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Nebenkostenprivileg endet: Das müssen Mieter und Eigentümer wissen

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 18. Juni 2023.

  1. netzgnom

    netzgnom Talk-König

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    Natürlich. Aber Deine Anwort bezog sich ja auf "Du kannst doch Kabel weiter nutzen."
     
  2. dj_ddt

    dj_ddt Platin Member

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    Du bist bestimmt der Beliebteste in deinem Bekanntenkreis! *rolleyes*
     
  3. EinStillerLeser

    EinStillerLeser Wasserfall

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    Dann ersetze "Kabel" durch "andere Wege" ;)
     
  4. netzgnom

    netzgnom Talk-König

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    dann hätte ich ja nicht so geantwortet :)
     
  5. Discone

    Discone Lexikon

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    Nur wenn die Hausverwaltung oder der Hausbesitzer die Kabeleinspeisung weiterhin duldet und zukünftig nicht den Kabel-TV Lieferanten vom Hof jagt! Wo kein gültiger Einspeisevertrag durch die Verwaltung existiert, dort können Wohnungsnutzer kein Kabel-TV und auch kein Internet über das Breitbandkabel abonnieren. Zum Glück gibt es ja in den meisten Häusern auch noch die Telekom mit ihrer Kupferleitung bis in die Wohnung (DSL / VDSL mit ausreichenden 50 MBit / s und mit freier Abo-Wahl via 1+1 oder Drillich, etc.). Für die TV-Versorgung prüfen, ob eine gute Zimmerantenne oder Innenantenne in der Wohnung für DVB-T2 ausreicht. Besser ist, die Hausverwaltung installiert zukünftig für alle Wohnungen eine Sat- Gemeinschafts-Empfangsanlage mit DVB-T2 Ergänzung (das kann die WEG mit Mehrheitsbeschluß bei der Verwaltung durchsetzen, mit einmaliger Umlage der Installationskosten).
    HD+ ist unwichtig, aber der kostenfreie Empfang auch der Privaten SD-Programme (RTL und Pro7-Sat1 ... Sport1).
    Deswegen diese über DVB-T2 nicht kostenfreien Programme durch unverschlüsselte DVB-T Programme ersetzen und DVB-T2 Freenet Pay-TV austricksen. Weitere über DVB-T2 nicht verfügbare Sat-Programme können auch noch als DVB-T Version hinzugefügt werden. Die ÖR DVB-T2 HD-Programme sind ohnehin via DVB-T Antenne frei verfügbar und können nach dem PCU 8520 unverändert zur Hausverteilung hinzugefügt werden.
     
    Zuletzt bearbeitet: 20. Juni 2023
  6. Insomnium

    Insomnium Wasserfall

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    Scheinbar schon. Bekam vor kurzem einen Brief vom Vermieter, dass ich mich "nach dem Wegfall vom Nebenkostenprivileg" selbstständig um einen neuen Vertrag kümmern muss, wenn ich weiter über Vodafone TV schauen möchte.
    Richtig und das nervt mich auch.
     
  7. lg74

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    Ich mag ihn. Auch persönlich (soweit nach jahrelangen Telefonaten sagbar).
     
  8. lg74

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    Warum sollte das ein Großvermieter? Warum, wenn das das erhöhte Risiko mit sich bringt, dass eben nicht nur Klebedübel, sondern auch Spreizdübel usw. gesetzt werden? Und da über das Kabel meist eine heute massiv genutzte Internetanbindung läuft, die immer schon mit Direktvertrag versehen war, geht das auch erstens gar nicht so einfach und zweitens wäre es eine Schmälerung des Wertes der Immobilie.
     
  9. EinStillerLeser

    EinStillerLeser Wasserfall

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    Was denkst du was passieren wird?
    Dass das Bild schwarz wird?
    Glaub ich nicht, da wird vermutlich ein Brief kommen wo drin steht "Wir sind ihr neuer Vertragspartner" inklusive einem Kündigungsrecht wenn man damit nicht einverstanden ist.
    Wir werden in 1 Jahr sehen was passieren wird.
     
  10. lg74

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    Hat Dich der Vermieter auch auf TKG Novelle & Kabelgebühren für Mieter:außen | Vodafone verwiesen? Ergibt die Abfrage dort via Adresse schon einen (hoffentlich attraktiven) Preis?

    Spannend bleibt für mich da wirklich, was passiert, wenn man sein direkt gebuchtes Internet natürlich weiter laufen lässt, aber einen gff. über die Nebenkosten eingezogenen, darunterliegenden "Grundanschluss" auslaufen lässt. Ob sie dann wirklich mit dem Sperrdosenaufsatz anrücken werden? Millionenfach in diesem Land? Welche Service-Sklaven sollen das denn dann machen? Oder kollidiert dann der bisherige Internet-Tarif vertraglich mit dem fehlenden Kabelanschluss und sie kommen auf diesem Wege?