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Sammelklage gegen Amazon-Prime-Preiserhöhung: Register geöffnet

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 23. Mai 2024.

  1. janth

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    Es geht hier darum, dass der Anbieter nicht einfach einen laufenden Vertrag ändern darf. Es geht nicht um die Preiserhöhung oder Werbung an sich.
    Das darf der Kunde doch selbst entscheiden? Für mich wird das Angebot grundsätzlich schon mal deutlich schlechter, wenn's durch Werbung unterbrochen wird. Da kann ich eher auf Inhalte verzichten, die durch die Werbung zusätzlich geboten werden oder ich zahle freiwillig mehr.

    Aber wenn ich ein Jahresabo ohne Werbung für nen Betrag x abschließe, dann erwarte ich auch, dass ich während der Laufzeit genau diesen Betrag bezahle und dass ich keine Werbung ansehen muss.
     
  2. digi-pet

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    Hier wird ein neues Klageangebot gemacht , was am Ende den Verbrauchern mehr schadet als nutzt .

    Es entspricht den aktuellen social media Beschäftigungen des Anprangerns und sh* storming .
     
    Zuletzt bearbeitet: 25. Mai 2024
  3. Berliner

    Berliner Lexikon

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    Anders als bei Netflix ist der Preis für das Amazon Werbeabo derselbe wie für das bis dato werbefreie. Von "Verbesserung" für Bestandskunden sehe ich hier weit und breit nichts. Und da Prime nur für Nutzer von Prime Video teurer wird, scheint Amazon wohl kein generelles Einnahmeproblem zu haben, sonst müssten ja alle 11,99 Euro zahlen. Hier geht es also um das abziehen der Prime Video Nutzer und daher ist es richtig und wichtig, dass die Verbraucherzentrale dagegen juristisch vorgeht.
     
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  4. digi-pet

    digi-pet Silber Member

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    Es ist eine neue juristische Möglichkeit geschaffen worden die optimal in den Zeittrend passt ....
     
  5. Werweiss..

    Werweiss.. Silber Member

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    Amazon-Prime-Kunden können sich Sammelklage anschließen

    Der Titel oben ist schon irreführend, ich hatte keine generelle Preiserhöhung, habe die werbefreie Version nicht gebucht..
    Durch Werbung wurde natürlich jetzt mein Abo verändert..
    Wenn ich mich der Klage anschließe..
    Was bekomme ich dann..?
    Schmerzensgeld, wegen ertragens der
    Werbung..?
    Wieviel wird das ausmachen..?

    Sollte ich, in der Hoffnung, die Klage wird Erfolg haben, schnell die Option buchen, damit man mir die in Jahren erstattet..?
     
    Zuletzt bearbeitet: 25. Mai 2024
  6. Berliner

    Berliner Lexikon

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    Du bekommst ggf. ~36 Euro/Jahr zurück bzw. den Anspruch auf Lieferung des werbefreien Angebots ohne extra ad-free Zuzahlung, wenn Du das "Angebot" seitens Amazon ablehnst. Das betrifft dann in erster Linie Kunden wie mich mit Einmalzahlung im Jahr. Auch die müssen während der Vertragslaufzeit plötzlich 2,99 Euro im Monat für dasselbe mehr bezahlen. Die Argumentation "musste eben nicht" geht am Kern vorbei, da ich einfach nur das Bezahlte wie bestellt weiter bekommen möchte und wenn ich das möchte geht das nur mit 2,99 Euro/Monat extra.
     
  7. digi-pet

    digi-pet Silber Member

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    Entscheiden tut ein Gericht , wobei man auch erst mal eine Vorprüfung machen könnte und nicht "auf Vorrat" eine Klage anstimmt .

    Für mich persönlich als Vertragsnehmer ist es eben akzeptiert , andere fühlen sich jetzt animiert da mitzumachen .
     
  8. Werweiss..

    Werweiss.. Silber Member

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    Der Anspruch auf Lieferung des werbefreien Angebots könnte sich natürlich einige Jahre der, erfolgreichen, Klage, hinziehen..
    Theoretisch, vorerst, also zahlen, und hoffen..
     
  9. Werweiss..

    Werweiss.. Silber Member

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    Nun, es geht ja auch okay, wenn nach Ablauf von 12 Monaten im Jahresabo bei Einmalzahlung bzw. kurz vor Ende ne Änderungsmitteilung kommt..
    Dann hab ich die Wahl..
    Oder wenn ich monatlich zahle..
    Es geht doch im Kern wohl um die Änderung inmitten der 12 Monate..
     
    b-zare gefällt das.
  10. digi-pet

    digi-pet Silber Member

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    Ich frage mich auch warum die Gesetzeslage da nicht eindeutiger sein kann und beispielsweise Fristen angeschlossen an Vertragslaufzeiten wie Jahresabos unbedingt eingehalten werden müssen - oder auch nicht . Da hat doch der Gesetzgeber etwas versäumt und statt dessen aber ein "juristisches Volksbegehren" eingeführt das voll in den Zeitgeist passt .