1. Cookies optimieren die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklärst Du dich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen
    Information ausblenden
  2. Willkommen im Forum von DIGITAL FERNSEHEN - dem führenden Portal für digitales Fernsehen, Medien und Entertainment. Wenn du hier neu bist, schau dich ruhig etwas um und melde dich an, um am Forengeschehen teilnehmen zu können.
    Information ausblenden

Neues zu PŸUR

Dieses Thema im Forum "Digital TV über Kabel (DVB-C)" wurde erstellt von Gorcon, 5. März 2014.

  1. alexphili8

    alexphili8 Junior Member

    Registriert seit:
    7. Oktober 2020
    Beiträge:
    48
    Zustimmungen:
    5
    Punkte für Erfolge:
    8
    Anzeige
    Ja die Karte "Dialogpost" ging direkt an mich. Für mich war es tatsächlich das erste schreiben. Ich finde einfach so geht man nicht mit zahlenden Kunden um und wenn man nachfragt wird entweder aufgelegt - oder aber man kriegt von jedem der da ans Telefon geht eine andere Antwort, oder das die Karte gar nicht von Pyur kommt. Im Shop kann man keinen Vertrag abschließen da der bestehende ja noch besteht. Die Karten die andere bekommen haben, wo drauf steht dass der Anschluss zum 1.7. endet - oder so ähnlich - habe ich selbst gar nicht bekommen - was ja auch falsch ist - wenn der Vertrag lt. Vermieter erstmal weiter läuft. Sie hätten auch Anfang des Jahres auch einfach eine E-Mail an ihre Bestandkunden schicken können. Lieber Kunde es ändert sich was, wenn Du bis zum so und sovielten einen neuen Vertrag abschließt bieten wir Dir diese Konditionen an - dann hätten sie sich auch noch das Porto gespart.
     
    lg74 gefällt das.
  2. Gorcon

    Gorcon Moderator Premium

    Registriert seit:
    15. Januar 2001
    Beiträge:
    152.084
    Zustimmungen:
    28.754
    Punkte für Erfolge:
    273
    Technisches Equipment:
    VU+ Uno 4K SE mit Neutrino HD + VTi
    Nur ist es dem Vermieter nicht mehr erlaubt über die Nebenkosten abzurechnen. Ob nun der Vermieter oder der Kabelanbieter für die Kündigung des Vertrages zuständig ist weiß ich nicht.
     
  3. alexphili8

    alexphili8 Junior Member

    Registriert seit:
    7. Oktober 2020
    Beiträge:
    48
    Zustimmungen:
    5
    Punkte für Erfolge:
    8
    Zuständig ist der, der den Vertrag abgeschlossen hat - Vermieter oder Eigentümer - kündigt er den Vertrag nicht - läuft dieser weiter, zahlt er ihn auch weiter, kann aber die Kosten nicht mehr an den Mieter weitergeben.
     
  4. Gorcon

    Gorcon Moderator Premium

    Registriert seit:
    15. Januar 2001
    Beiträge:
    152.084
    Zustimmungen:
    28.754
    Punkte für Erfolge:
    273
    Technisches Equipment:
    VU+ Uno 4K SE mit Neutrino HD + VTi
    Dann frag doch deinen Vermieter mal ob der zu viel Kohle hat. Denn die Kosten kannst Du Dir ja wieder zurückholen wenn sie weiterhin in den Nebenkosten sind.
     
  5. mischobo

    mischobo Lexikon

    Registriert seit:
    3. März 2003
    Beiträge:
    28.643
    Zustimmungen:
    3.213
    Punkte für Erfolge:
    213
    ... möglicherweise wurde die Postkarte von einem Pÿur-Vertriebspartner versendet. Da gibt es leider, unabhängig vom Anbieter, immer wieder schwarze Schafe ...
    ... das kann man so pauschal nicht sagen. Fakt ist, dass der Kabelanschluss nicht mehr mit den Betriebskosten/Nebenkosten in Rechnung gestellt darf.

    Letztendlich hängt es davon ab, was genau im Mietvertrag vereinbart wurde. Ggf. kann der Kabelanschluss auch im Rahmen sonstiger mietvertraglichen Vereinbarung in Rechnung gestellt werden. Sowas lässt sich hier im Forum nicht klären. Da kann nur ein Mieterverein oder Anwalt weiterhelfen.

    Von den Änderungen sind nur die "zwangsverkabelten" Haushalte betroffen, also die Haushalte, die für den Kabelanschluss über die Mietnebenkosten zahlen mussten, auch wenn sie ihn gar nicht nutzen (wollten).

    Nicht von den Änderungen betroffen sind Mieter die schon zuvor selbst entscheiden konnten, ob sie den Kabelanschluss nutzen wollen oder nicht. Das wurde aber i.d.R. auch nicht im Rahmen der Nebenkostenabrechnung bezahlt.

    Auch Eigentümer von Eigentumswohnungen sind von den Änderungen nicht betroffen. Da bleibt also auch wie gehabt.

    Mietern von Eigentumswohnung darf der Kabelanschluss nicht mehr über die Mietnebenkosten in Rechnung gestellt werden.

    Btw: bei uns im Haus wird die Hausverteilanlage vom hauseigenen Kabelanbierter (100% Tochter der Wohnungsgesellschaft) mit Vodafone-Signalzuführung betrieben.
    Auf der Vodafone-Website wird weiterhin angezeigt
    Unser Vermieter hatte alle Mieter angeschrieben und auf die Änderungen hingwiesen. Der Vermieter hatte den Mietern mittels ankreuzen zur Wahl gestellt, den "Multimediaanschluss" weiterhin zu nutzen oder nicht.
    Wenn der Mieter sich für den Multimediaanschluss entschlossen hat, wird das entsprechende Entgelt den jeweiligen Mietern mtl. im Rahmen der sonstigen mietvertraglichen Vereinbarungen mit der mtl. Miete in Rechnung gestellt.
    Dem Schreiben lag ein Rückumschlag "Gebühr zahlt Empfänger" bei.

    Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 24 Monate, die mit dem Beginn des Mietverhältnisses beginnt bzw. begonnen hat ...
     
    Zuletzt bearbeitet: 27. Juli 2024
  6. Unser Charly

    Unser Charly Silber Member

    Registriert seit:
    23. Januar 2010
    Beiträge:
    649
    Zustimmungen:
    259
    Punkte für Erfolge:
    73