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LG Köln : Einstellen von Passphotos im Netz verstößt gg. Urheberrecht

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von Ramses04, 20. Juli 2007.

  1. dieweltist

    dieweltist Senior Member

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    Das hatte ich nicht bestritten. Wie ich bereits schrieb, gilt eine Homepage i.d.R. juristisch bereits als geschäftlich. Trotzdem könnte eine Veröffentlichung auf der eigenen Homepage zugleich auch zum privaten Zweck sein, indem die Webseite mit dem Foto als Link in einer Bewerbung verschickt wird.

    Aber was hat das mit der Einschränkung der Nutzungsrechte zu tun? Zumindest nicht so sehr viel, denn wenn jemand sein Foto (es ist doch seines, oder?) für viel Geld verkauft, kann der Fotograf nichts dagegen machen. Erst wenn er massenweise Kopien von diesem verkauft, könnte der Fotograf erfolgreich klagen.

    Im Übrigen möchte ich dazu sagen, dass heutzutage die Möglichkeiten der Nutzung von Fotos durch das Internet viel umfangreicher und vielschichtiger geworden ist. Eine Homepage gilt juristisch zwar als geschäftlich, man könnte sie aber ebenso auch als privat ansehen.

    Das Veröffentlichen eines Fotos auf einer Webseite ist vergleichbar, wie wenn man dieses Foto eingerahmt in seiner Wohnung auf ein Fensterbrett stellen würde, mit der Bildseite zur Straße. Ich gehe mal davon aus, dass die Anzahl der Personen, die dann dieses Bild in Augenschein nehmen würden, ungefähr der Anzahl von Personen entsprechen würde, die es auf irgendeiner Webseite sehen würden.

    Ich halte das Urteil deswegen für unkorrekt, weil die Verhältnismäßigkeit nicht gewahrt wird. Schon die doch voraussichtlich verhältnismäßig geringe Anzahl von Betrachtern dieses Fotos auf der Webseite macht dieses Urteil eigentlich ziemlich lächerlich; denn schließlich hatte der Beklagte das Foto bspw. nicht in einer auflagenstarken Zeitung veröffentlichen lassen.

    Nein, eine Trennung zwischen 'korrekt', 'richtig' bzw. 'moralisch' zu machen ist verwerflich. Ein Urteil muss nämlich auch richtig, moralisch bzw. anständig sein, andernfalls ist es auch nicht korrekt. Ein Urteil kann nicht zugleich korrekt und unmoralisch sein; denn das Wesen des Gesetzes ist nichts anderes als die Moral; zumindest sollte es so sein.

    Sittenwidrig - Gesetz und Urteil hat auch etwas mit Moral zu tun - www.jur-abc.de

     
  2. ThaiChi72

    ThaiChi72 Senior Member

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    AW: LG Köln : Einstellen von Passphotos im Netz verstößt gg. Urheberrecht

    Gute Nacht!
     
  3. FilmFan

    FilmFan Lexikon

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    AW: LG Köln : Einstellen von Passphotos im Netz verstößt gg. Urheberrecht

    Du darfst aber mit der gekauften Ware trotzdem nicht machen, was Du möchtest. Z. B. darfst Du eine gekaufte DVD nicht öffentlich aufführen oder gewerblich vermieten.
     
  4. Rally

    Rally Gold Member

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    AW: LG Köln : Einstellen von Passphotos im Netz verstößt gg. Urheberrecht

    Wieso?

    Der läuft sich doch gerade erst warm. :D
     
  5. Cord Simpson

    Cord Simpson Senior Member

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    AW: LG Köln : Einstellen von Passphotos im Netz verstößt gg. Urheberrecht

    Ja, da stimme ich dir zu.
     
  6. Andreas3

    Andreas3 Junior Member

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    AW: LG Köln : Einstellen von Passphotos im Netz verstößt gg. Urheberrecht

    Das ist hier aber zu kurz.

    Natürlich ist grundsätzlich der jenige der das Bild macht der urheber,aber uhrberecht heißt nicht das der "Urheber" sein leben lang alle erchte an etwas hat.
    Und bei einem Foto,ist es nunmal so,das der Fopgraf sämtliche wie auch immer gearteten rechte an den Kunden(Käufer abtritt.
    Dafür wird er bezahlt.

    Abgesehn davon,gibt es serwohl möglichkeiten seine Rechte abzutreten.
    Bei Open source ist das z.b so.
    Da gibt es verschiedene möglichkeiten,und sowas greift stillschweigent bei Fotografien.
    Ist klar.

    Du kannst jetzt wieder klug******en,oder mal drüber nachdenken.

    Stimmt, hier geht es um ganz normale fotos,bei Fotos wo jemand bereit ist 50 000 Euro zu bezahlen,werden eh speziele absprachen getroffen.

    Aber hier geht es um ganz normale 08/15 Bilder.
    Das ist ein enormer unterschied

    Eine DVD die ich im laden kaufe wird auch nicht spezziel für mich,in meinem Auftrag produziert.
    Also bitte hier nicht äpfel mit birnen vergleichen.

    Ein wesentlich besseres Beispiel ist Brotaufstrich,kann mir da der Verkäufer vorschreiben auf was für Brot ich diesen Benutze? NEIN!

    EInen Film auf einer DVD kannst du ja beliebig oft kopieren,daher hat der uhreber das berechtigte intresse,das nciht jemand den Film Kopiert und an jemand anderen billiger Weitervetreibt(Raupkopie).
    Bei einem Pass,oder Bewerbungsfoto,ist der Fall ein ganz anderer.
    Oder willst du einem Fotografen eerlauben deine Nacktfotos belibig weiterzuverkaufen,mit der er hat alle Rechte logik hätte der Fotograf nähmlich genau diese Recht.
     
    Zuletzt bearbeitet: 21. Juli 2007
  7. AW: LG Köln : Einstellen von Passphotos im Netz verstößt gg. Urheberrecht

    Die Preisgestaltung sieht dann etwas anders aus :)
    Für weitere Veröffentlichungen lässt man sich die Genehmigung dafür natürlich bezahlen.
     
  8. dieweltist

    dieweltist Senior Member

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    @Andreas3; schön wäre es, wenn Du mit allem, was Du meinst, recht hättest. Leider ist das nicht so. Ließ Dir doch nur mal die Paragraphen genau durch, die in diesem Thread bisher verlinkt und/oder zitiert wurden!

    Ich war erschüttert, als ich diesen ganzen Gesetzesmist gelesen hatte. @Cord hatte mehr Recht, als ich das Anfangs für möglich hielt. Wo Gesetze nichts taugen bzw. schwachsinnig sind, sind auch in dessen Folge keine anständigen Urteile möglich.

    Mach ein Gesetz, dass es verboten sei, in einer Gaststätte Rotkraut mit Kartoffeln zu bestellen und die Folge wird sein, dass deswegen massenweise Leute wegen diesem "Delikt" verurteilt werden, die womöglich gar nicht wussten, dass sie was Verbotenes tun.

    So ist das auch in diesem Fall. Wenn jemand nicht in der Lage oder nicht Willens ist, sich ein Foto zu machen; und er deswegen einen Fotograf beauftragt und entlohnt, dass er genau das für ihn übernimmt, so wäre eigentlich alles klar.

    Aber leider läuft das so nicht, weil es unter den Politikern leider Leute gibt, die jeden Tag eine neue dumme Idee haben. Nur so kann man sich meines Erachtens erklären, warum es Gesetze gibt, die in so einem Fall zum einen regeln, dass der Schöpfer ein entsprechendes dauerhaftes nicht übertragbares Urheberrecht hat.

    Und zum anderen, dass gesetzlich festsgelegt ist, welche Nutzungsrechte der Eigentümer der erworbenen Fotos grundsätzlich hat und welche nicht. Und der in einem der vorigen Beiträge erwähnte Absatz 5 setzt dem noch eins drauf, indem er sogar noch eine besondere Vorschrift enthält, dass unter dem Umstand, dass die Nutzungsrechte nicht jeweils einzeln bezeichnet wurden, dass diese dann nur eingeschränkt im Sinne des "Vertragszwecks" gelten.

    Ich bin überzeugt, dass die Politiker bzw. Abgeordneten, die sich solche Gesetze erdacht und beschlossen haben, in einem bestimmten Umfang schwachsinnig sind. Zumindest scheint es so.

    [​IMG] [​IMG]
     
  9. AW: LG Köln : Einstellen von Passphotos im Netz verstößt gg. Urheberrecht

    Nicht immer trügt der Schein ;)
     
  10. NullBock?

    NullBock? Silber Member

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    AW: LG Köln : Einstellen von Passphotos im Netz verstößt gg. Urheberrecht

    Für mich zeigt dieses Urteil mal wieder ganz klar das einige Richter völlig unfähig sind!
    Zwar sagt das Urheberrecht in § 2 Geschützte Werke
    Absatz 1
    Zu den geschützten Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst gehören insbesondere:
    Satz 5:
    Lichtbildwerke einschließlich der Werke, die ähnlich wie Lichtbildwerke geschaffen werden;
    Aber in Absatz 2
    Werke im Sinne dieses Gesetzes sind nur persönliche geistige Schöpfungen.
    Und ein Passfoto ist mit Sicherheit keine persönliche geistige Schöpfungen.
    Ein Passfoto hat nämlich nach vorgeschriebenen Normen zu erfolgen
    http://www.bundesdruckerei.de/de/buerger/2_1_b/2_1_2_b.html
     
    Zuletzt bearbeitet: 22. Juli 2007