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Balkonkraftwerk, Frage zum Standort

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von Speedy, 20. Oktober 2022.

  1. -Blockmaster-

    -Blockmaster- Wasserfall

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    Die Aussage mit dem Zähler bezieht sich aber sicher nur auf den Zeitraum bis zum Wechsel des Zählers.
     
  2. Teoha

    Teoha Lexikon

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    Nö. Warum ?
    Der VDE ist das komplett egal, die äußert sich ja nur zu elektrotechnischen Belangen. Und da ist der Zähler ja irrelevant.
     
  3. -Blockmaster-

    -Blockmaster- Wasserfall

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    Mag sein. Praktisch wird es nachher aber mit Sicherheit nicht so sein dass der alte Zähler drin bleibt, sonst haben die Netzbetreiber Hunderttausende Kunden am Hals die ihren alten Zähler zurück haben wollen. Das wird nicht passieren.
     
  4. Teoha

    Teoha Lexikon

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    Praxis war ja nicht die Frage ;)

    Den VDE interessiert das in seinen Vorgaben jedenfalls nicht. Der NB wird natürlich, sobald er von der Anlage erfährt, tauschen wollen. Und darf das ja auch.
     
  5. TV_WW

    TV_WW Lexikon

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    Ja, diese werden aber nur noch geduldet, weil die Regelung "Smartmeter für alle Haushalte" beschließen wird.
    Von daher werden rückwärtsdrehnde Stromzähler nur noch bis zum Zählertausch geduldet... denn die Smartmeter zählen nicht rückwärte, auch nicht falls ins Netz eingespeist wird.
    Die elektron. Zähler haben zwei separate Zählwerke, für bezogenen und eingespeiste el. Energie.

    Und wenn man ein Balkonkraftwerk anmeldet dann erfolgt der Zählerwechsel früher. Im Grunde werden alle Zähler in den Haushalten früher getauscht welche melden dass diese eigens produzierten el. Strom ins Netz einspeisen.

    Hier noch ein Link zur Pressemeldung des VDE.
    VDE schlägt einfachere Regeln für Balkonkraftwerke vor
     
  6. TV_WW

    TV_WW Lexikon

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    Falls man seine PV-Anlage anmeldet, wozu auch die Anlage auf dem oder an dem Balkon gehört, dann erhält man einen neuen Stromzähler. Geht nicht anders, man darf seinen alten Zähler weder behalten noch seinen alten Zähler zurück erhalten.
    Da spielt der Netzbetreiber nicht mit.
     
  7. EinStillerLeser

    EinStillerLeser Wasserfall

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    Und trotzdem darf ich für den Zähler zahlen (n)
     
  8. samsungv200

    samsungv200 Talk-König

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    Ich wollte damit nur sagen, das es ausgleichende Gerechtigkeit wäre, da man ja für die Einspeisung keinen Cent sieht.
    Mein Zähler hat schon eine Rücklaufsperre, allerdings noch analog...
     
  9. Teoha

    Teoha Lexikon

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    Du vielleicht.
    In den allermeisten Fällen nicht.
     
  10. TV_WW

    TV_WW Lexikon

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    Naja, bislang ist das rechtlich so geregelt dass du Eigentümer des Gebäudes sein musst in dem sich der Hausstromanschluss befindet damit du eine Einspeisevergütung verlangen kannst.
    Das ergibt sich aus der PV-Anlagen-Bagatellregelung.