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19 neue Radio-Sender über DAB+ im Kabel-Netz von M-net

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 1. Februar 2023.

  1. lg74

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    In Bayern ist UKW im kabel seit 2019 verboten...
     
  2. lg74

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    Lustig ist in der M-Net-DVB-C-Tabelle die 330 MHz. Dort kann man Programme hören, die es sonst nirgendwo gibt. Eine exklusive Zeitmaschine mit B5 aktuell, B5 plus, Bayern plus, NDR Plus, KIRAKA, Kulturradio. Die laufen sicher alle in 320 kBit/s MP2. ;)
     
  3. Pete Melman

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    TV: LG OLED 65" C17
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    BD-HDD Recorder:
    Panasonic DMR-BCT730
    mit ACC oder UM Modul
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    AVR: Marantz Cinema 60
    CD: Atoll CD100
    Line Drive: Musical Fidelity X10-D
    Cass: Alpine AL65 (modifiziert)
    Dreher: Transrotor Hydraulic mit Ortofon 2M Red an SME 3009
    Tape: Sony TC765
    Fernbedienung: Harmony 950 + Hub mit
    Tablet: Samsung SM-T510 und
    Smartphone: LG V40 mit internem 32bit DAC/Amp (2V) ESS Sabre.
    Poco F6 Pro
    Ich bin eigentlich bei einem User dieses Forums davon ausgegangen, dass er die Ausgabe des TV entsprechend konfiguriert hat.
     
  4. robiH

    robiH Foren-Gott

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    Das stand nicht in der Anleitung des Adapters. Ich werde es probieren.
     
  5. Gorcon

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    VU+ Uno 4K SE mit Neutrino HD + VTi
    Verboten mit Sicherheit nicht! Die Kabelanbieter wollen es halt wegen Internet raus haben. (Nicht überall ist das aber nötig und Sinnvoll)
    Warum sollte man in der schlechten Qualität senden? Die Sender lassen sich übers Internet einspeisen, deren Qualität ist in der Regel besser. Und da die Sender in der Regel feste Datenraten haben ist das Muxen auch recht einfach. (Im Gegensatz zu variabler Datenrate).
     
  6. lg74

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    Art. 34 Gesetz über die Entwicklung, Förderung und Veranstaltung privater Rundfunkangebote und anderer Telemedien in Bayern (Bayerisches Mediengesetz – BayMG):

    Vielfaltssicherung in Kabelanlagen

    Zur Sicherung eines ausgewogenen und vielfältigen Programmangebots werden ab dem 1. Januar 2019 Rundfunkprogramme und Telemedien in Kabelanlagen ausschließlich in digitaler Technik verbreitet.


    Gilt ab 10 angeschlossenen Wohneinheiten, vgl. Art. 33 (2) ebenda.

    Ich sah damals vor meinem geistigen Auge die bayerische FDJ von Haus zu Haus ziehen, um die Ochsenkopfantennen vom Dach zu holen, falls mehr als 9 Haushalte dran angeschlossen sind. ;)

    Vergleichbare Regelungen gibt es in Sachsen und Bremen. Aus anderen Bundesländern ist mir davon nichts bekannt. Da regelt das der Netzbetreiber selbst, ggf. unter Berücksichtigung einer Auflage, dass er ortsübliche Programme dann halt irgendwie anders einzuspeisen hat (DVB-C, DAB+). In Sachsen führte die Regelung dazu, dass der sächsische Privatfunk, da nicht via Satellit und auch nicht via DAB+ zu haben, hätte ausgespeist werden müssen. UKW war für kleine Netzbetreiber halt die einzige Chance, die Programme umzusetzen. Irgendwann hatten die Netzbetreiber das auch der Medienpolitik verklickert und dann gab es Ausnahmeregelungen zur befristeten Beibehaltung von UKW im Kabelnetz - nur für Kleinnetze und nur nach Vorlage eines "Digitalisierungskonzeptes". Das war besonders schräg, da ausgerechnet diese Netze TV-seitig zu aller erst volldigital waren und von Anfang an alles in HD drin hatten.

    Dumm nur, dass DVB einen PCR-Zeitcode braucht und mit MP3 nichts anfangen kann. Also muss alles transcodiert und mit PCR, PTS etc, versehen werden. Sowas ist dann doch etwas aufwendiger. Ein System wie das Qbit Q8V frisst alles, auch Webstreams, und transcodiert das ganze nach MP2 (oder AAC oder AC-3, so man denn will) und bereitet es DVB-TS-konform auf. Kostet halt bissl Kleingeld. Für ne handvoll Services ist das noch machbar auch für kleinere Netzbetreiber (und läuft dann auch auf nem älteren ausgemusterten Server), für das Transcoding des kompletten ARD-Hörfunks in kompatiblen Standard geht das kostenmäßig in Richtung 40 kEUR netto zzgl. Hardware, so zumindest meine Informationen.

    Internet-Zuführung kosten dann wiederum auch Traffic. Ich kenne Klein-Netze, in denen ist so etwas ein no-go.