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Prepaid Abo erst nach 5 Monaten aktivieren?

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von himen69, 16. Januar 2006.

  1. hgf

    hgf Junior Member

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    AW: Prepaid Abo erst nach 5 Monaten aktivieren?

    Und weshalb gibt es dann auf meinen (noch nicht freigeschalteten) Gutscheinen für eine gute Zeit (Das komplette PREMIERE-Programm - als Geschenk für Sie) die Zeile:
    Abo Wunschstarttermin: __________________________?

    Laufzeit 3 Monate + x Tage, keine Gültigkeitsbegrenzung.
     
  2. Hammer

    Hammer Junior Member

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    AW: Prepaid Abo erst nach 5 Monaten aktivieren?

    wie passen denn die beiden aussagen

    "Ich habe mein Prepaid-Abo im April 2005 gekauft und bezahlt und als gewünschten Startbeginn den 01.12.2005 angegeben. Hat einwandfrei funktioniert."

    und

    " Bei Gutscheinen kann man keine Startzeit angeben , da ein GS dann beginnt wenn man die GS Daten bei Prem. duchgibt ."

    zusammen?

    Oder wars bei NoFa kein Prepaid Gutschein in ner DVD-Hülle?
     
  3. tbjkickers

    tbjkickers Junior Member

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    AW: Prepaid Abo erst nach 5 Monaten aktivieren?

    So ein Gesetz ist mir nicht bekannt.

    Es trifft allerdings zu, dass die Rechtsprechung dahin tendiert. Ich persönlich würde mich deswegen aber nicht mit Premiere streiten wollen.
     
  4. ChukaTruk

    ChukaTruk Silber Member

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    AW: Prepaid Abo erst nach 5 Monaten aktivieren?

    Mag sein das ist aber nicht so ein Gutschein wo du Gutschein nr. und Gutschein Pin durchgeben musst , bei normalen Prepaid Angeboten kann man schon sagen ann das Abo beginnen soll
     
  5. dbox1freak

    dbox1freak Senior Member

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    AW: Prepaid Abo erst nach 5 Monaten aktivieren?

    Beide Aussagen stimmen und stimmen doch nicht.

    Unbefristet ausgestellte Gutscheine
    Dadurch dass man für eine Leistung bezahlt (Gutschein) ist der Gutschein Ausstellende zur Lieferung der Leistung verpflichtet. Aber auch hier gelten Verjährungsfristen. Die betrug in der Vergangenheit 30 Jahre, so dass sich Firmen genötigt sahen, diese zu befristen. Deswegen kam es auch häufiger zu Rechtsstreitigkeiten.

    Am 1.1.2002 ist das so genannte "Gesetz zur Harmonisierung des Schuldrechts" (BGBl 2001 I S. 3138) in Kraft getreten. Dabei wurde die Regelverjährungsfrist von 30 Jahren auf 3 Jahre verkürzt. Auf Grund der Gesetzesänderung befristet nun noch kaum einer mehr die Gutscheine.

    Diese Verjährungsfrist gilt übrigens nicht, wenn der Gutschein für ein konkretes Ereignis ist, z.B. ein bestimmtes Konzert. Nimmt man das nicht wahr, ist der Aussteller nicht mehr zur Leistung verpflichtet, aber man bekommt sein Geld, (ggf. abzl. entg. Gewinn) wieder.



    Befristet ausgestellte Gutscheine
    Hierzu gibt es kein Gesetz, sondern nur Urteile einzelner Gerichte. Das erste bzw. bekannteste Urteil ist das des Landgerichts München. Das hat mit Urteil vom 26.10.95 (Az: 7 O 2109/95) festgestellt, dass eine 10-monatige Frist zu knapp sei. In Hamburg gibt es ein Urteil vom hanseatischen Oberlandesgericht, dass besagt, dass die Befristung einen Kinogutscheins auf weniger als 2 Jahre nicht zulässig ist. Sicher gibt es noch viele andere Urteile. Aber sicher werden die Gerichte alle irgendwie unterschiedlich urteilen, aber irgendwo zwischen 10 und 24 Monaten dürften sie alle landen.

    Trotzdem gilt immer noch der Grundsatz: "Auf See und vor Gericht ist man in Gottes Hand".

    gruß
    dbox1freak
     
    Zuletzt bearbeitet: 19. Januar 2006
  6. Thomas_H

    Thomas_H Silber Member

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    AW: Prepaid Abo erst nach 5 Monaten aktivieren?

    Absolut richtig! Keiner will wahrhaben, dass sich Premiere hier etwas weit aus dem Fenster lehnt, wenn es die Gutscheine auf 4 Monate befristet!

    Aber Achtung: Geschenkte Gutscheine (z.B. 5 Eur Rabatt von Amazon, ein geschnkter Direktfilm von Premiere etc.) dürfen durchaus befristet sein.

    Gruß Thomas_H, der hier noch Prepaidgutscheine von letzten Jahr hat.