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Recht auf SAT Schüssel?

Dieses Thema im Forum "Digital TV über Satellit (DVB-S)" wurde erstellt von barthaar, 22. August 2003.

  1. mkjesus

    mkjesus Junior Member

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    Kann man nicht auch mit DXen als Hobby, das Aufstellen einer Schüssel begründen? Dann wäre es nicht nur Deiner schottische Frau, Dein Fremdsprachenunterricht an der Schule, sondern auch noch ein "Hobby"?
     
  2. hatte als ösi bis jetzt immer minderwertigkeitsgefühle gegenüber den grossen bruder brd winken

    nur die letzen wochen in diesen board haben mir gezeigt wie fortschrittlich und gesetzes.... (bitte ergänzen, mir fällt gerade kein passendes wort ein) ösi land ist.

    wenn ich in ösi-land eine wohnung (mit balkon) kaufe habe ich das volle verfügungrecht darüber und niemand hat über mein eigentum verfügungsrecht.

    habe mittlerweile schwerste bedenken in bezug auf deutsches recht und deren auslegung (siehe auch meine meinung in bezug auf mm)

    johannes
     
  3. Eike

    Eike von Repgow Premium

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    Das deutsche Recht ist auch nicht anders, auch wenn der Vermieter etwas anderes sagt.
    Gruß Eike
     
  4. @eike

    habe diesen thread bis jetzt so verstanden, das barthar eigentümer der wohnung und des balkons ist und nicht mieter.

    jetzt gibt es anscheinend einige neue besitzer von anderder wohnungen und die wollen ihn jetzt die schüssel verbieten weil sie das gesamtbild des hauses für sie stört.

    d.h. barthar soll obwohl der eigentümer des balkons ist verboten werden das er diesen nach eigenen gutdünken verwendet.

    und das wäre in österreich nicht möglich.

    also stimmt mein letzer beitrag.

    johannes
     
  5. martin16

    martin16 Senior Member

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    bei mir ist es so das der satanschluß der wohnung nur analoge programme durchlässt, noch dazu nur die horizontalen, weil der verteiler kaputt ist. ein vom vermieter bestellter installateur fand (natürlich wegen blödheit (was meinen sie denn mit horizontal und Vertikal und für was brauchen sie den digital)) nichts. als druckmittel stellte ich dann auf meine terasse ein 1meter blech mit motor und schloß meinen smsung digital an. der vermieter hatte natürlich was dagegen, muß es aber dulden weil ja meine sat-dose immer noch nicht geht, ich mir sicherlich keinen analog-receiver mir zulegen werde und kein kabelanschluß vorhanden ist.
     
  6. H.-E. Tietz

    H.-E. Tietz Guest

    Lt. Videotext kommt morgen (1.9.) im ZDF in WISO (19.25 Uhr) ein Beitrag zu dieser Problematik. Ob er neue Erkenntnisse bringen wird, bleibt abzuwarten, aber vielleicht ergeben sich ein paar nützliche Links über die ZDF-Internetseiten.
     
  7. chris75

    chris75 Junior Member

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    Hoffentlich hast du da Recht. Bin auch aus Österreich und habe ein ähnliches Problem. Ich wohne in einem Wohnblock mit insgesamt 9 Wohnparteien. Kabel ist vorhanden. Leider sind einige Mitbewohner des Hauses dagegen, dass ich eine Satschüssel am Balkon stehen habe. Wohlgemerkt, die 70cm-Schüssel steckt lediglich auf einer 1,2-Meter-Stange, die an einem Schirmständer befestigt ist. Zudem ragt das LNB NICHT über das Balkongeländer hinaus.
    Hoffe nur, die können mir nichts anhaben. Der Vermieter, dem meine Wohnung gehört, hat zwar nichts gegen die Schüssel, möchte sich aber nicht mit den anderen Wohnparteien anlegen. Meine Nachbarn haben Sonnenschirme mit ca. 2 Meter Durchmesser am Balkon stehen, doch darüber regt sich niemand auf.

    Christian
     
  8. Zodac

    Zodac Foren-Gott

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    Hi Chris!

    Also ich weiß ja nicht wie das bei euch in Ösiland ist, aber bei uns in der BRD ist gerade DAS erlaubt und kann dir auch keiner verbieten.

    Solange du ein Schirmständer auf deinen Balkon stellst und daran ne Schüssel befestigst, kann dir hier GAR keiner was anhaben. Eben wie du sagst, dürfen andere ja auch nen RIESEN Sonnenschirm auf den Balkon stellen.

    Lediglich für bauliche Veränderungen (am Balkon festgeschraubte Halterungen etc...) brauchst du eine Genehmigung. Was du AUF den Balkon stellst, sofern es nichtmal über die Brüstung schaut, kann deinen Mit-Mietern und Eigentümern etc... völlig egal sein. Schließlich zahlst du dafür ja auch Miete.

    So siehts in der BRD aus.

    Greets
    Zodac (aka Mike16)
     
  9. uli12us

    uli12us Platin Member

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    Mal was anderes wenn ihr eure Schüsseln so anbringt dass sie nicht von unten gesehen werden können dann kann normalerweise niemand was dagegen haben. Wenn die Faustformel stimmt dass ein Hindernis doppelt soweit entfernt sein muss wie es hoch ist dann könntetihr doch eure Schüssel so anbringen dass die Unterkante den Boden beinahe berührt. Bei einer Balkonhöhe von meinetwegen 1Meter20 muß man dann ca 1m vom Geländer weg sein damit das nicht abschattet. Wenn der ganze Kram dann auch noch in Wandfarbe angemalt ist dann muss man schon genau hinsehen damit man überhaupt entdeckt dass da was hängt.

    Gruß uli
     
  10. Gorcon

    Gorcon Kanzler Premium

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    Da stimmt aber was mit Deiner Rechnung nicht. Dein Balkon müsste dann schon 2m breit sein. Die Unterkannte der Schüssel ist entscheidend. winken
    Gruß Gorcon

    <small>[ 03. September 2003, 21:49: Beitrag editiert von: Gorcon ]</small>