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LG Köln : Einstellen von Passphotos im Netz verstößt gg. Urheberrecht

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von Ramses04, 20. Juli 2007.

  1. Ramses04

    Ramses04 Senior Member

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    Das Urheberrecht und seine Auswüchse, Folge 459 :


     
  2. Andreas3

    Andreas3 Junior Member

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    AW: LG Köln : Einstellen von Passphotos im Netz verstößt gg. Urheberrecht

    Das ist einfach Lächerlich,und Haltloser als Haltlos.
     
  3. dieweltist

    dieweltist Senior Member

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    Wenn ich wüsste, was digitales Fernsehen überhaupt ist, könnte ich meine Geräte hier angeben.
    Vor Jahren wollte ich mir ein Foto von mir in einem Fotostudio machen lassen. Ich fragte, ob ich dann auch das Negativ erhalten könne, weil ich mit diesem woanders Papierabzüge machen möchte.

    Der Fotograf verneinte das mit der Begründung, weil er schließlich ein Interesse daran hätte, möglichst viel Umsatz zu machen und er mir deswegen die Papierabzüge machen wolle.

    Weil ich damit nicht einverstanden war ging ich einfach wieder und dieser TrotteI konnte aufgrund seiner Sturheit in diesem Fall überhaupt kein Geschäft machen. Das Negativ hätte er gut bezahlt bekommen. Selber schuld.
     
  4. Nadine

    Nadine Silber Member

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    AW: LG Köln : Einstellen von Passphotos im Netz verstößt gg. Urheberrecht

    Deswegen lege ich bei Passfotos und Bewerbungsfotos immer großen wert darauf die Fotos auch auf CD zu bekommen mit dem vermerkt das ich sie Frei auch im Internet benutzen darf.
    Sozusagen das der Fotograf mir seine Nutzungsrechte Abtritt…

    Dafür bezahle ich gerne
    Ansonsten gibt es eben kein Geschäft mit mir!

    Manche Fotografen haben die Zeichen der Zeit noch nicht erkannt.. bzw. der Kläger hat das Rechte Problem des Internets Clever erkannt und die rechtlichen Problem gut für sich Genutzt… (zwar menschlich verachtungswürdig aber er ist nun mal im recht)
    Ob er sich damit als Geschäftsmann einen gefallen getan hat ist fraglich da man mit so Aktionen keine Neukunden gewinnt.

    Aber man hat ja bei einigen Firmen das Gefühl als ob sie nicht wüsten das es auch Konkurrenz gibt und als ob sie einem einen gefallen tun würden einen als Kunde zu akzeptieren.

    Ich war letzten auch bei einer Fotografin und habe sofort gefragt ob ich die Bilder auch auf CD bekomme und im Internet nutzte kann und sie sagt sofort “natürlich kein Problem dafür bekommen sie ja die CD mit“. Pflicht ist halt nur mindestens auch 3 Abzuge zu bestellen…
    Und die CD mit ALLEN gemachten Fotos kostet dann halt 20 Euro…
    Finde ich OK für Professionelle Arbeit!
     
  5. Andreas3

    Andreas3 Junior Member

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    AW: LG Köln : Einstellen von Passphotos im Netz verstößt gg. Urheberrecht

    Der braucht dir nichts abzutreten.Sonst dürftest du Fotos die du mit deiner digi cam machst,auch nicht im netzt veröffentlcihen,weil cannon und co das uhreberecht dafür besitzen.
    Unsinn,er ist klar im unrecht.
    Du bezahlst den Fotografen ja dafür das er Fotos von dir macht,und soweit nicht klar geregelt ist das der Fotograf die Bilder z.b für werbezwecke einsetzen darf(wofür du ihm eine erlaubnis geben musst),hat dieser keinerlei rechte an den Bildern.
     
  6. ThaiChi72

    ThaiChi72 Senior Member

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    AW: LG Köln : Einstellen von Passphotos im Netz verstößt gg. Urheberrecht

    Das ist doch total bescheuert!
    Wenn man die Kommentare zu Lawblog liest, erschließt sich auch die Unsinnigkeit einer solchen Abmahnwelle.
    Zuallererst steht doch mal, daß der Fotograph keinen Schaden davonträgt, wenn der Kunde die Passfotos ins Internet stellt. Kein Fotograph würde auch nur im Entferntesten auf die Idee kommen, Passfotos für Werbezwecke einzusetzen. Das würde doch einen eher unseriösen Eindruck machen, wenn der Fotograph seine Negativsammlung betrachtet und sagt: "Hey, hier, mein bestes Pferd im Stall." :p
    Ist da auch nicht noch die Frage um das Recht auf das eigene Bild im Raum?
    Sollte die Identität dieses (oder dieser) Fotographen bekannt sein, werden diese sicherlich gemieden. Wer weiss, was die als nächstes anklagen wollen?

    Mal naiv an das Gute im Menschen glaubend, aber das sieht doch so aus, als will da wieder jemand eine schnelle Mark machen. Ob das Gericht das auch so sieht? :confused:

    (meine Güte, drücke ich mich heute geschwollen aus. Furchtbar.)
     
  7. Cord Simpson

    Cord Simpson Senior Member

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    AW: LG Köln : Einstellen von Passphotos im Netz verstößt gg. Urheberrecht

    Aus welchem Gesetz leitest du das ab?
     
  8. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: LG Köln : Einstellen von Passphotos im Netz verstößt gg. Urheberrecht

    Au Backe...

    Also mal zum Hintergrund: Hier schmeißt ihr bunt das Urheberrecht und die Persönlichkeitsrechte durcheinander. Der Fotograf ist der Urheber dieses Fotos und besitzt somit das Urheberrecht.

    Die abgebildete Person hingegen darf eine Veröffentlichung dieser Fotos untersagen, da dies seine Persönlichkeitsrechte betrifft. Wenn man einer Veröffentlichung zustimmt, dann darf der Fotograf über das Bild verfügen und bestimmen.
    Umgekehrt darf die abgebildete Person dies nicht, so lange der Urheber des Fotos ihm dies nicht ausdrücklich genehmigt. Da ändert es auch nichts daran, wenn man selber das Motiv ist.

    Ein Beispiel, dass es vielleicht verdeutlicht: Das Modell auf einem Foto von Helmut Newton darf dieses Foto auch nicht nach eigenem Gusto selber veröffentlichen -- auch wenn sie selber darauf abgebildet ist.

    Bei einem Passfoto ist das im Grunde nichts anderes. Wer schon einmal ein Foto in einem Fotofix-Automaten und eines bei einem professionellen Fotografen machen lies, wird auch sicherlich den Unterschied erkennen, wo hier die "schöpferische Tiefe" des Fotografen steckt.

    Selbstverständlich ist der Fall an sich ziemlich unsinnig. Es ist albern, wenn man ein Passfoto machen lässt und dann kein Recht dazu erhält, es nach eigenen Wünschen zu verwenden. Dazu sind ja solche Fotos halt da.

    Gag
     
  9. Cord Simpson

    Cord Simpson Senior Member

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    AW: LG Köln : Einstellen von Passphotos im Netz verstößt gg. Urheberrecht

    Du meinst die "schöpferische Höhe"? Die gilt bei Fotos sowieso nicht.
     
  10. amsp2

    amsp2 Wasserfall

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    AW: LG Köln : Einstellen von Passphotos im Netz verstößt gg. Urheberrecht

    Das ganze ist doch lächerlich:

    a) wer pocht auf das Urheberrecht (das ist doch eher peinlich) an einem Passfoto, die inzwischen eh nur noch für den Pass brauchbar sind.

    b) wer stellt, s. oben, ein Passfoto auf seine Homepage

    c) es geht also nur darum Geld zu scheffeln

    und der letzte Punkt man sorgt mit solchen Aktionen zuverlässig für eine immer geringer werdende Akzeptanz des Urheberrechts.

    Was lernt man daraus nur exakte Verträge abschließen und jeden Pfurz festlegen.