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Nebenkostenprivileg endet: Das müssen Mieter und Eigentümer wissen

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 18. Juni 2023.

  1. -Loki-

    -Loki- Gott des Schabernacks und der List

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    Über ein Kabelanschluss kann man mehrere Geräte nutzen. Zwar die Privaten nur in SD wird aber den meisten Reichen. Für ab und an TV reicht es vollkommen aus. Wozu ein extra Receiver kaufen für DVB-T wo nur ein Gerät geht.

    Kabelsode verteiler dran fertig und schon 2 TV versorgt. Manche haben sich drauf eingestellt und werden es dabei belassen. Ich glaube nicht an viele Wechsler erst Recht nicht zu DVB-T mit Aufnahme Gängelungen und wo der Chef selber nicht an eine Zukunft glaubt.
     
  2. EinStillerLeser

    EinStillerLeser Wasserfall

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    Hat nich jeder TV standardmäßig DVB T2 eingebaut? zumindest Neuere
     
    Discone und Gast 227647 gefällt das.
  3. MuseBliss

    MuseBliss Platin Member

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    Warum nicht einfach auf Streaming setzen?

    Wie eben geschrieben - die Übertragungsqualität ist für viele nicht das große Ding.

    Klar, ländlich ist das ein anderes Thema.
     
  4. Gast 227647

    Gast 227647 Guest

    Ja denk schon, ohne gibts doch kaum noch. Außer vielleicht die Baumarktbilliggeräte. Und mit einem FireTV oder ähnliches kann man über die Mediatheken oder Joyn eh alle Sender kostenfrei ohne TV Anschluss sehen.
     
  5. -Loki-

    -Loki- Gott des Schabernacks und der List

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    Viele haben es eingebaut aber nicht den H264 Codec. Deutschland hat ja ne Sonderwurst diesmal.

    Also wenn ich die ganze Zeit über Kabel schaurn würde dann würde ich keinen Sinn sehen zu wechseln, besonders da es hier günstige DVB-C Festplatten Recorder gibt mit Twin Receiver. Am Tv was schauen und Receiver nimmt 2 Sender auf, wenn er nicht sogar ganze Multiplexe aufzeichnen kann.

    Kann mich an ein Artikel über ein TechniSat erinnern mit dem man sogar Aufnahmen schneiden konnte.

    Und das Signal per Netzwerk verteilt.
     
    Zuletzt bearbeitet: 19. Juni 2023
    EinStillerLeser gefällt das.
  6. Xa89

    Xa89 Platin Member

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    Der Gemeinschaftsvertrag wird wahrscheinlich abgeschlossen wenn mehr als die Hälfte dafür stimmen.
    Umsonst stimmen also 4 von 10 Eigentümern dagegen. Es muss nicht jeder Einzelne dafür sein.
     
  7. yander

    yander Guest

    Nein du musst nichts Kündigen machst einfach keinen Vertrag mit dem TV Kabel Anbieter,
    den Vertrag hat ja dein Vermieter oder Hausverwaltung auch die müssen nichts Kündigen,
    der Vertrag wird zum Stick Tag Ungültig !
     
  8. joegillis

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    Du meintest wohl H.265 ;-) Aber jeder UHD Fernseher hat H.265 integriert, zudem gibt es schon seit 2016 eine Geräteliste: Geräteliste - Deutsche TV-Plattform
     
  9. joegillis

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    Stimmt so nicht: Es gibt zum 30.06.2024 lediglich ein Sonderkündigungsrecht der Mehrnutzerverträge. Unternimmt die Hausverwaltung oder der Vermieter nichts, dann läuft der Vertrag einfach weiter, darf aber eben nicht mehr auf die Mieter umgelegt werden.
     
  10. Gorcon

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    Nein. Mein derzeitiger kann nur DVB-T/C/S und der Flaschbildschirm davor hatte nicht mal einen digitalen Tuner.
    Aber DVB-T2 kann ich nur mit erheblichen Aufwand nutzen die Reflektionen sind hier zu stark.