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Anwalt Mandat entziehen ?

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von rx 50, 25. Juni 2022.

  1. rx 50

    rx 50 Board Ikone Premium

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    Hallo Gemeinde , Ich habe im April 2022 in 2. Instanz gegen VW im Dieselskandal gewonnen.
    Schadensersatz zu zahlen : 13.350,-€.
    Am 24.5 hat mein ( in Dortmund angesehener ) Anwalt die Gegenseite aufgefordert , den fälligen
    Betrag innerhalb 1 Woche zu zahlen , da er sonst nach dieser Frist unverzüglich eine Zwangsvollstreckung
    einleiten würde.
    Da ich danach nichts mehr von ihm gehört habe , habe ich seine Kanzlei per Mail am 2.6. , am 8.6.
    angeschrieben. Am 9.6. habe ich mich telefonisch gemeldet und am 13.6. ihn persönlich per Mail
    angeschrieben. Am 22. 6. habe ich ihn per Post aufgefordert , mich jetzt endlich über den aktuellen
    Status zu informieren.
    Wegen des Wochenendes warte ich bis Mitte der kommenden Woche , ob er reagiert und mich informiert.
    Falls das nicht der Fall ist , gehe ich zu einem anderen Anwalt und werde ihm das Mandat entziehen.
    Haltet Ihr das für angemessen oder habe ich schon zu lange gewartet?
     
  2. KlausAmSee

    KlausAmSee Wasserfall

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    Ich habe auch schon einem Anwalt das Mandat entzogen und bin dann mit dem neuen Anwalt sehr schnell ans Ziel gekommen. Rückwirkend ärgere ich mich, das nicht früher gemacht zu haben. Auch bei mir ging es trotz mehrmaligem Nachhaken einfach nicht voran und es wurde nicht auf meine Anfragen/Erinnerungen geantwortet (es ging über mehrere Monate).
    Tipp: Schreiben per Fax oder Einschreiben mit Fristsetzung (14 Tage) zur Antwort und Androhung der Mandatsentziehung.
    Zu VW: ist das Urteil schon rechtskräftig? Darüb er müsste dich dein Anwalt aufklären...
     
  3. Gast 223043

    Gast 223043 Guest

    Ist es nicht möglich dass die gegenseite in 3. instanz geht oder is das Urteil Rechtskräftig?
     
  4. Gast 140698

    Gast 140698 Guest

    Dann gilt trotzdem eine Informations- und Kommunikationspflicht ...

    Nach der Schilderung: Einschreiben, 14 Tage Fristsetzung, dann Abflug ...
     
    Winterkönig, rx 50 und Gast 223043 gefällt das.
  5. rx 50

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    Das Urteil ist Rechtskräftig.
     
    Medienmogul und Gast 223043 gefällt das.
  6. Gast 223043

    Gast 223043 Guest

    oh ok dann solltest es so machen wie Mythbuster schrieb.
     
  7. KlausAmSee

    KlausAmSee Wasserfall

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    ... oder so wie ich bereits in der ersten Antwort ...
     
  8. Gast 222768

    Gast 222768 Guest

    Hast du denn jemanden erreicht? Wenn ja, was hat er/sie dir mitgeteilt? Die Frage ist, warum er nicht reagiert. Vielleicht ist es ihm unverschuldet nicht möglich, z.B. wegen Krankheit. Das würde ich versuchen über seine Kanzlei vor einer Mandatsentziehung herauszufinden, um sicher zu sein, dass tatsächlich eine Untätigkeit vorliegt, siehe ▷ Mandatskündigung - Hilfe beim Anwalt und den Schreiben.
     
    Medienmogul gefällt das.
  9. rx 50

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    Ich habe mit einer Mitarbeiterin gesprochen ,weil er vor Gericht war.
    Sie möge bitte dafür sorgen , dass ich über den aktuellen Stand informiert werde.
     
    KlausAmSee gefällt das.
  10. rx 50

    rx 50 Board Ikone Premium

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    Das Urteil ist vom 21.4.22. Gibt es eine Frist , bis zu dem per Gesetz , also ohne separate Zahlungsaufforderung ,
    gezahlt werden muss ?