen Pay-TVs ist keinesfalls illegal, ebenso wenig liegt ein Vertragsbruch vor, da schlichtweg kein Vertrag besteht, da dieser seitens des Pay-TV ja mit dem Händler (oder Bekannten) abgeschlossen wurde. Extrembeispiel: Würde D+ zu mir nach Hause kommen und mir die Smart-Card entziehen, wäre dies Diebstahl und sonst gar nichts.
     
  9. Atletico

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    AW: Primera Division?

    Zurück zum Thema: Ich kann keinem PD-Fan empfehlen, D+ zu abonnieren, da man dort nur ein Spiel pro WE live sehen kann und vier weitere dann zeitversetzt (drei davon bereits am Montag). Da Al Jazeera bald nicht mehr über ART verfügbar ist, muss man noch weiter ausholen, wobei mir als brauchbare Alternative zu Premiere nur DigiAlb einfällt. Da Premiere wohl eher 3-4 als 1-2 Spiele pro Woche übertragen wird, gibt es kaum Gründe, ein ausländisches Pay-TV vorzuziehen, so dass die Diskussion an dieser Stelle ziemlich überflüssig ist und eher im Thread zur Serie A oder der argentinischen Liga fortgeführt werden sollte ;) .

    Vor 1-2 Jahren war D+ aus meiner Sicht noch das Nonplus-Ultra in Sachen Pay-TV für General-Fans des internationalen Fußballs, mittlerweile nach dem vorläufigen Verlust der Premier-League-Rechte und der Aufstockung bei Premiere hat sich das alles doch sehr relativiert. Ich find D+ dennoch weiterhin am besten :love: .
     
  10. Gast 58022

    Gast 58022 Guest

    AW: Primera Division?

    Also der Paragraph ist ja erfüllt ...

    Jetzt ist die Frage ist ein Schaden da. Ich denke bei einem Privatuser eher nicht und daher würde keine Firma ein Verfahren anzetteln, weil es vielleicht wegen Nichtigkeit eingestellt würde.

    ABER stell Dir vor Du hast nen IrishPub (oder ka was) und machst die Tour dort ... sprich du bekommst durch D+ zusätzliche Einnahmen!

    Ich bin mir sicher, dann würden sie ne Möglichkeit finden.

    Auch kritisch wenn sie die Rechte verlieren sollten mit der Begründung zu viele Fremdgucker ... und dafür Firma XY den Zuschlag erhält.
    HÖCHST UNWAHRSCHEINLICH aber denkbar.


    Also noch einmal MEIN Fazit:

    Ich glaube das es absolut im Graubereich des Rechts liegt ... aus meiner Sicht schon eher drüber ... NUR lohnt es sich nicht für Firmen einen zu verklagen ... daher wird das nicht passieren ...
    Aber OK laut geltendem Recht ist es sicher nicht!


    Das ist Dein Fazit ... ich kenne andere (unter anderem mich), die ein anderes Fazit ziehen. Und ob die Smartcard entziehen ein Diebstahl ist weiß ich gar nicht mal, da es gut sein kann, dass diese nicht Dein Eigentum ist.

    Bei mir und arena ist es so, das der Decoder mir gehört, die Smartcard aber denen, ich sie nur nutzen darf. Ähnlich meinem Perso, der offiziell ja dem Staat gehört, ich ihn aber nutzen darf. Aber das ist ein anderes Fass und ich habe da auch keine Ahnung von!