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DAZN und DFL: Wie es jetzt im Milliarden-Streit weitergeht

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 2. Mai 2024.

  1. prodigital2

    prodigital2 Institution

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    Wenn der Schiedsspruch gegen DAZN, wovon ich ausgehe, ausfällt, dann vermute ich ganz, ganz stark dass DAZN den juristischen Klageweg einschlagen wird.
     
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  2. horud

    horud Digi-Liga-Legende Premium

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    Das kann dir hier niemand sagen. Das hängt von vielen Faktoren ab.

    Als Anhaltspunkt: das Schiedsverfahren zwischen der DFL und Discovery/Eurosport, als die nach zwei Jahren aus dem Freitagspaket raus wollten, dauerte rund ein halbes Jahr.
     
  3. H_Deutsch

    H_Deutsch Platin Member

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    Also die Parteien haben grundsätzlich mal eine Verschwiegenheitserklärung unterschrieben und vereinbart den Spruch des Schiedsgerichts zu akzeptieren.

    Die DFL wird nach dem Schiedsgericht die Ausschreibung auf jeden fortsetzten. Es läuft ja auch die Zeit weg. Im Juli und August vor dem Start sollte feststehen, wer die Pakete gewonnen hat, also definitiv mal alle Pakete außer A und B.
     
    Zuletzt bearbeitet: 27. Mai 2024
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  4. prodigital2

    prodigital2 Institution

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    Ich gehe davon aus, dass DAZN den Klageweg einschlagen wird. Ich habe nicht gesagt, dass dies clever ist.
    Es wäre brunse-dumm.
     
  5. MuseBliss

    MuseBliss Silber Member

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    Hast du eine Quelle zu dem letztem Part? Dazu habe ich bisher nirgends was gelesen...
     
  6. EinStillerLeser

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  7. H_Deutsch

    H_Deutsch Platin Member

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    Steht in den Unterlagen und Anhängen zur Ausschreibung.
     
  8. MuseBliss

    MuseBliss Silber Member

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    Die Verschwiegenheitserklärung steht dort auch drin und daran hat sich DAZN nicht gehalten.

    Es war ja bereits zu lesen:

    Im Milliardenstreit um die TV-Rechte-Auktion zwischen der Deutschen Fußball Liga (DFL) und DAZN droht ein zähes juristisches Ringen. Das Medien-Unternehmen kündigte am Freitag den Gang vor Gericht an und droht der DFL offen mit einem "jahrelangen" Rechtsstreit.

    Von daher würde ich bezweifeln, ob es mit dem Schiedsgerichts wirklich getan ist.
     
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  9. Fragensteller

    Fragensteller Wasserfall

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    Da sich DAZN der Schiedsklausel unterworfen hat, sind da nur begrenzte Möglichkeiten vorhanden, d.h. es können im Wesentlichen nur Formfehler gerügt werden.

    § 1059 ZPO - Aufhebungsantrag - dejure.org

    Zuständig ist das Oberlandesgericht. Dass DAZN von vorneherein mit dem Zvilirechtsweg gedroht hat, war eher ein Zeichen von Schwäche. Bei den Summen um die es da geht sind auch die Verfahren vor den ordentlichen Gerichtswegen äußert teuer. Das ist eher eine Nebelkerze.
     
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  10. Serverus1

    Serverus1 Silber Member

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