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Jetzt offiziell! Ab 1. September Premiere über Entavio

Dieses Thema im Forum "HD+, Diveo, Freenet TV + weitere Anbieter via Sat" wurde erstellt von lofta1964, 19. April 2007.

  1. deventer

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    AW: Jetzt offiziell! Ab 1. September Premiere über Entavio

    Ich habe das schon verstanden.Aber die eigentliche Frage wird und kann er nicht beantworten. Dafür fehlen Ihm die Argumente.Das SES da ein Recht drauf hat ist keine Antwort.
     
  2. doku

    doku Guest

    AW: Jetzt offiziell! Ab 1. September Premiere über Entavio

    :D Richtig! Das wissen wir alle, außer eben die Verschlüsselungsjubler...bzw. die wissen das auch, versuchen aber, aus welchen Gründen auch immer, mit fadenscheinigen Pseudo-Argumentationsketten, die Menschen für dumm zu verkaufen.

    Schüsselmann hat z. B. schon tausend mal erklärt, was passiert, wenn beide großen privaten Sendergruppen entgeltlich verschlüssen wollen. Sollte eigentlich mittlerweile jedes Vorschulkind verstanden haben. Dennoch kommen immer und immer wieder, die selben eingestaubten Argumentationen, die kein vernünftiger Mensch mehr ernst nehmen kann.
     
  3. bta98

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    AW: Jetzt offiziell! Ab 1. September Premiere über Entavio

    Du sagst es, doku! ;)
     
  4. deventer

    deventer Gold Member

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    AW: Jetzt offiziell! Ab 1. September Premiere über Entavio

    Gut da werden wir wieder mal abwarten was hier bzw. in diverser Fachliteratur geschrieben wird. Und wenn hier mal wieder bodenloser Quatsch geschrieben wird, klinken wir uns wieder ein.
     
  5. bta98

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    AW: Jetzt offiziell! Ab 1. September Premiere über Entavio

    Auf jeden Fall! :D
     
  6. LHB

    LHB Institution

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    AW: Jetzt offiziell! Ab 1. September Premiere über Entavio



    du legst es wieder völlig falsch aus ! aber wahrscheinlich mit absicht, das traue ich dir zu !

    ich hab lediglich geschrieben, daß astra geld verlangen darf, da sie ein privates wirtschafts-unternehmen sind und ihnen der sat gehört ! deswegen ist der sat kein allgemeingut und sie können geld für die nutzung verlangen !

    also hör endlich auf, alles nach deinen gunsten zu verdrehen ! :mad:
     
    Zuletzt bearbeitet: 27. April 2007
  7. Schüsselmann

    Schüsselmann Wasserfall

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    AW: Jetzt offiziell! Ab 1. September Premiere über Entavio

    Das stimmt dem Grundsatz nach auch. SES/Astra hat sich seinerzeit für ein Geschäftsmodell entschieden, bei dem SES die Broadcaster als Endkunden versteht und sich von ihnen ihre Dienstleistung vergüten läßt. Dieses Geschäftsmodell war verantwortlich für Astra´s exponente Stellung im Wettbewerb der Satellitenbetreiber, d.h. diese Geschäftsidee war und ist erfolgreich.

    SES/Astra möchte dieses Geschäftsmodell ändern. Soweit so gut, aber jetzt wird´s problematisch für die SES, denn in Deutschland unterliegen sämtliche Rundfunkangelegenheiten von der Verwaltung der Sendekapazität bishin zum Geschäftsbetrieb und den Beteiligungsverhältnissen der Programmveranstalter aus gutem Grunde mehrfacher Kontrollaufsicht. Das ist eine Pflichtveranstaltung, der jeder technische Dienstleister, Netzbetreiber und Broadcaster unterliegt, im Gegenzug werden durch den Gesetzgeber dessen berechtigte Rechtsansprüche abgesichert und garantiert.

    Astra/SES unterliegt mit ihren Uplink-Stationen in Betzdorf keiner deutschen Kontrollaufsicht, muß sich also z.B. von deutschen Kontrollgremien nicht vorschreiben lassen, wer gesendet werden muß und wer es auf keinen Fall darf. Das ist aus Sicht der SES nachvollziehbar, denn es wird von Betzdorf aus nicht nur der deutsche TV-Markt bedient. Die Folge ist, daß aus Sicht der deutschen Medienaufsicht die SES nicht die selbe Wertigkeit erhalten kann wie ein Dienstleister oder Broadcaster, der eben diese (geforderte) Voraussetzung erfüllt. Und dies wiederum hat zur Folge, daß SES zur Änderung des Geschäftsmodelles das Pferd von hinten aufzäumen muß.

    Das Pferd von hinten aufzuzäumen würde z.B. bedeuten (können), daß man attraktiven Broadcastern besonders gute Konditionen anbietet und ihnen somit finanzielle Vorteile verschafft. Niemand kann und will SES/Astra verbieten das zu tun. Es ergibt aber für die SES nur Sinn dies zu tun, wenn diese Preisnachlässe anderweitig wieder zurückflössen. Das geht nur wenn die Zuschauer zur Kasse gebeten werden könn(t)en. Und das wiederum geht nur mit einer Verschlüsselung. Da möglichst alle Zuschauer zur Kasse gebeten werden sollen, müssen halt Sender verschlüsselt werden, die möglichst viele Zuschauer schauen. Die öffentlich-rechtlichen Programme scheiden bei einer solchen Planung aus, denn ihnen ist eine verschlüsselte Übertragung grundsätzlich nicht gestattet. Was bliebe, wären die zuschauerattraktiven Privatprogramme. Soweit so gut, hätte die Sache nicht wiederum einen kleinen Haken: genau diese Privatprogramme stehen am Markt in einer Konkurrenzsituation, genannt Wettbewerb. Im Rundfunkstaatsvertrag ist festgelegt, wie sich der private Rundfunk in Deutschland finanziert. Erlöse aus einer Satnutzungsgebühr zählen nicht zu den dort aufgelisteten Verdienstmöglichkeiten. Das bedeutet, daß man bei einer entgeltpflichtigen Verschlüsselung der deutschen Privatprogramme (wir reden hier mal nur von den Programmen der RTL- und der P7S1-Gruppe) eine wettbewerbswidrige Handlung unterstellen darf. Genau dies macht die deutsche Wettbewerbsaufsicht, das Bundeskartellamt. An dieser Konsequenz kam und kommt Astra/SES nicht vobei.

    Da man in Betzdorf flexibel ist, hat man sich (vorerst) umorientiert: die Strategie geht nun dahin, das PayTV-Marktsegment mit "Komplettpaketen" zu bedienen, in deren Folge der Broadcaster nur noch Inhalte-Anbieter sein wird. Das ist prinzipiell zulässig und würde der SES auf Jahre hinaus Einnahmen sichern und ggf. Einsparungen für den Broadcaster bringen. Nur bedeutet es nicht, daß dafür jeder Satzuschauer zur Kasse gebeten werden kann, sondern halt nur der PayTV-Abonnent. Das bleibt der kleine Makel.

    Prinzipiell wäre es vorstellbar, daß eines Tages die deutschen Privatprogramme via Satellit unentgeltlich grundverschlüsselt würden. Gehen tut´s natürlich nur, wenn auch in diesem Punkt beide Sendergruppen am selben Strang zögen. P7S1 tut dies (derzeit) nicht, sondern hat sich aus solcherlei Gedankenspielen öffentlich ausgeklinkt. Aber selbst dann stellen sich zwangsläufig weitergehende wettbewerbsrechtliche Fragen, die bislang nicht mal ansatzweise abgeklärt sind, z.B. die nach einem restriktionsfreien Zugang zu den unentgeltlichen Angeboten mittels eines bereits heute am Markt frei erhältlichen CI-Receiver.

    Man muß also kein Prophet sein um sagen zu können, daß es ganz so einfach und plakativ mit der Grundverschlüsselung in Deutschland nicht ist. Daß der VPRT gerne mal zur Augenwischerei neigt, sei dem Jürgen gerne nachgesehen, an Tatsachen kommt ja auch er nicht vorbei, wie er letztens in Brüssel lernen durfte.

    ;)
     
    Zuletzt bearbeitet: 27. April 2007
  8. NURadio

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    AW: Jetzt offiziell! Ab 1. September Premiere über Entavio

    Ich hatte ja hier bereits darauf hingewiesen, dass die großen Programmanbieter auf der Suche nach neuen Geschäftsmodellen sind. Das tun sie ja nur, weil ihnen an der bisherigen Situation irgend etwas nicht gefällt.

    Ist denn hier die Digitalisierung und ihre Folgen schon näher besprochen worden?

    Für mich stellt sich die Situation so dar. Mit der Digitalisierung verschwindet ja im Grunde eine enge Begrenzung von Kapazitäten bei der Übertragung von Rundfunksignalen. Theoretisch jedenfalls ist es nun vorstellbar, dass nach der Übergangsphase vom analogen zum digitalen "Rundfunk" sehr viel mehr Kapazitäten zur Verfügung stehen werden, auch für andere Dienste und Dienstleistungen, als bisher (Über Satellit schon längst geschehen).

    Die Grundfrage, die mich beschäftigt ist die, ob die neuen Möglichkeiten bei der Übertragung von Mediensignalen (versch. Übertragungswege, Paketdienstleistungen, Spartenprogramme, Triple-Play usw.) eine Bedrohung für die Privaten Rundfunkbetreiber darstellen, die sich ja über Reichweite und damit Werbung finanzieren. Wenn sich ein solches Bedrohungsszenario feststellen ließe, weil allein über Werbung die Refinanzierung nicht mehr gewährleistet werden kann, ist es dann nicht nachvollziehbar, dass man sich Geschäftsmodelle überlegen muss, die unabhängig von der Finanzierung durch Werbung funktionieren? Man muss ja auch davon ausgehen, dass durch das Mehr an Angeboten, Reichweite veroren geht.

    Das Kartellamt hat im Moment den Finger auf diesen Modellen wie es scheint. Jedoch ist es nur schwer vorstellbar, dass die großen Privaten, die sich einst mit Hilfe der Politik und Steuergeldern den Weg in den Radio und TV-Markt finanzieren ließen, davon abhalten lassen, neue Geschäftsmodelle durchzusetzen, die zwangsläufig auf Adressierbarkeit und wohl auch Verschlüsselung hinauslaufen werden. Schließlich gibt es neben Gesetzen, die man ändern kann, auch die Ministererlaubnis nach §42 GWB, die nachträglich, eine zuvor durch das Kartellamt untersagte Wettbewerbssituation legalisieren könnte.
     
  9. lofta1964

    lofta1964 Senior Member

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  10. Schüsselmann

    Schüsselmann Wasserfall

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    AW: Jetzt offiziell! Ab 1. September Premiere über Entavio

    Es ist das legitime Recht einer jeden privaten Unternehmung Ausschau nach neuen möglichen Geschäftsmodellen zu halten. Das gilt sowohl für technische Dienstleister als auch private Programmveranstalter. Dennoch geschieht dies nicht außerhalb eines festgelegten gesetzlichen Rahmens. Wie der aussieht, habe ich bereits grob umrissen. Ob ein solcher Gesetzesrahmen auch in anderen europäischen Ländern in gleicher Form besteht, ist für den Geschäftsbetrieb in Deutschland erstmal nicht maßgeblich.
    Daß es den Unternehmen durchaus möglich ist, innerhalb des bestehenden Gesetzesrahmens hochprofitabel zu agieren, haben die RTL-Gruppe, SES/Astra und die P7S1-Gruppe mit den zuletzt veröffentlichten Geschäftszahlen deutlich unter Beweis gestellt. Für den Gesetzgeber scheint daher eine Änderung des Gesetzesrahmens offensichtlich nicht erforderlich.

    P.S.: Es steht bereits jetzt jedem lizensierten Programmveranstalter frei, auch kostenpflichtige Dienst- und Mehrwertleistungen anzubieten. Sowohl die RTL-Group als auch die P7S1-Gruppe tun dies. Der bestehende Gesetzesrahmen hindert sie also nicht an der Entwicklung neuer Geschäftsmodelle.
     
    Zuletzt bearbeitet: 27. April 2007