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Die VDE-Normen in Deutschland

Dieses Thema im Forum "Politik" wurde erstellt von Arcardy, 18. Juni 2023.

Schlagworte:
  1. Insomnium

    Insomnium Wasserfall

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  2. kÖPENiCKER

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    Wenn Du hier schreibst, dass Heimwerkern sogar kleinste Netz-Eingriffe wie der Wechsel einer Steckdose untersagt sind und deine Aussage dabei mit §13 NAV begründest, dann hast Du §13 NAV schlichtweg falsch bzw. nicht korrekt interpretiert.
    Denn wie bereits erwähnt gilt §13 NAV nur bis zur Zähleranlage.
     
    Zuletzt bearbeitet: 2. Juli 2023
  3. Gorcon

    Gorcon Kanzler Premium

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    Ja, ist beides Sicherheitsrelevant.
     
  4. kÖPENiCKER

    kÖPENiCKER Senior Member

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    Achso, diese Information hab ich übrigens aus §13 NAV selbst.
    Vielleicht machst Du Dir mal die Mühe und zählst mal die Sätze im Absatz 2 des §13 NAV und überlegst dann mal, was der heilige Verordner mit "Mit Ausnahme des Abschnitts zwischen Hausanschlusssicherung und Messeinrichtung einschließlich der Messeinrichtung gilt Satz 4 nicht für Instandhaltungsarbeiten." gemeint haben könnte. Dann kommste vielleicht selbst drauf.
     
  5. Insomnium

    Insomnium Wasserfall

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    Ich vergaß, dass ich dumm bin und Sätze nicht verstehen kann. Natürlich haben auch all meine Lehrer in der Meisterschule Unrecht, denn sie können das alles auch nicht richtig interpretieren. Und die Anwälte erst recht, die haben sowieso alle keine Ahnung. Und natürlich die Netzbetreiber, mit denen ich öfters beruflich zu tun habe :)
     
  6. Insomnium

    Insomnium Wasserfall

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    Man möge auch die nachfolgenden Paragraphen beachten zur Inbetriebnahme. Aber da es eh angezweifelt, was ich sage, kann doch jeder machen, was er möchte. Ist ja schließlich nicht mein Problem.
     
  7. kÖPENiCKER

    kÖPENiCKER Senior Member

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    Offensichlich ist das so wie du es sagst das die, die solchen Unfug verbreiten dumm sind bzw. unrecht oder keine Ahnung haben.
    Das ist halt das Problem wenn man immer alles ungeprüft nachplappert was andere so erzählen ohne dabei selbst nachzudenken.

    §13 NAV Absatz 2 Satz 5 besagt "Mit Ausnahme des Abschnitts zwischen Hausanschlusssicherung und Messeinrichtung einschließlich der Messeinrichtung gilt Satz 4 nicht für Instandhaltungsarbeiten."

    Nun machen wir uns mal die Mühe und zahlen nach welchen der Sätze Satz 4 ist, was in Absatz 2 / Satz 4 steht und was also der heilige Verordner mit Absatz 2 / Satz 5 konkret gemeint hat.

    Absatz 2 / Satz 1
    Unzulässige Rückwirkungen der Anlage sind auszuschließen.
    Absatz 2 / Satz 2
    Um dies zu gewährleisten, darf die Anlage nur nach den Vorschriften dieser Verordnung, nach anderen anzuwendenden Rechtsvorschriften und behördlichen Bestimmungen sowie nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik errichtet, erweitert, geändert und instand gehalten werden.
    Absatz 2 / Satz 3
    In Bezug auf die allgemein anerkannten Regeln der Technik gilt § 49 Abs. 2 Nr. 1 des Energiewirtschaftsgesetzes entsprechend.
    Absatz 2 / Satz 4
    Die Arbeiten dürfen außer durch den Netzbetreiber nur durch ein in ein Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragenes Installationsunternehmen durchgeführt werden; im Interesse des Anschlussnehmers darf der Netzbetreiber eine Eintragung in das Installateurverzeichnis nur von dem Nachweis einer ausreichenden fachlichen Qualifikation für die Durchführung der jeweiligen Arbeiten abhängig machen.

    Gemäß §13 NAV Absatz 2 Satz 5 gilt also §13 NAV Absatz 2 Satz 4, ausdrücklich nicht für Instandhaltungsarbeiten nach der Zähleranlage.
    Demzufolge ist es vollkommen in Ordnung und auch zulässig wenn @Gorcon selbst solche Elektronarbeiten (Instandhaltungsabreiten) macht bzw. selbst durchführt, wenn er dabei berücksichtigt und beachtet, dass diese Elektronarbeiten (Instandhaltungsabreiten) fachlich korrekt und nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik bzw. den einschlägigen Normen durchgeführt werden.
     
  8. Insomnium

    Insomnium Wasserfall

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    Gemessen hat er natürlich alles ordnungsgemäß mit einem geeichtem Messgerät. Eine nachträgliche Installation zählt also auch als Instandhaltung. Wieder was gelernt.
     
  9. kÖPENiCKER

    kÖPENiCKER Senior Member

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    Das mit "Inbetriebnahme" der Anschluss an den HAK bzw. die Inbetriebnahme eine Neuanlage gemeint ist, ist Dir offensichtlich auch völlig unklar. Denn mit §14 NAV ist der Anschluss vom HAK definiert.
    Was haben denn Instandhaltungsabreiten mit der Inbetriebnahme eine Neuanlage bzw. der Netzanschluss an den HAK zu tun?
    Bei der Anlage an der durch z.B. @Gorcon Instandhaltungsabreiten durchgeführt wurden oder werden, erfolgte bereits eine Inbetriebnahme.
     
    Zuletzt bearbeitet: 2. Juli 2023
  10. Pavel2000

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    So ähnlich steht's eigentlich auch in dem Wikipedia-Eintrag, den ich verlinkt hatte.

    Ich tue mich auch ein bisschen schwer damit, die Aussagen von fachinternen Lehrkräften als Gegenbeweis zu akzeptieren. Man sägt ja typischerweise nicht an dem Ast, auf dem man selbst sitzt.

    Meine tägliche Arbeit mit (Hochschul-)Lehrkräften und Forschen hat mich eben auch gelehrt, dass sich so etwas wie branchen- oder gruppeninterne Wahrheiten entwickeln und man nur bedingt bereit ist, die eigenen Gedanken kritisch zu hinterfragen. Da ist sehr viel übersteigertes Selbstbewusstsein dabei. "Wir sind die Besten" ist Standard-Denken.
     
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