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Die Klimakatastrophe

Dieses Thema im Forum "Politik" wurde erstellt von momax, 5. Januar 2019.

  1. Benjamin Ford

    Benjamin Ford Board Ikone Premium

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    So ein Quatsch habe ich schon lange nicht gelesen! Die letzte Generation linksradikale Terroristen! Das wünschen sich einige hier, um noch mehr auf die Aktivisten draufzudreschen und ihnen den Tod zu wünschen.
     
  2. Eike

    Eike von Repgow Premium

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    Ich zitiere Dich gern nochmal.
     
  3. kÖPENiCKER

    kÖPENiCKER Senior Member

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    Dass die Aktionen der Spinner auch Straftaten einschließen, dürfte wohl nicht ernsthaft in Frage stehen und ist Fakt.
    Zudem haben
    - Nötigung (§ 240 Abs. 1 StGB),
    - gemeinschädliche Sachbeschädigung (§ 304 StGB),
    - Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte (§ 113 Abs. 1 StGB)
    - gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (§ 315b StGB) auch den erforderlichen Strafrahmen.

    Ich gehe davon aus, dass bereits vor den Hausdurchsuchungen auch schon verdeckte Onlinedurchsuchungen und Abhöraktionen bei den Beschuldigten erfolgt sind, nachdem das ganze von einem Richter abgesegnet wurde und der sein OK gegeben hat.
    Auch die erfolgten Hausdurchsuchungen aufgrund §129 StGB wurden vorher von einem Richter abgesegnet. Etwas aufgehorcht habe bei der Generalstaatsanwaltschaft München. Da scheint man die Sache wohl etwas ernster und genauer zu nehmen als bei der normalen Staatsanwaltschaft. Die Steigerungsform wäre ja dann nur noch der Generalbundesanwalt. Vielleicht kommen die Spinner bei einer weiteren Radikaliserung da auch noch hin
    Es wird darauf ankommen, ob die organisatorischen Anforderungen an eine Vereinigung nach § 129 Abs. 2 StGB erfüllt sind.
    Diese Schwelle ist jedoch nicht sonderlich hoch und die Anforderungen an einen Anfangsverdacht (§ 152 Abs. 2 StPO) dürften allemal erfüllt sein.
    Die bei den Durchsuchungen beschlagnahmten Beweismittel dürften vermutlich vor allem dazu dienen, die innere Kommunikationsstruktur von den Spinnern und damit die organisatorische Struktur und Verfestigung aufzuklären.
    Man könnte evtl. darüber diskutieren, ob eine Strafbarkeit nach der tatbestandlichen Rückausnahme des § 129 Abs. 3 Nr. 2 StGB entfällt, weil „die Begehung von Straftaten nur ein Zweck oder eine Tätigkeit von untergeordneter Bedeutung ist“.
    Aber das dürfte bei den Spinnern nicht greifen, wenn Straftaten geplant sowie organisiert werden und gerade als sozialkommunikatives Verstärkungsmittel für politische Botschaften eingesetzt werden. Denn ohne die öffentlichkeitswirksamen strafbaren Aktionen, die den Kern der kollektiven Tätigkeit ausmachen, wären die Spinner eine der vielen biederen Protestgruppen, für die sich niemand interessiert.
     
    Zuletzt bearbeitet: 27. Mai 2023
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  4. Benjamin Ford

    Benjamin Ford Board Ikone Premium

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    Und ich zitiere dich auch gerne!
     
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  5. mischobo

    mischobo Lexikon

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    ... wo habe ich behauptet, dass die Letzte Generation linksradikale Terroristen sind? Offensichtlich hast meinen von dir zitierten Beitrag nicht gelesen.
    Darin hatte ich beschrieben, dass aus der Letzte Generation unter gewissen Umständen eine Linksradikale bzw. Linksextremistische Gruppierung werden könnte ...
     
  6. rabbe

    rabbe Wasserfall

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    Wie kommst du darauf, dass es derartige kriminellen Aktionen braucht?
     
    Wolfman563 gefällt das.
  7. Benjamin Ford

    Benjamin Ford Board Ikone Premium

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    Auch wenn die letzte Generation es werden könnte, wird das niemals geschehen, denn die letzte Generation hat eine rote Linie, die sie niemals übertreten werden, nämlich den gewaltlosen Widerstand.
     
  8. rabbe

    rabbe Wasserfall

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    Sag niemals nie. ;) Übrigens, gewaltlos ist dieser "Widerstand" schon lange nicht mehr.
     
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  9. KenDaley

    KenDaley Silber Member

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    Wenn gegen alle Vereinigungen, die sich eventuell mal zu einer extremistischen Gruppierung entwickeln könnten, so vorgegangen würde wie gegen die Letzte Generation, würde man nicht mehr von einer Demokratie sprechen können.
     
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  10. kÖPENiCKER

    kÖPENiCKER Senior Member

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    Dann zählte wohl vor allem das gewaltswame Eindringen in die Sicherheitsbereiche von Flughäfen oder Pipelines auch zu dem "gewaltlosen Widerstand". LOL :whistle:
     
    mischobo und EinStillerLeser gefällt das.