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Sammelklage gegen Amazon-Prime-Preiserhöhung: Register geöffnet

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 23. Mai 2024.

  1. Pete Melman

    Pete Melman Foren-Gott

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    Im Artikel steht:

     
  2. mischobo

    mischobo Lexikon

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    ... das ist jetzt so nicht direkt vergleichbar. In der Sache hat der Amtsschimmel gewiehert, denn das betroffene Unternehmen wurde vom Eichamt mit einer Unterlassungsverfügung belegt.

    ... naja, klagen kann man immer irgendwie. Ob sie aber auch Erfolg haben, steht auf einem anderen Blatt. Auf der anderen Seite ist das für die Verbraucherzentrale in gewisser Weise auch eine kostenlose Werbung ...

    ... die Preiserhöhungen erfolgen immer während eines laufenden Vertrages. Wer mit der Preiserhöhung nicht einverstanden ist, kann den entsprechenden Vertrag kündigen; spätestens zum Zeitpunkt, an dem die Preiserhöhung wirksam wird ...

    ... wenn du einen Vertrag abschliesst, solltest du auch das "Kleingedruckte" (wie u.a. die allgemeinen Geschäftsbedingungen) lesen. Darin werden auch Preiserhöhungen geregelt. Die entsprechenden Regelungen basieren dabei auf EU-Recht.
     
  3. Pete Melman

    Pete Melman Foren-Gott

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    Ich hatte nur gestern das Gerichtsurteil, zu Gunsten des Unternehmens, mitbekommen. Wenn dem aber so ist, wird sicherlich demnächst der Metzger nebenan verklagt. Als Unternehmen würde ich dann jetzt auf die Verpackung statt 180 g 177,5 g schreiben oder 2,5g mehr befüllen und den Preis um 5 Cent erhöhen.
    Und was ist letztendlich dabei gewonnen?

    Gerichtsurteil zu Füllmenge von Wurst: Es geht ums Ganze


     
    Zuletzt bearbeitet: 25. Mai 2024
  4. yander

    yander Board Ikone

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    Ein geschlossener Vertrag ist immer für beide Seiten Bindend
    bis dieser ausläuft ,
    bevor die autom. Verlängerung kommt muss der Anbieter kündigen ,
    erst danach kann er die Neuen Preise geltend machen wenn der Kunde dann Neu abschießt .
    Auf eine Sonder Kündigung muss man sich nicht einlassen man kann
    auf Vertragserfüllung bestehen ,
    deswegen Klage die ja auch weil einige meinen, man muss sich nicht mehr
    an das Vertragsrecht halten kann machen wie man möchte .
     
  5. pedi

    pedi Wasserfall

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    da musst schon du kündigen.
     
  6. yander

    yander Board Ikone

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    Mann muss gar nichts ,
    Vertragsänderungen und Anpassungen sind nur dann Zulässig ,
    wenn beide Seiten Zustimmen .
     
  7. pedi

    pedi Wasserfall

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    eben, wenns dir nicht passt, musst du kündigen.
     
  8. Psychodad110

    Psychodad110 Platin Member

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    Richtig.
    Einseitige Vertragsänderungen benötigen nach neuester Rechtsprechung immer die Zustimmung der Gegenseite. Gleichzeitig lösen sie ein Sonderkündigungsrecht aus.
     
  9. Pete Melman

    Pete Melman Foren-Gott

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    Richtig. Das ist sogar bei einer Mieterhöhung der Fall. Ich muss bei jeder Mieterhöhung meine Zustimmung abgeben. Ansonsten würde die Miete meiner Wohnung immer noch 270 DM betragen, wie vor ca. 40 Jahren bzw. ich nicht mehr dort wohnen. Mittlerweile sind es 540 €. :eek:
    Und das ist, für die Lage, immer noch sehr günstig.
     
    Zuletzt bearbeitet: 26. Mai 2024
  10. Psychodad110

    Psychodad110 Platin Member

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    Klingt nicht so toll, aber so ist es leider.

    Gut, dass ich nur wenige Jahre Miete bezahlt habe. Dann doch lieber bei der Bank abstottern, da bleibt die Rate gleich und dank Inflation wird es de facto sogar günstiger....
    Dennoch finde ich 540 € sehr günstig, da zahl ich mehr als das Doppelte an die Bank, aber das Ende ist absehbar.