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Sammelklage gegen Amazon-Prime-Preiserhöhung: Register geöffnet

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 23. Mai 2024.

  1. horud

    horud Digi-Liga-Legende Premium

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    Nein. Die grundsätzliche Vertragsfreiheit ist ein hohes Gut im Vertragsrecht.
     
  2. Pete Melman

    Pete Melman Foren-Gott

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    Ich wollte damit auch nur zum Ausdruck bringen, gegen was heutzutage alles geklagt wird und die Justiz verstopft.
    Ich denke mal, wenn du zum Metzger gehst und z.B. einen Ring Knoblauchwurst bestellst, lässt du auch nicht vorher die Pelle inkl. Verschluss entfernen. Und dann gibt's ja auch noch die natürliche Verpackung, die mitgezahlt werden muss. :)
     
  3. janth

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    Aber nen Freifahrtschein darfst doch auch nicht geben, nur weil's um einzelne Kleinbeträge geht? Welche Option hast du sonst, wenn ein "Geschäftspartner" versucht, dich zu bescheißen? Selbstjustiz? Kompletter Verzicht? Jammern und schlucken?

    Dafür gibt's doch den Verbraucherschutz, damit nicht jeder einzeln vor Gericht muss, gibt's eine Sammelklage. Ist doch effizient?
     
  4. Pete Melman

    Pete Melman Foren-Gott

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    Wenn einem etwas nicht passt wechseln, kündigen etc. Wenn mich der mitgewogene Nippel stört, kaufe ich das Produkt nicht mehr. Wenn mir Prime zu teuer wird, nutze ich es nicht mehr.
     
  5. janth

    janth Board Ikone

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    Ja, ok. Aber wenn ich mich an meinen Teil des Vertrags halten muss, muss das auch der andere Teil. Die können ja gern nach der vereinbarten Laufzeit mit vereinbarten Bedingungen ihre Änderung durchziehen, aber nicht mittendrin. Und auch zum Ende der Laufzeit bei automatischer Verlängerung hat sich der Anbieter an die Regeln zu halten.

    Was würdest du machen, wenn du dir z.B. ne Jahresmitgliedschaft in nem Fitnesstudio bewusst mit Saunanutzung raussuchst und der Betreiber kommt nach 3 Monaten und will für jeden Saunabesuch 2 EUR extra?
    Oder der Mietwagen, extra Vollkasko ohne Selbstbeteiligung gebucht, jetzt hast du nen Unfall und der Vermieter möchte 1.000 EUR SB von dir, weil der vom Vermieter geschlossenen Versicherungsvertrag grundsätzlich 1.000 EUR SB verlangt? Zahlst du da einfach blind?
     
    Zuletzt bearbeitet: 25. Mai 2024
    b-zare gefällt das.
  6. Pete Melman

    Pete Melman Foren-Gott

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    Da greift ja dann das Sonderkündigungsrecht. Übrigens, das hat man auch, wenn es billiger wird (falls jemand mal, nicht kostenbedingt, aus einem Vertrag will).
     
  7. janth

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    Ich möchte kein Sonderkündigungsrecht, weil ich bewusst nen längerfristigen Vertrag geschlossen habe. Ich kann ja auch nicht einfach meine Leistung kürzen, da wird der Anbieter auch nicht einfach kündigen sondern auf seinem Vertrag bestehen.

    PS: Ich hab oben noch zwei Beispiele ergänzt, die in meinen Augen ziemlich ähnlich gelagert sidn...
     
  8. yander

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    Das scheint schule zu mache Preise anzuheben während eines laufendes Vertrages ,
    Vodafone , Netflix und jetzt Prime ,
    da sollte mal der Gesetzgeber tätig werden ,
    das ist Leute nicht stänig ihr Recht noch Einklagen müssen.
     
  9. Pete Melman

    Pete Melman Foren-Gott

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  10. janth

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    Mit dem Unterschied, dass sowas bei der Telekom sauber zum Ende der Laufzeit mit entsprechender Ankündigung passiert. Da braucht's keine Sammelklage, das ist gültiges Recht.
     
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