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Die Zukunft von DVB-C sieht düster aus

Dieses Thema im Forum "Digital TV über Kabel (DVB-C)" wurde erstellt von Arcardy, 30. August 2021.

  1. Gorcon

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    So einfach ist es da auch nicht, im Gegenteil!
     
  2. yander

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    Spätestens wenn das mit der Zwangsabgabe offiziell fällt
    ist das Gesetzlich Unzulässig , es heißt auch Übergasfrist , das heißt auch das man jetzt u.u raus kommt , als Eigentümer immer als Mieter ist es vielleicht schwierig .
     
    Zuletzt bearbeitet: 2. August 2022
  3. Gorcon

    Gorcon Moderator Premium

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    Das bedeutet aber auch dann nicht das Du bei einer Eigentumswohnung die freie Wahl hast. Selbst Satempfang kann Dir dann u.U. verboten werden.
     
  4. yander

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    Darfst nur nicht so ohne weiters an die Hausfassade oder aufs Dach ,
    Sat Verbieten können die nicht EU Recht auf Informationsfreiheit.
     
  5. TV_WW

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    Ich frage mich da wieviele Mieter können denn, wenn diese wollten überhaupt eine Sat-Schüssel irgendwo an ihrer Mietwohnung installieren u. dabei alle erforderlichen Vorschriften einhalten.

    Zunächst einmal muss die Schüssel millimetergenau in die passende Himmelsrichtung ausgerichtet werden, da dürfen sich dann keine Hindernisse im Empfangsweg befinden.
    Dann muss die Befestigung der Schüssel sturmsicher sein, Potentialausgleich und Blitzschutz muss da ebenfalls berücksichtigt werden.
    Wer kann das als Otto-Normalbürger?

    Das Thema Denkmalschutz habe ich da noch gar nicht berücksichtigt.
     
    Gorcon gefällt das.
  6. yander

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    Hier hat einer seine Sat Schüssel auf einem kleinem Mast im Garten vor seiner Wohnung
    der Garten gehört zu der Wohnung , andere haben da einen Sonnen Schirm stehen ,
    immer halb deines Balkon darfst du aufstellen was du willst darf nur die Nachbarn damit nicht beeinträchtigen ,
    aufbauen so das es keinen Ärger gibt kann nicht jeder das stimmt ,
    gibt Wohnungen wo das geht .
    Man kann auch oft eine Schüssel so platzieren das die nicht auffällt optisch keinen stört und man trotzdem guten Empfang hat .
     
    Zuletzt bearbeitet: 2. August 2022
  7. Gorcon

    Gorcon Moderator Premium

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    Darum gehts auch nicht, damit kommst Du nicht durch.
    Eher selten (nur mit Balkon und selbst da gibt es gerade in Eigentumswohnungen oft mehr Ärger wie als Mieter.
     
  8. yander

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    @Gorcon
    Nicht überall,
    ein über 30 Jahre Alter Analog Kabel Anschluss der nicht richtig funktioniert nicht nachgebessert wird ,bei einigen einige Sender u.a die ÖR nicht empfangbar sind , berechtigt das ausstellen einer Sat Schüssel auch das DVB T2 geht nicht in jeder Wohnung.

    Sie kennen unseren Kabel Anschluss nicht,
    sehr schwaches Signal starke Pegel schwankungen das DVB T2, DAB plus streut da ein stört den Empfang über Kabel .
    Es gibt sogar einen Rechtlichen Anspruch aller OR und Ortsüblichen Sender Empfang in der eigenen Wohnung .

    Vorteil bei Sat ist ,
    man ist selber verantwortlich kann den Fehler selber schnell beheben ohne auf andere angewiesen zu sein die keine Ahnung und keine Lust haben aber gerne Abkassieren .
    Frage mal deinen Kable Anbieter auf welcher Frequenz ARD HD ist bekommst keine Antwort und sagt dir , machen sie einen kompletten Sender Suchlauf danach sind alle Sender durcheinander ,
    gerne auch die Gelegenheit nutzt um ein Neues teures Abo an drehen was man gar nicht will .

    bei Sat ist alles Online Bestens dokumentiert so das man keine Hotline Extra anrufen muss .

    Eine Bekannte meiner Mutter hat seit Jahren eine Sat Schüssel seitlich am EFH, die ist so angebracht das man die quasi gar nicht sieht.
    Habe es erst nach Jahren mitbekommen das die seit Jahren über Sat Astra 19.2 TV schauen weil es so gut versteckt ist die Schüssel .
     
    Zuletzt bearbeitet: 3. August 2022
  9. Gorcon

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    Nein, auch null Empfang berechtigt dazu nicht!
     
  10. yander

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    Wenn DVB T2,Kable nicht funktioniert bleibt nur Sat TV über wenn das funktioniert.

    Quelle Fernsehempfang im Mietvertrag: Ist es ein Muss?