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Gema-Chef: KI-Firmen für Musiknutzung zur Kasse bitten

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 12. Juli 2024.

  1. DF-Newsteam

    DF-Newsteam Moderator Mitarbeiter

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    Greift künstliche Intelligenz bei der Musikgenerierung auf bestehende Songs zurück, sollten Firmen aus Sicht des Gema-Chefs dafür bezahlen.

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  2. b-zare

    b-zare Gold Member

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    Die Gema hält gerne überall das Händchen auf...
     
  3. Andre444

    Andre444 Wasserfall Premium

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    Die GEMA Gier ist halt unersätlich.
    Schrecklich dieser Verein!
     
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  4. Lindemann

    Lindemann Senior Member

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    Ist doch ein guter Vorschlag. Nicht die GEMA verdient sondern der Künstler
     
  5. b-zare

    b-zare Gold Member

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    Welcher Künstler?
    Lässt sich das KI-Endprodukt dann einem/mehrere Werk(e) konkret zuordnen?
     
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  6. Gorcon

    Gorcon Kanzler Premium

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    Die GEMA verdient da aber auch dran! 50€ pro Künstler/Jahr. Das läppert sich!
     
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  7. yra

    yra Senior Member

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    Aber wenn es die GEMA nicht organisieren würde, wie sollten die Künstler sonst an ihre Tantiemen kommen? Da finde ich sind 50€ keine Abzocke...?!
     
  8. KLX

    KLX Lexikon

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    Die GEMA mag in bestimmten Sachen ihre Berechtigung haben, aber es gibt einfach Dinge, wo man sich fragt was das soll und dann wird nicht gerade wenig abgezockt.

    Bei der KI will man nichts anderes. Wen will man da die Gelder geben oder wer soll da vertreten/geschützt werden?
     
    Zuletzt bearbeitet: 13. Juli 2024
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  9. Pete Melman

    Pete Melman Foren-Gott

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    Tablet: Samsung SM-T510 und
    Smartphone: LG V40 mit internem 32bit DAC/Amp (2V) ESS Sabre.
    Poco F6 Pro
    Bei jedem Speichermedium wie USB-Stick, Festplatte, SD-Card, Smartphone, CD/DVD/BD-Rohling uvm. kassiert die GEMA kräftig ab. Sogar das Kopieren von Noten in Schulen Kindergärten und Schulen ist verboten. Auch wurden schon im Kiosk Gebühren verlangt oder wenn bei der Geburtstagsfeier, in der Kneipe, getanzt wurde. Sogar das Hifi-Studio eines Bekannten sollte zahlen (der hat die rausgeworfen).
    Andererseits bekommen kleinere Künstler unter einem gewissen Betrag gar nichts ausgezahlt, obwohl sie den gleichen Beitrag entrichten.
    Das sind jetzt nur ein paar Beispiele. Ich könnte auch noch den Eisverkäufer mit Kofferradio erwähnen usw.....
     
  10. KLX

    KLX Lexikon

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    Verboten nicht, natürlich kann man, außer man zahlt an die GEMA oder man wird erwischt oder das Bundesland hat da einen Pauschalvertrag mit der GEMA abgeschlossen.

    Oder man singt nur noch Kinderlieder wo der Urheber schon 70 Jahre und länger verstorben ist. Aber Achtung, Neuinterpretationen dieser Lieder sind wieder Lizenzpflichtig.