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Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von Jürgen 7, 31. Dezember 2020.

  1. andrej1848

    andrej1848 Junior Member

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    Meine erste Erhöhung zum 01. Mai konnte ich um drei Monate bis zum 01. August verschieben. Allerdings erst beim zweiten Mal. Beim ersten Versuch hieß es, dass man nichts mehr machen kann. Beide Male per Chat.

    Edit: meinte natürlich, dass ich die Erhöhung zum 1. Mai zum zweiten Mal verschieben konnte. Ursprünglich hätte ich ab dem 01. Februar mehr gezahlt.
     
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  2. Campino83

    Campino83 Junior Member

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    War bei mir genauso :)
     
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  3. DigitalRoboCop

    DigitalRoboCop Gold Member

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    Bei mir ging nix mehr. Ich bin's nun aber auch leid, für 12€ für drei Monate nochmal zu betteln. Bin mal gespannt, ob die nächste Erhöhung sich entsprechend verzögert oder diese wieder einfach zum 01.02.2024 präsentiert wird.
     
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  4. Berliner

    Berliner Lexikon

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    Sehr wahrscheinlich zum 01.02.2024. Sky hat sich laut AGB selbst auferlegt die Preise "1x im Kalenderjahr" zu erhöhen. Nicht "1x innerhalb eines Jahreszeitraums". Großer Unterschied. Einfach gesagt..zwischen 2 Erhöhungen muss nur ein neues Kalenderjahr liegen, aber nicht 12 Monate. Im besten Fall für Sky könnten sie allgemein am 01.12.2023 und am 01.01.2024 je +3 Euro/Monat aufrufen. Laut AGB ok.
     
  5. OMD

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    Alles worauf Musik von OMD empfangbar ist :-)
    Da bin ich dann aber mal gespannt was der BGH dazu sagt :ROFLMAO:
     
  6. Berliner

    Berliner Lexikon

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    Was sollte er? Ich beziehe mich nur auf die AGB Regelung, die dürfte soweit ok sein und der Extremfall wie geschildert damit möglich. "Kalenderjahr" ist nunmal was anderes als ein "Jahreszeitraum". Eine ganz andere Frage ist inwieweit die Preiserhöhung ansich gerechtfertigt ist. Die letzten Erhöhungen hätten wahrscheinlich bei Klagen auch schon keinen Bestand im Hinblick auf Sachgründe gehabt, aber wo kein Kläger (und stattdessen braves Zahlvolk), da kein Richter.
     
  7. OMD

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    Alles worauf Musik von OMD empfangbar ist :-)
    Ja, ein Kalenderjahr ist natürlich ein Abrechnungszeitraum. Ein Vertragsjahr ist auch ein Abrechnungszeitraum. Das ist auch alles legitim.
    Ich wollte lediglich darauf hinweisen das man bei einem abgeschlossenen Vertrag nicht plötzlich aus einem Vertragsjahr ein Kalenderjahr machen kann und umgekehrt. Soll es bei Versicherungen schon gegeben haben. Vor allem beim Zahnersatz.
     
  8. Berliner

    Berliner Lexikon

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    Sky hat ja bereits die für sich genehme Formel verankert, um kurzfristig auf erhöhten Finanzbedarf reagieren zu können :D.
     
  9. brian23

    brian23 Junior Member

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    Hallo, ich schaue seit vielen Jahren Sky über den Mediareceiver der Telekom, habe aber ein direktes Vertragsverhältnis mit Sky.
    Welchen Mehrwert bringt mir ein Wechsel der Hardware (auf Sky Q Receiver) sprich Wechsel der Empfangsart?
    Einmalige Kosten in Höhe von 29,99 Euro + Logistikpauschale in Höhe von 12,95 fallen wohl an.
     
  10. seifuser

    seifuser Lexikon

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