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GEZ-Gebühren ab 01.01.2007

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von Major König, 12. Februar 2006.

  1. smurf

    smurf Junior Member

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    AW: GEZ-Gebühren ab 01.01.2007

    Wenn ich in meinem Geschäft 3 "internetfähige" PCs stehen hab muß ich 17 € GEZ bezahlen. Soweit - so schlecht. Aber noch schlechter wirds dann, wenn ich dann auch noch GEMA-Gebühren zahlen muß, was ja dann der Fall sein wird, oder?
     
  2. fibres73

    fibres73 Gold Member

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    AW: GEZ-Gebühren ab 01.01.2007

    Hmm,ich glaube die "Kollegen" von der GEMA dürfen nur abkassieren wenn du die Musik öffentlich presetierst.
    Also wie in einem Fitnesstudio zum Beispiel wo im Hintergrund Radio gespielt wird oder so ähnlich...
     
  3. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: GEZ-Gebühren ab 01.01.2007

    Das ist korrekt. GEMA nimmt die Rechte der Urheber (Komponist, Texter) von Musikstücken wahr. Sobald ein Musikstück "aufgeführt" wird (also z.B. öffentlich abgespielt), sind entsprechende Abgaben fällig.

    Das hat aber nichts mit der Rundfunkgebühr zu tun.

    Gag
     
  4. smurf

    smurf Junior Member

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    AW: GEZ-Gebühren ab 01.01.2007

    Ja, ich weiß. Jedes Geschäft, in dem Musik gespielt wird, muß dafür GEMA zahlen. Deshalb zahle ich für meinen CD-Spieler im Laden GEMA-Gebühren.
    Jetzt frag ich mich nur, ob ich zahlen muß (wie bei der GEZ), wenn ich empfangen KANN, oder nur, wenn ichs wirklich TU....
     
  5. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: GEZ-Gebühren ab 01.01.2007

    Das eine hat mit dem anderen meines wissens nichts zu tun.

    Die Urheberrechtsabgaben sind immer dann fällig, wenn tatsächlich Musik öffentlich abgespielt wird.

    Gag
     
  6. emtewe

    emtewe Lexikon

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    AW: GEZ-Gebühren ab 01.01.2007

    Ich meine mich zu erinnern dass damit alle PCs gemeint sind auf denen ein Browser installiert ist, oder ohne viel Aufwand installiert werden kann. Der Internet Anschluss spielt wohl keine Rolle, für einen Fernseher ohne Antenne sind ja auch Gebühren nötig, obwohl man auch diesen anders nutzen kann, wie z.B. für Videospielkonsolen.
    Gruß
    emtewe
     
  7. Don Pasquale

    Don Pasquale Senior Member

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    AW: GEZ-Gebühren ab 01.01.2007

    Ich wiederum glaube mich daran zu erinnern, dass ein Internetanschluss voraussetzung sein soll, die BAUDzahl sei allerdings unwichtig.
     
  8. smurf

    smurf Junior Member

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    AW: GEZ-Gebühren ab 01.01.2007

    Ich glaube ja, daß JEDER Rechner betroffen ist. Zumindest jeder, der mit einem Telefonanschluß in einer Wohnung/ Büro steht (egal ob verbunden oder nicht... er KÖNNTE ja).

    Ich hab euch mal weitere Infos reingepostet:

    RUNDFUNK

    PC-Gebühren bringen GEZ 163 Millionen Euro

    Von Christian Stöcker

    Die für kommendes Jahr anstehenden Änderungen in der Gebührenordnung für Rundfunkempfänger werden für viele teuer: Freiberufler etwa müssen für den Büro-PC zahlen, fernsehfreie Haushalte womöglich fürs Handy. Der GEZ bringt der neue Geschäftzweig Abermillionen Euro ein.

    Sehr schön hat es im September 2004 der Regierungssprecher von Rheinland-Pfalz gesagt. Auf Anfrage des epd-Mediendienstes erklärte er, die Rundfunkgebühren, die ab Anfang 2007 für internetfähige PCs fällig werden, seien "für die Wirtschaft ein Betrag, der deutlich unter der Peanutsgrenze liegt". Damit wollte er illustrieren, dass ja nicht für jeden von unter Umständen Tausenden Rechnern eines Großunternehmens an die Gebühreneinzugszentrale GEZ gezahlt werden muss - sondern nur für einen einzigen. Nach aktuellem Gebührenstand wären das 17,03 Euro im Monat.



    Peanuts in der Tat - für ein Großunternehmen. Anders sieht die Sache für Freiberufler aus. Etwa 800.000 davon gibt es in Deutschland derzeit, sie alle müssen künftig nicht nur für den Fernseher zu Hause, sondern auch für den überlebensnotwendigen Rechner im Büro Gebühren zahlen - weil man damit ja heimlich Fernsehen könnte. Oder vielleicht auch, weil sich die öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten kostspielige und ausgedehnte Internetangebote leisten, wer weiß.

    160 Millionen Euro allein von Freiberuflern

    800.000 mal 17,03 Euro macht 13.624.000 Euro pro Monat oder gut 163 Millionen Euro im Jahr - eine Summe, die für die GEZ deutlich jenseits der Peanutsgrenze liegen dürfte. Und den einen oder anderen Anwalt, Steuerberater, Architekten oder freien Webdesigner dürften gut 200 Euro Zusatzkosten im Jahr ohne jeden Gegenwert auch hart ankommen.

    Selbst für die wenigen, die es sich erlauben können, mit ihrem Arbeitsplatzrechner nicht am Netz zu hängen - eine Spezies, die sich ohnehin dem Aussterben nähern dürfte - gibt es kein Entkommen. Denn ein Mobiltelefon braucht heutzutage nun wirklich jeder Selbständige. Und schon bald werden Handys - zumindest, wenn es nach Herstellern und Netzbetreibern geht - mobile Mini-Fernseher sein.

    Zwar gibt es im Moment noch Streit darüber, welcher Standard denn nun für die Fernsehübertragung aufs Telefon genutzt werden soll. Das Format DVB-H konkurriert mit dem sogenannten DMB-Standard. Große Hersteller wie Nokia und Motorola haben sich aber auf DVB-H festgelegt, und außerdem kann dieser Standard 20 Kanäle übertragen, verglichen mit nur drei bei DMB. Die südlichen Bundesländer sperren sich noch gegen den DVB-H-Standard, aber dies wird wohl nicht mehr lange zu halten sein.

    Anfragen bei Deutschlands großen Mobilfunkbetreibern erbrachten ein einheitliches "mal sehen, was da wirklich passiert". Bis Formatfragen und Kanal-Vergabe geklärt sind, sieht man keinen großen Bedarf, sich mit der Frage nach den GEZ-Gebühren zu beschäftigen. Wäre ja auch paradox, wenn man den eigenen Kunden künftig technisch rückständige Geräte empfehlen müsste, um Gebühren zu sparen.

    Rundfunkgebühren für Hörgeräte?

    Denn wenn die Handy-Technologie sich so weiterentwickelt wie bisher - alles, was technisch machbar ist, wird gemacht, siehe Kamera-Einbau - dann werden bald alle Mobiltelefonierer in Deutschland mit einem kleinen TV-Gerät in der Jackentasche herumlaufen. Und das kostet dann GEZ-Gebühren - falls nicht schon zu Hause ein angemeldeter Fernseher steht. Oder, bei Unternehmen und Freiberuflern: Falls nicht ein angemeldeter PC im Büro steht. Kurz: Niemand entkommt der GEZ, außer er zieht in eine einsame Waldhütte und verständigt sich künftig nur von Angesicht zu Angesicht, durch lautes Rufen oder per Briefpost und Festnetztelefon.

    Im Gespräch mit SPIEGEL ONLINE sprach Eckhard Ohliger von der GEZ von einem "sehr kleinen Kreis von Haushalten", die "zum Beispiel aus religiösen Gründen" keinen Fernseher haben, die von den Änderungen im Rundfunkgebührenstaatsvertrag betroffen seien. Dieser "sehr kleine Kreis" jedoch besteht aus Menschen, die Medien sehr bewusst und gezielt nutzen - und die werden langsam sauer.

    Michael Hatscher zum Beispiel arbeitet in der IT-Branche, er hat keinen Fernseher und kein Radio zu Hause - er informiert sich lieber über das Internet. Er fühlt sich von der Neuregelung zu Unrecht zur Kasse gebeten: "Das Angebot und die Auswahl an Informationen, die ich über die 'klassischen' elektronischen Massenmedien beziehen kann, erfüllt nicht meine Qualitätsansprüche. Und das staatlich per Gebührenzwang subventionierte Unterhaltungsangebot entspricht weder dem Informationsauftrag, noch stellt es eine Bereicherung dar. Meine Zeit ist mir zu kostbar dafür." Dafür künftig bezahlen zu sollen, ärgert ihn gewaltig: "Ich habe auch in Zukunft keine Lust, für ein Angebot zu bezahlen, das ich nicht nutzen werde, bloß weil ich einen Computer und ein Handy benutze."

    Das finden übrigens auch viele Leser von SPIEGEL ONLINE. Die Reaktionen reichten von "Wenn ARD und ZDF so gegen Gratisnutzung sind, warum nehmen sie dann nicht ihre Sendeinhalte aus Handy- und Computernetz heraus?" über "Erheben sie doch auch gleich Gebühren für jeden Telefonanschluss: Man könnte ja auf die Idee kommen, bei der ARD anzurufen!" bis hin zu "Es verwundert doch immer wieder, dass nicht auch schon lange Hörgeräte GEZ-Gebühren-abzock-fähig sind."

    In regelmäßigen Abständen ermahnt die GEZ Deutschlands Bürger, ihre Zahlungsmoral zu verbessern, immer brav alles anzumelden und sich doch bitteschön solidarisch zu verhalten. Es könnte sein, dass die Änderungen im Rundfunkgebührenstaatsvertrag genau diese Zahlungsmoral noch weiter untergraben - wer sich ungerecht behandelt fühlt, entwickelt kein Unrechtsbewusstsein für das eigene Handeln.
    Quelle: http://www.spiegel.de/netzwelt/technologie/0,1518,399510,00.html



    Angesichts der enormen Summe, die die GEZ durch die kommende Gebühr für internetfähige Rechner kassiert, hat PC-WELT die GEZ um eine Stellungnahme gebeten. Heute erreichte uns nun die Antwort der GEZ. Wir geben diese in vollem Wortlaut wieder.



    Wenn Berechnungen von spiegel.de stimmen, kassiert die GEZ durch die ab dem 1. Januar 2007 geltende Gebühr zusätzlich 163 Millionen Euro. Auf jeden Betroffenen kommen über 204 Euro zusätzliche Belastung pro Jahr zu - unter Umständen ohne jede Gegenleistung. Grund genug für die PC-WELT, die GEZ um eine Stellungnahme zu bitten.

    Die GEZ antwortete allerdings nicht konkret auf unsere Anfrage bezüglich der Situation von Freiberuflern, sondern schickte uns offensichtlich eine Standardantwort. Aber immerhin geht daraus eindeutig die derzeitige Rechtslage hervor. Die Antwort der GEZ lautet:

    "Die Rechtsgrundlage für die Erhebung von Rundfunkgebühren ist der Rundfunkgebührenstaatsvertrag vom 31.08.1991, zuletzt geändert durch Achten Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge vom 08.10./15.10. 2004.

    Der Gesetzgeber hat im Achten Rundfunkänderungsstaatsvertrag eine Gebührenpflicht für neuartige Rundfunkgeräte ab 01.01.2007 festgelegt. Dies sind insbesondere Rechner, die Rundfunkprogramme ausschließlich über Angebote aus dem Internet wiedergeben können. Die Gebührenpflicht gilt für alle multimediafähigen PCs. Mit welcher Technik Rundfunk empfangen wird, ist für die Gebührenpflicht nicht relevant.


    Rechner, die Radio und Fernsehen über Internet empfangen können, bleiben zunächst bis zum 31.12.2006 ohne jede Ausnahme von der Rundfunkgebührenpflicht befreit.

    Folgende Änderungen werden am 01.01.2007 in Kraft treten:

    1. In Privathaushalten, die Radios und/oder Fernsehgeräte bereithalten, bleibt der PC auch über den 01.01.2007 hinaus im Rahmen der sogenannten Zweitgerätefreiheit von der Rundfunkgebühr befreit. Da in den meisten Haushalten Radios und Fernsehgeräte bereitgehalten werden, reduziert sich das Thema der Rundfunkgebührenpflicht für multimediafähige PCs in Privathaushalten auf seltene Ausnahmen.

    2. Auch im nicht-privaten Bereich bleiben PCs von der Rundfunkgebührenpflicht befreit, wenn gleichzeitig herkömmliche Radios und Fernsehgeräte bereitgehalten werden. Sollten solche Geräte nicht vorhanden sein, aber ein multimediafähiger PC, so ist für diesen ab 01.01.2007 lediglich eine Rundfunkgebühr zu zahlen, unabhängig von der Anzahl der vorhandenen PCs. Ein Unternehmen, ein Gewerbebetrieb, ein Selbstständiger kann also allenfalls mit einem Betrag von derzeit 17,03 Euro im Monat belastet werden.

    Den Ländern erschien es vertretbar, die multimediafähigen PCs nicht von der Gebührenpflicht auszunehmen, da über das Internet und über DSL heute schon ohne großen technischen Aufwand Radio und Fernsehen auf einem PC empfangen werden kann.

    Schon heute sind für PCs, die mit einer Radio- und Fernsehkarte ausgestattet sind, Rundfunkgebühren zu zahlen."


    Quelle: http://www.pcwelt.de/news/online/131719/index.html
     
  9. LHB

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    AW: GEZ-Gebühren ab 01.01.2007

    naja, selbst mein erster PC (pentium 66Mhz) war internet-fähig !
     
  10. fibres73

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    AW: GEZ-Gebühren ab 01.01.2007

    Sag das nicht zu laut,sonst darfst du noch für ein paar Jahre nachzahlen :D