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Parabolantenne: DU DARFST !

Dieses Thema im Forum "Digital TV über Satellit (DVB-S)" wurde erstellt von SAS Prinz Malko, 28. Dezember 2003.

  1. SAS Prinz Malko

    SAS Prinz Malko Junior Member

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    Viel zu oft wird behauptet, man sei "Zwangskabelkunde", hätte das recht nicht, eine eigene Parabolantenne aufzurichten, und das durch einen speziellen Formularmietsvertag, der abgeschlossen wurde.
    Das ist aber absolut unwahr. Dieser Mietvertrag widerspricht europäischem Grundrecht und ist daher, auch wenn er von Karlsruhe abgesegnet worden ist, absolut anfechtbar.
    Viel zu oft wird auch mit : Ich meine..., ich glaube,...man hat mir gesagt....argumentiert.

    Hier liegt jetzt ein text zu grunde, der Aufschluss über die aktuelle Situation gibt.

    Vor allem das hier ist interessant:


    "Aus Artikel 10 ERMK und den Grundfreiheiten des EG_Vertrages folgt, dass jedem Interessierten das recht zusteht, eine
    Parabolantenne zu nutzen. Dieses Recht besteht auch, wenn der entsprechende Haushalt an ein Kabelnetz angeschlossen ist, Der
    Ausschluss auf das *Recht an Antenne" bei vorhandenem Kabelanschluss in Formularmietverträgen ist unter Ber!cksichtigung
    des europäischen Grundrechts..und den grundfreiheiten des EG_Vertrages unwirksam."

    Das ist nur die Schlussfolgerung des Vortrags des Prof Dieter Dörrs,Direktor des Mainzer Medieninstituts, der vor allem auch auf
    die Nichtigkeit des Artikels der von Karlsruhe abgesegneten Formularmietsvertäge eingeht, die sogenannte Zwangskabelkunden
    hervorrufen.

    Den ganzen Vortrag mit Hinweisen auf alle Artikel könnt ihr Hier:

    http://www.mainzer-medieninstitut.de/parabolantenne.doc

    lesen.

    Ich habe dies hier gepostet, weil wir schon oft darüber gesprochen haben, und immer nur das "Ich habe gehört..." "Ich habe
    gelesen..." "Mein nachbar hat gesagt...."...hat ja keinen Sinnen.
    Fakt ist Fakt! Du darfst!

    Damit soll definitiv abgeräumt sein, dass jemand keine Parabolantenne anbringen "dürfe". Nur technische Hindernisse kénnen
    das verhindern.
     
  2. Der Verkuender

    Der Verkuender Silber Member

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  3. LittleAngel

    LittleAngel Neuling

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    Vielen Dank!!!
    Ich schubs den mal hoch, der sollte nicht verloren gehen, find ich!

    Liebe Grüsse,
    LittleAngel
     
  4. giovanni11

    giovanni11 Gold Member

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    Hi, dazu nur ein paar Anmerkungen:

    a) Zwangskunde heißt, dass es gerade in Großstädten viele Regionen und Viertel gibt, bei denen man keine (oder nur sehr schwer) Wohnungen ohne Kabel-TV findet, wobei die Abrechnung dann über die Nebenkosten ablaufen. Hier haben m. E. oft Wohnungswirtschaft und Kabel-TV-Anbieter zu Lasten Dritter Verträge abgeschlossen

    b) Zwangskunde heißt, dass man eben zu zahlen hat - unabhängig davon, ob man die Möglichkeit hat, eine Schüssel auf einem nach Süden zeigenden Balkon zu "verstecken"...

    c) Recht haben und Recht bekommen sind selbst in Deutschland noch zwei Paar Schuhe... Leider *RIESENSEUFZER*

    Abgesehen davon, finde ich es gut, dieses Thema hier nochmal anzubringen. Übrigens, in der DF Nr 2/2004 steht ein ganz guter Artikel über die (rechtliche) Möglichkeit, eine Parabolantenne anzubringen (mit Gerichtsurteilen) bzw. auch die Einschränkungen... Das einzige, was fehlt (wenn ich mich Recht erinnere), ist die ebenfalls existierende Möglichkeit, eine Parabolantenne möglichst schlecht von außen einsehbar auf den Balkon zu stellen (ohne "Bohren", wichtig)...
     
  5. amsp

    amsp Platin Member

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    Wir brauchen uns nichts vor zu machen: Es muss ganz klar das Recht auf Satellitenempfang her. Der Vermieter soll nur noch die Möglichkeit eine eigene Gemeinschaftsanalage aufzubauen, wenn er keine Lust auf Schüsseln hat - nur so ist ein echter Wettbewerb zwischen Kabel und Sat möglich.