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Nebenkostenprivileg endet: Das müssen Mieter und Eigentümer wissen

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 18. Juni 2023.

  1. T-Viking

    T-Viking Gold Member

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    Mich interessiert eigentlich nur ob die Hausverwaltung noch Satellit verbieten kann wenn man kein Kabel mehr hat ?
     
  2. EinStillerLeser

    EinStillerLeser Wasserfall

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    Das Kabel wird ja nicht entfernt.
    Meine Prognose: Ja sie kann es weiterhin.
     
    -Loki- gefällt das.
  3. dj_ddt

    dj_ddt Platin Member

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    Evnt. schon, da er vorhanden ist und du ihn buchen könntest. Sie werden evnt. weiter drauf pochen, daß Schüsseln die Ansicht verschandeln. Außerdem gibts auch noch Internet als Alternative für TV.
     
    lg74 und -Loki- gefällt das.
  4. yander

    yander Guest

    ich glaube da kommt nix mehr das sonst hätten die jetzt schon Gute Angebote gemacht damit sich keiner anders entscheidet.
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 19. Juni 2023
  5. Medienmogul

    Medienmogul Großkapitalist

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    Wenn du Sat hast, brauchst du kein Kabel - das weiß doch jeder.

    Hast du bei Sat Astra und Hot Bird alle beide? Was für Sender brauchst du von Hot Bird in deiner Muttersprache?

    Ansonsten habe ich bei @Discone gelernt, dass man kein Astra mehr braucht, sondern dass eine Schüssel für Hot Bird ausreicht. Allerdings muss man dann für 14 Euro im Monat Kabelio bestellen, da sind neben den deutschen Hauptsendern dann auch ORF, BBC und TF1 dabei.

    Das sind TV-Angebote, wo die Kabelkunden überhaupt nicht mitreden können und die IPTV-Glotzer brauchen ein Bezahl-VPN.

    In den meisten Fällen kann man aber Astra und Hot Bird gemeinsam vom Satelliten holen. Da gibts fertige LNBs.
     
  6. Medienmogul

    Medienmogul Großkapitalist

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    Eine gute Recherche findest du in der Fachzeitschrift Digitalfernsehen.de - Das führende Portal für digitale Medien und Entertainment

    Wer eine gute Internet Verbindung hat, bekommt bei der Telekom ein tolles IPTV-Paket für 10 € im Monat.

    Siehe dazu den ausführlichen Testbericht in der aktuellen Ausgabe der Fachzeitschrift.

    Ich kaufe mir jede Ausgabe am Bahnhof. :cool:

    Die Zeit des Monopolisten-Schmalspur-DVB-C geht dem Ende zu.

    Ich arbeite mit 20 Jahre alten Satelliten-Schüsseln, die damals 55 € gekostet haben. Rechne das mal auf 20 Jahre um und vergleiche das mit den Kosten für DVB-C.

    Mal abgesehen davon, dass DVB-C nicht die Programme hat, die ich will.

    Was guckst du eigentlich auf DVB-C den ganzen Tag für Sender, dass du es nötig hast, DVB-C zu verteidigen?
     
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  7. Medienmogul

    Medienmogul Großkapitalist

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    Wenn du deine Satelliten-Antenne einigermaßen getarnt aufstellen kannst, kann die dir überhaupt keiner verbieten.

    Ansonsten ist es immer gut, wenn du den Mehrwert von Sat aufzeigst und eine Begründung schreibst, warum dieser Mehrwert für dich wichtig ist. Steht in Artikel 5 Grundgesetz. :cool:

    Die Hausverwaltung kann sowieso nichts verbieten, weil sie nicht der Eigentümer ist. Ansonsten empfehle ich eine Rechtsberatung beim Fachanwalt.

    Wenn du deiner Hausverwaltung klar und deutlich sagst, dass du anwaltlich vertreten bist, überlegen die sich doppelt, ob sie dich ärgern wollen.

    Sag mir doch einfach mal, was es im Kabel außer Bibel-TV und Sonlife an religiösen Sendern gibt, und vergleiche das mit der Sat-Vielfalt bei Multifeed. DVB-C ist einfach hoffnungslos altmodisch.

    Ähnlich sieht es bei den Musiksendern aus: da habe ich über Sat wesentlich mehr als über DVB-C, weil viele ausländische Musiksender überhaupt nicht auf die Idee kämen, eine kostenpflichtige Weiterverbreitung im deutschen Kabel zu beantragen.
     
  8. Koelli

    Koelli Lexikon

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    Einfach die Tür nicht aufmachen, wenn jemand Unbekanntes klingelt
     
  9. mischobo

    mischobo Lexikon

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    ... Artikel 5 und 14 des Grundgesetzes bleiben unverändert. Es kollidieren hier das Recht auf Informationsfreiheit des Mieters und das Recht auf Eigentum des Vermieters.
    Im Streitfall müssen Gerichte abwägen, wessen Grundrechte der Vorrang gegeben wird.
    Heute dürfte das in den meisten Fällen zu Gunsten des Vermieters ausfallen, da es neben Satempfang auch Alternativen wie z.B. Kabel-TV, Terrestrik, IPTV und WebTV gibt. Darüberhinaus kann auch das Internet als Informationsquelle dienen.

    Das "Nebenkostenprivileg" für Kabel-TV wird auch unter dem Hintergrund für mehr Wettbewerb abgeschafft.

    Wenn du die Möglichkeit hast, eine von außen nicht sichtbare Schüssel auf dem Balkon aufstellen kannst und dabei die Bausubstanz unangetastet lässt, kann kein Vermieter etwas dagegen unternehmen ...
     
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  10. joegillis

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    Das ist ja das tückische an untergeschobenen Verträgen: Der Vertrieb hat aus irgendwelchen Quellen deine Daten und plötzlich hast du einen "Vertrag" an der Backe, von dem du nix weißt.....