1. Cookies optimieren die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklärst Du dich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen
    Information ausblenden
  2. Willkommen im Forum von DIGITAL FERNSEHEN - dem führenden Portal für digitales Fernsehen, Medien und Entertainment. Wenn du hier neu bist, schau dich ruhig etwas um und melde dich an, um am Forengeschehen teilnehmen zu können.
    Information ausblenden

Lizenzentzug X-Gate

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von andimik, 19. Oktober 2003.

  1. andimik

    andimik Board Ikone

    Registriert seit:
    28. Januar 2003
    Beiträge:
    4.809
    Zustimmungen:
    38
    Punkte für Erfolge:
    58
    Anzeige
    Dem Lieblingssender manchen hier im Forum geht es an den Kragen, denn die Lizenz wird TV6 entzogen:

    http://www.rtr.at/web.nsf/deutsch/Rundfunk_Rundfunkrecht_Veroeffentlichungen_RFVeroeffentlichungen_oeffentlichemuendlicheVH_lfdoeffentlichemuendlicheVH_VerhandlungXGate?OpenDocumen t
     
  2. Schmunzel

    Schmunzel Guest

    Wieso,- ne Verhandlung,- aber noch kein Gerichtsurteil, oder ?

    MfG
    boah!
     
  3. blue01

    blue01 Junior Member

    Registriert seit:
    23. Januar 2003
    Beiträge:
    76
    Zustimmungen:
    0
    Punkte für Erfolge:
    16
    glaubst wirklich es geht so weiter ?? auch wenn peter mein es ist erotik und nicht pornografie.
    hier der grund der verhandlung:

    Schutz von Minderjährigen

    § 32. (1) Fernsehprogramme dürfen keine Sendungen enthalten, die die körperliche, geistige oder sittliche Entwicklung von Minderjährigen schwer beeinträchtigen können, insbesondere solche, die Pornografie oder grundlos Gewalttätigkeiten zeigen.
    (2) Bei Fernsehsendungen, die die körperliche, geistige oder sittliche Entwicklung von Minderjährigen beeinträchtigen können, ist durch die Wahl der Sendezeit oder durch sonstige Maßnahmen sicherzustellen, dass diese Sendungen von Minderjährigen üblicherweise nicht wahrgenommen werden.
    (3) Die unverschlüsselte Ausstrahlung von Sendungen im Sinne des Abs. 2 ist durch akustische Zeichen anzukündigen oder durch optische Mittel während der gesamten Sendung kenntlich zu machen. Regelungen über die nähere Ausgestaltung optischer oder akustischer Kennzeichnungen können durch Verordnung der Bundesregierung getroffen werden.
     
  4. w.klink

    w.klink in memoriam †

    Registriert seit:
    7. Mai 2002
    Beiträge:
    1.618
    Zustimmungen:
    0
    Punkte für Erfolge:
    46
    Technisches Equipment:
    Antenne 40cm ASTRA, Invacom SNH-031 - Universal LNB
    Antenne 40cm Hotbird, sharp dot4 - Universal LNB

    TechniSat DIGIT Sat NCI
    Abwarten und Tee trinken.
    Noch ist nix amtlich.
    Wer weiß,wer hinter dieser Sache steckt?!
    Ich drücke TV6 jedenfalls die Daumen! ha! sch&uuml

    MfG
    w.klink
     
  5. Commander Keen

    Commander Keen Gold Member

    Registriert seit:
    31. Mai 2001
    Beiträge:
    1.695
    Zustimmungen:
    0
    Punkte für Erfolge:
    46
    Auch wenn ich TV6 nicht mag, so hoffe ich, dass sie durchkommen.

    Das könnte zum Präzedenzfall werden.
    Kommt TV6 durch, werden andere Sender folgen...
     
  6. w.klink

    w.klink in memoriam †

    Registriert seit:
    7. Mai 2002
    Beiträge:
    1.618
    Zustimmungen:
    0
    Punkte für Erfolge:
    46
    Technisches Equipment:
    Antenne 40cm ASTRA, Invacom SNH-031 - Universal LNB
    Antenne 40cm Hotbird, sharp dot4 - Universal LNB

    TechniSat DIGIT Sat NCI
    Ist wohl nix weiter "passiert" wie es aussieht.
    Habe aber festgestellt,daß Steffi und Boris nun nicht vor 2:00Uhr auf Sendung sind.
    Sonst ist alles wie vorher. ha! breites_

    MfG
    w.klink

    <small>[ 22. Okober 2003, 07:35: Beitrag editiert von: w.klink ]</small>
     
  7. JuergenII

    JuergenII Board Ikone

    Registriert seit:
    3. April 2003
    Beiträge:
    4.623
    Zustimmungen:
    223
    Punkte für Erfolge:
    73
    @blue01:

    Interessanter Paragraph!

    Wenn man den genau auslegt wäre das nicht nur das aus für TV6. Die „körperliche, geistige oder sittliche Entwicklung von Minderjährigen“ sehe ich mehr durch die mittäglichen Talkshows gefährdet als durch irgendwelche leichtpornographischen Bilder, die bestimmte Sender ab Zeiten ausstrahlen, wo nun mal keine Minderjährigen mehr was vor dem Bildschirm verloren haben. Auch kapiere ich nicht den Aufschrei der Sittenwächter. Das dauernde Abschlachten von Mensch in den Vorabend- und Abendprogrammen ist also für die oben genannte Entwicklung nicht schädlich, leichte Sexkost aber schon. Da stimmt doch was nicht, oder? durchein
     
  8. Thomas5

    Thomas5 Guest

    Das würde nur für Talkshows und Sendungen des ORF gelten, da es sich um österreichische Gesetze handelt. Und die gelten nun mal nicht für deutsche Sender wie RTL2 und Pro7.
     
  9. Speedy

    Speedy Institution

    Registriert seit:
    25. März 2001
    Beiträge:
    19.818
    Zustimmungen:
    9.541
    Punkte für Erfolge:
    273
    Das Verfahren läuft noch winken
     
  10. w.klink

    w.klink in memoriam †

    Registriert seit:
    7. Mai 2002
    Beiträge:
    1.618
    Zustimmungen:
    0
    Punkte für Erfolge:
    46
    Technisches Equipment:
    Antenne 40cm ASTRA, Invacom SNH-031 - Universal LNB
    Antenne 40cm Hotbird, sharp dot4 - Universal LNB

    TechniSat DIGIT Sat NCI
    Naja,wenn die wissen daß gegen sie ein Verfahren läuft,müßte TV6 doch im eigenen Interesse seine Freizügigkeit etwas "bremsen".
    Oder hat Stolz&Co. einen Joker im Ärmel?
    Diesen Typen trau ich alles zu. breites_
    Na mal sehen,wie das Verfahren ausgeht?

    MfG
    w.klink