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Nebenkostenprivileg: Kabelkunden haben keine Ahnung

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 13. April 2023.

  1. lg74

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    Dort haben sich die Leute aber schon 2 Jahrzehnte vor T2 eine billige Satschüssel an die Laube getackert.
     
  2. TV_WW

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    Wenn es keine direkte Kundenbeziehung (Mieter - KNB bei Bestandsverträgen) gibt wäre die Frage eher ob der Vermieter die Rechnung erhält und sich dieser das Geld wieder über die Nebenkostenendabrechung zurückholt.

    Denke ich ebenfalls.
     
  3. TV_WW

    TV_WW Lexikon

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    Liest sich für mich plausibel.
     
  4. besserwisser

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    Und bei Tankstellen und Bäckerläden funktioniert das genauso.
    Oder doch nicht ???

    :rolleyes:
     
  5. prodigital2

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    Wenn mehr als nur ein Anbieter da ist, gibt es einen Wettbewerb.
    Wenn nur ein Anbieter da ist, gibt es keinen Wettbewerb sondern ein Angebots-Monopol.

    Das es (illegale) Absprachen in der Mineralölindustrie ( Tankstellen ) gab ist ja hinlänglich bekannt. Dies kann nur niemand, juristisch, beweisen.


    Deinen Einwand bezüglich der Bäckerläden habe ich überhaupt nicht verstanden.
     
  6. janth

    janth Talk-König

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    Wie schon geschrieben, ist das nicht Sache des Vermieters sondern des Kabelanbieters.
    Ob das wirklich passiert...?
    Wir haben unseren Anschluss im kleinen Mehrfamilienhaus schon vor Jahren gekündigt, weil wir damals nur IPTV über die Telekom und heute eben noch streaming nutzen. Ist auch ein kleiner sammelvertrag, keine Ahnung mehr, was der gekostet hat, denke nen guten Zehner. Der Kabelanschluss funktioniert heute immernoch... Hat aber echt überhaupt keinen Vorteil für uns zu Magenta TV.
     
  7. TV_WW

    TV_WW Lexikon

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    Da der Mieter aber bei reinem TV-Anschluss keine direkte Vertragsbeziehung zum KNB hat müsste der Vermieter dies dem KNB mitteilen, denn dieser erhält ja nun von diesem Mieter keine Einnahmen mehr für den Anschluss über die Nebenkosten.
    Andererseits ist das sicherlich die Sache der Vermieters wie dieser damit umgeht.

    Das Gebäudeverteilnetz fällt jedenfalls in den Zuständigkeitsbereich des Gebäudeeigentümers.
     
  8. besserwisser

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    Egal, wie viele Bäckerläden auf einem Haufen sind,
    die Preise gehen dort ständig nach oben ...
     
  9. Discone

    Discone Lexikon

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    Vermieter sind keine Polizei und auch keine Geldeintreiber für Kabelnetzbetreiber, auch kein Befehlsempfänger von diesen Firmen, Vertrauen zum Mieter ist angebracht. Für die Absicherung der Wohnungsdose wäre der Kabelnetzbetreiber verantwortlich, er kann es aber auch lassen. Der Mieter kann dem Kabelnetzbetreiber den Zugang zur Wohnung verweigern. In vielen Zweifamilienhäusern hängen mehrere Nutzer an einem Anschluss, nur einer zahlt dann Kabelnutzungsgebühren. Ähnlich funktioniert das vielfach in Wohngemeinschaften oder bei Untervermietungen.
     
    Zuletzt bearbeitet: 16. April 2023
  10. Discone

    Discone Lexikon

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    Die von euch genannten Probleme sind Ausnahmen, die mutigen Leute sollten erst nach einem erfolgreichen Test von DVB-T2 sich vom teuren Kabel-TV trennen (vorher fachkundige Hilfe suchen, nicht abseits vom Sender die billigste Stabantenne aufschwatzen lassen).
    Ich empfehle das persönlich in meinem Bekanntenkreis nur Leuten mit Einsatz meiner Hilfe, komme dann mit diversen Antennen und zeige die einwandfreie Funktion (hatte dafür auch schon mal für eine Oma ein Regalbrett am besten Antennen-Aufstellort montiert), meistens gibt es eine Lösung |aber leider nicht immer| wenn man schon vorher den Nutzungsort und die Situation bewertet.