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Nebenkostenprivileg endet: Das müssen Mieter und Eigentümer wissen

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 18. Juni 2023.

  1. Dipol

    Dipol Wasserfall

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    Aber offenkundig auch kein Alleineigentümer, denn ...
    ... folglich hat auch ein Teileigentümer keine Narrenfreiheit zu tun und zu lassen was ihm gerade einfällt.
    Hugh!

    @yander, hat gesprochen, der vermutlich weder die tradionelle Windlastberechnung für Antennen noch die deutlich strengeren Eurocode-Normen kennt. Hab ich recht?
    Das einzige was sich für Eigentümer ändert, die den Kabelanschluss behalten wollen, ist, dass sie die Rechnung dafür nicht mehr von der Hausverwaltung sondern dem KNB bekommen.
    Ich bin Teileigentümer einer WEG, in der ein Baumnetz, das ursprünglich nur für Terrestrik geplant war, für einige Eigentümer auf BK-Anschluss overlay mit normkonform geschirmten Kabeln über die ausreichend dimensionierte Leerrohranlage umgebaut wurde. Ein Eigentümer will den Kabelanschluss nicht mehr und wird von der BK-Stammleitung abgekoppelt.

    Nach meinem Rechtsverständnis ist es aber rechtlich unzulässig, den weiter zahlungswilligen BK-Teilnehmern den früher einmal zugestandenen Umbau auf Kabelanschluss durch Mehrheitsbeschluss wieder wegzunehmen. Die Rechtsanwälte dürften sich freuen, als Ex-Hausverwalter bin ich gespannt was dazu in Verwalterzeitschriften noch für Artikel auftauchen werden.
     
    Zuletzt bearbeitet: 20. Juni 2023
    DVB-T2 HD und Gorcon gefällt das.
  2. DVB-T2 HD

    DVB-T2 HD Foren-Gott

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    Nichtmal das muss so sein. Die Hausverwaltung könnte auch weiterhin einen kostengünstigen KabelTV-Vertrag haben und die Kosten dafür anteilig bei den Nutzern eines KabelTV-Anschlusses einzeln und nicht mit den Nebenkosten berechnen und einfordern. Erfordert nur einen entsprechenden Bereitstellungs-/Nutzungsvertrag zwischen Hausverwaltung und Nutzern.
     
    lg74 und Dipol gefällt das.
  3. yander

    yander Guest


    Das ist aber so mir ist das in sofern egal da Sat habe, noch ist es ja nicht so weit,
    mal schauen was kommt wenn einige kein TV mehr schauen können ? Die haben den Bewohner erzählt Internet und Glasfaser da könne man dann einfach seinen TV anschließen ,
    ich habe dazu nichts gesagt .

    Die Kabel Hauslange ist Gemeinschafts- Eigentum,
    eine Erneuerung dringend notwendig ist keiner zahlt ,
    nur einfach Abgeschirmte Kabel verbaut DVB T2 mit einstrahlt .
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 20. Juni 2023
  4. dj_ddt

    dj_ddt Platin Member

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    Ja, mein Vater hatte das auch selbst gebaut. Hat ja irgendwie auch meistens funktioniert. Vielleicht war ja Wasser im LNB. Geschützt war da nichts.
     
  5. netzgnom

    netzgnom Talk-König

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    Deine Bruchbude, in der offenbar vieles nicht funktioniert, ist sicher nicht der Maßstab für ganz Deutschland.
     
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  6. dj_ddt

    dj_ddt Platin Member

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    Nun seid mal nicht so zickig zueinander.
     
  7. yander

    yander Guest

    ich habe das seit 2005 so hat gut jedes Unwetter überstanden,
    ja könnte im Winter von unten zu schneien wenn es dann taut läuft Wasser ins Kabel, kann hier nicht passieren habe eine spezielle Folie drunter .
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 20. Juni 2023
    dj_ddt gefällt das.
  8. Dipol

    Dipol Wasserfall

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    Mal wieder ein schauderhaftes Kauderwelsch nebst doppelten Leerzeichen. :rolleyes:

    Manche der Altanlagen, bei denen einst die Deutsche Bundespost als Aufsichtsbehörde beide Augen zugdrückt hat damit der BK-Unternehmer Deutsche Bundespost an seinen eigenen TR-Bestimmungen vorbei ungenügend geschirmte Verteilnetze mit 60 Ohm Impedanz an das mit Telefongebühren quersubventionierte defizitäre BK-Netz von Herrn Schwarz-Schilling anschließen konnte, sind auch heute noch in Betrieb.

    Mit jeder Bandbreitenerweiterung im BK-Netz kamen dafür nicht geplante Altnetze auch ohne in wohnungsübereifenden Baumnetzen üblichen Manipulationen für Sonderwunschsteckdosen näher oder über ihre physikalische Grenze.

    Wo die Störimmunität gegen DVB-T2 nicht ausreicht ist fraglich ob die EMV-Grenzwerte für Störabstrahlung nach alter NB 30 oder aktueller SchuTSEV eingehalten sind. Anderfalls ist BK-Einspeisung normwidrig und die Anlagen wären spätestens bei einem Besuch des Funkstörungsmessdienstes der Bundesnetzagentur abzuschalten gewesen.

    Derart marode Verteilnetze sind nicht der Normalfall und gänzlich unabhängig vom Nebenkostenprivileg zu betrachten.
     
  9. Koelli

    Koelli Lexikon

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    Wie kommst du darauf? Du kannst doch Kabel weiter nutzen. Dann musst du nur selber zahlen statt wie bisher über die Nebenkosten
     
  10. EinStillerLeser

    EinStillerLeser Wasserfall

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    Richtig, musst halt nur selber einen Anbieter suchen und einen Vertrag machen.
    Allerdings glaube ich nicht dass bestehende Verträge automatisch gekündigt werden.

    Man muss aktiv werden.