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LG Köln : Einstellen von Passphotos im Netz verstößt gg. Urheberrecht

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von Ramses04, 20. Juli 2007.

  1. NullBock?

    NullBock? Silber Member

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    AW: LG Köln : Einstellen von Passphotos im Netz verstößt gg. Urheberrecht

    Was bitteschön ist daran Persönlich wenn ich dich bitte richtig zu Lesen, mit dem Hinweis dass der Gesetzgeber ganz klar definiert hat was ein „Werk“ ist und ich dies bereits mehrfach Zitiert habe.
    Warum ich mich angesprochen fühle?
    Weil du es so hinstellst das alle die dieses Urteil für falsch halten (also auch ich) keine Ahnung zu scheinen haben zu wissen was ein „Werk“ ist.
     
  2. NullBock?

    NullBock? Silber Member

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    AW: LG Köln : Einstellen von Passphotos im Netz verstößt gg. Urheberrecht

    Wie oft soll ich das denn noch Zitieren.
    regst dich aber auf wenn ich dich auffordere richtig zu lesen
     
  3. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: LG Köln : Einstellen von Passphotos im Netz verstößt gg. Urheberrecht

    Habe ich irgendwo behauptet, dass du nicht weißt, was ein Werk ist? Habe ich irgendwo behauptet, dass jeder, der dieses Urteil für falsch hält, es nicht verstanden hätte?
    Ich habe lediglich zu den Dummlabereien unseres Predigers Stellung genommen, dass auf diese Weise die Diskussion mal wieder ad absurdum geführt wird, wenn bei einigen Diskussionsteilnehmern anscheinend die grundlegenden Begriffsdefinitionen noch nicht einmal klar sind und permanent die Persönlichkeitsrechte des Fotografierten mit dem Urheberrecht des Fotografen verwechseln. Naja, und Andreas3 zeigt, dass er noch nicht einmal kapiert hat, was ein Werk ist...
    Naja, lass es mich so ausdrücken: Was du in #114 zitiert hast, widerspricht doch voll und ganz dem von dir vertretenen Standpunkt. Deshalb fragte ich dich, wo denn stehen würde, dass Passfotos nicht als Werk anzusehen seien.

    In dem von dir zitierten §72 steht doch unmissverständlich, dass alle Lichtbilder als Werke anzusehen sind. Also was gibt es da zu diskutieren?

    Gag
     
  4. donngeilo

    donngeilo Platin Member

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    AW: LG Köln : Einstellen von Passphotos im Netz verstößt gg. Urheberrecht

    Es gilt das Urheberrecht. Lichtbilder sind schützenswerte Werke. Was also willst du?

    Donn
     
  5. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: LG Köln : Einstellen von Passphotos im Netz verstößt gg. Urheberrecht

    Ich bin auch der Meinung, dass man bei 'nem lapidaren Passfoto, das nach Vorgaben und im Kundenauftrag angefertigt ist, den Werkbegriff nicht anwenden sollte. Aber diese Meinung steht nunmal im Gegensatz zum geltenden Recht.
     
  6. donngeilo

    donngeilo Platin Member

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    AW: LG Köln : Einstellen von Passphotos im Netz verstößt gg. Urheberrecht

    Ja, das sehe ich ganz genauso. Ich kann nur nicht nachvollziehen, warum man das nun so breit diskutieren muss. Ich halte das auch für absolut daneben, rechtlích gesehen ist es aber nuneinmal so.

    Donn
     
  7. Andreas3

    Andreas3 Junior Member

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    AW: LG Köln : Einstellen von Passphotos im Netz verstößt gg. Urheberrecht

    Ist ein Kind kein Werk? Tauchen Kinder aus dem Nichts aus?
    Ein Kind muss von 2 leuten gezeugt werden.Das ist eine wesentlcih höhere Leistung als auf den Knopf bei einem Foto Apparat zu drücken.
    Ich begreife wesentlich besser als du.
    Was im bezug auf dich,aber auch nicht wirklich schwer ist.

    Blöde ausagne machen,und wenn man dann zeigt wie komplett bescheurert die aussage ist,denn anderen auf absolut lächerliche weiße angreifen.

    Ich habe nie behauptet das jemand nur weil er auf einen knopf drückt,ein uhreberecht auf das dadurch erzeugte bekommt.

    Ich habe mit meinem Fotografen keine Absprache getroffen,das ich meine passfotos für einen Perso verwenden darf.

    Nach eurer Logik kann mir der Fotograf jetzt ans bein pissen,weil ich das passfoto für meinen Perso verwendet habe.


    Aber macht euch ruhig weiter lächerlich,manchen gehts hier halt nur drum sich als besonders klug darzustellen.
    Komischerweise sind das immer die Größten Vollidioten.

    Allein schon die tatsache das ihr euch hier hinstellt,und sagt das das urteil vollkommen korrekt ist,ist schon lächerlich.

    Es wurde nun wirklich schon oft genug gezeigt,das Urteile immer nur die Interpretation von Richtern sind.
    Wozu gibt es mehrere instanzen,wenn es einfach reicht ins Gesetzbuch zu gucken.
    Vieleicht solltet ihr erstmal das Deutsche REchtssystem verstehen,bevor ihr hier Gerichtsurteile bewertet.
     
  8. NullBock?

    NullBock? Silber Member

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    AW: LG Köln : Einstellen von Passphotos im Netz verstößt gg. Urheberrecht

    Laut Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte Teil 2 §72 Abschnitt 2 Satz 1 sind Lichtbilder und Erzeugnisse, die ähnlich wie Lichtbilder hergestellt werden, werden in entsprechender Anwendung der für Lichtbildwerke geltenden Vorschriften des Teils 1 geschützt.
    Also sind Lichtbilder genauso zu den Geschützten Werken zu zählen wie Lichtbildwerke in Teil1 §2 Satz 1.

    Aber in §2 Satz 2 steht, Werke im Sinne dieses Gesetzes sind nur persönliche geistige Schöpfungen.

    Wo aber bitteschön ist bei einem Passfoto die persönliche geistige Schöpfung, da ja die Bundesdruckerei ganz klar vorgibt wie ein Passfoto auszusehen hat, und dies läst eben kein Spielraum für persönliche geistige Schöpfungen.
    Siehe auch Beitrag NullBock?# 110
     
    Zuletzt bearbeitet: 25. Juli 2007
  9. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: LG Köln : Einstellen von Passphotos im Netz verstößt gg. Urheberrecht

    @Andreas3: Ich weiß nicht, was mich mehr erschüttert: Deine Orthographie oder deine Logik...

    Wie gesagt: So lange du nicht begreifst, um was es hier geht, ist jede Diskussion sinnlos.
     
  10. donngeilo

    donngeilo Platin Member

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    AW: LG Köln : Einstellen von Passphotos im Netz verstößt gg. Urheberrecht

    Uuh man.

    Auf den Rest gehe ich mal nicht ein, nur auf das hier:

    DU HAST EIN PASSFOTO ERSTELLEN LASSEN.
    Logisch, dass Du dieses auch in einem PASS verwenden darfst.

    Ob das dann in einem PASS, einem PERSONALAUSWEIS oder in einem anderen Ausweisdokument verwendet wird ist nicht nur subjektiv, sondern auch obejektiv eine klare Sache, da das Bild für diese Zwecke erstellt wurde.

    Nicht aber für andere Zwecke, wie zum Beispiel das Veröffentlichen auf einer Website.

    Donn