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Die VDE-Normen in Deutschland

Dieses Thema im Forum "Politik" wurde erstellt von Arcardy, 18. Juni 2023.

Schlagworte:
  1. kÖPENiCKER

    kÖPENiCKER Senior Member

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    Hatte ich schon einmal erwähnt, dass die meisten Hausbesitzer nach meheren Jahren nicht einmal ansatzweise wissen werden wo die entsprechenden Dokuentationen zu finden sind? Ich habe von keinem meiner gekauften Häuser eine solche Dokumentation zur Elektroinstalltion vom vohrerigen Eigentümer erhalten. Demzufolge kann ich eine solche Dokumentation auch der Versicherung nicht vorlegen.
    Ob eine Versicherung bei einer 20-30 Jahre alten Elektroinstalltion von einem Haus überhaupt nich solche Dokumentationen verlagen wird, wage ich mal stark zu bezweifeln.
     
    Gorcon gefällt das.
  2. Insomnium

    Insomnium Wasserfall

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    Das von dir verlinkte bezieht sich auf einen Anwalt, der nicht darauf eingeht, dass solche Arbeiten eigentlich von einem Handwerksmeister durchgeführt werden sollten. Die Erklärung über die Bestandsinstallation der Fachfirma ist irelevant. Im Schadensfall kann ein Brandschutzgutachter die Quelle des Brandes feststellen. Sollte es sich um eine nachträgliche Installation halten, gäbe es Probleme, wenn nicht nachgewiesen werden kann, dass es fachmännisch gemacht wurde. Dann würde ja die Betriebshaftpflicht greifen.

    Ich sprach auch nicht von Einfamilienhäusern sondern von Mehrfamilienhäuser vor allem von Wohnungsgesellschaften, wo definitiv Pläne vorhanden sind. Generell darf man als Mieter nichts ohne die Zustimmung des Vermieters an der Elektroinstallation ändern.
     
  3. kÖPENiCKER

    kÖPENiCKER Senior Member

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    Das von dir geschriebene und relevante habe ich mal fett markiert und unterstrichen. Denn Instandhaltungsabreiten müssen gerade nicht zwingend von einem Handwerksmeister durchgeführt werden.
    Ist es vollkommen in Ordnung und auch zulässig selbst solche Elektronarbeiten (Instandhaltungsabreiten) zu machen bzw. selbst durchzuführen, wenn man dabei berücksichtigt und beachtet, dass diese Elektronarbeiten (Instandhaltungsabreiten) fachlich korrekt und nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik bzw. den einschlägigen Normen durchgeführt werden.

    Und wenn diese Elektronarbeiten (Instandhaltungsarbeiten) fachlich korrekt und nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik bzw. den einschlägigen Normen von jemanden selbst durchgeführt wurden, dann gibt es im Schadensfall auch keine Probleme mit der Versicherung.
     
    Zuletzt bearbeitet: 2. Juli 2023
  4. Insomnium

    Insomnium Wasserfall

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    Aber gerade, wenn dies nicht zweifelsfrei geklärt werden kann oder eben solche Arbeiten vernünftig und fachgerecht durchgeführt wurden IM SCHADENSFALL? Wohnungsgesellschaft zeigt der Versicherung IM SCHADENSFALL, dass dort keine Steckdose hätte aein dürfen laut Geundrisspläne? Und um das zu vermeiden wird der Gesetzgeber der Versicherung recht geben.
     
  5. kÖPENiCKER

    kÖPENiCKER Senior Member

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    Häh? Was hat den der Gesetzgeber mit der Versicherung bzw. der Schadenregulierung durch die Versicherung zu tun und wo und wann soll der Gesetzgeber der Versicherung recht geben?

    Der Versicherer ist nur bei vorsätzlicher Herbeiführung des Schadens nicht verpflichtet, Leistungen zu erbringen.
    Auch wenn der Schaden grob fahrlässig herbeigeführt wurde, kann der Versicherer nach der Schwere des Verschuldens, seine Schadenszahlungen nur kürzen.
    Eine grob fahrlässige Schadensherbeiführung setzt jedoch voraus, dass die erforderliche Sorgfalt in besonders krasser Weise missachtet wurde, d.h. die Vorkehrungen außer Acht gelassen wurden, die sich jedem hätten aufdrängen müssen.

    Wenn dies Elektronarbeiten (Instandhaltungsabreiten) fachlich korrekt und nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik bzw. den einschlägigen Normen durchgeführt wurden, gibt es auch versicherungsrechtlich keine Anhaltspunkte für eine grob fahrlässige Schadensherbeiführung. Insbesondere dann wenn man wie Gorcon eine entsprechende Ausbildung durchlaufen hat, was er meine ich hier irgendwann und irgendwo mal geschrieben hatte, dass er das mal gelernt hat. Darüber werden ja noch im idealfall Ausbildungsnachweise existieren.
     
  6. Insomnium

    Insomnium Wasserfall

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    Beim Streit im Schadensfall? Bzw die Wohnungsgesellschaft, die Leute dann zur Rechenschaft zieht, wenn herauskommt, dass da ein Schaden entstanden ist, der wohl nicht entstanden wäre, wenn die Installation nicht verändert worden oder das per Fachfirma gemacht worden wäre. Man kann nicht immer nachweisen, dass es die Bestandsinstallation war, wenn der Brandherd an oder neben der Bestandsinstallation war. Ist das denn so schwer zu verstehen?
    Die Wohnungsgesellschaft oder der Vermieter war ja auch ganz bestimmt einverstanden damit. Der könnte ja bei Auszug auch beanstanden, dass die zusätzliche Installation vor dem Einzug nicht da war (was logischerweise jetzt nicht mehr mit der Versicherung zu tun hat). Keiner hat Gorcons Qualifikation in Frage gestellt.
     
  7. TV_WW

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    Hmm. Dann müssen Versicherungen offenbar was dies betrifft eine FUD Strategie (Furcht, Ungewissheit, Zweifel) fahren,
    denn diese behaupten dass Elektroinstallationsarbeiten nur durch von Handwerksmeistern geführte Betriebe durchgeführt werden dürfen.

    Elektroarbeiten selber machen?

    Nachdem was ich inzwischen gelesen habe dürfte die Sache insgesamt komplizierter sein.

    Vom Hausanschluss bis zum APZ (Zählerschrank) besteht Meisterpflicht , nach dem APZ darf eine Fachkraft (ohne Meister) elektrotechn. Arbeiten erledigen,
    ein Laie darf gar nichts an der Elektroinstallation machen, nichts was über den Tausch von Glühobst hinausgeht oder Stecker in Steckdose stecken oder Stecker ziehen hinausgeht.

    Es gibt in Deutschland den Beruf des Elektrikerhelfers. Im Grunde genommen dürfen Laien alle Tätigkeiten welche ein Elektrikerhelfer durchführt auch selber ausführen.
     
    Zuletzt bearbeitet: 2. Juli 2023
  8. Insomnium

    Insomnium Wasserfall

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  9. TV_WW

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    Ok, ich verwende APZ gerne als Abkürzung... denn ohne APZ kein Zählerschrank.
     
  10. kÖPENiCKER

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    Grundsätzlich hat der Gesetzgeber mal nix mit der Schadenregulierung zu tun. Das ist reine Vertragssache zwischen Versicherung und Versicherungsnehmer (Schadenverursacher). Noch einmal, wenn diese Elektronarbeiten (Instandhaltungsabreiten) oder veränderungen fachlich korrekt und nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik bzw. den einschlägigen Normen durchgeführt wurden, gibt es auch versicherungsrechtlich keine Anhaltspunkte für eine grob fahrlässige Schadensherbeiführung und demzufolge auch keinen Grund für die Versicherung nicht zu regulieren. Ist das denn so schwer zu verstehen?