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CI+ Modul muss gewechselt werden (Sky)

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von DigitalRoboCop, 30. Juli 2020.

  1. Dr-Oese

    Dr-Oese Senior Member

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    Nicht nur das ... wenn man mittels E2 Receiver und dem CI+ Modul bleiben die Aufnahmen dann dein Eigentum, selbst wenn man kein Sky Abonnent mehr sein sollte.
     
  2. zypepse

    zypepse Wasserfall

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    Streng genommen eigentlich nicht, weil das Recht auf eine private Kopie nur besteht, wenn man keinen Kopierschutz umgeht.
     
    Zuletzt bearbeitet: 15. Mai 2022
  3. Gast 222768

    Gast 222768 Guest

    Genau. Ein Kopierschutz verwirkt das Recht auf Privatkopie, da hat unser Gesetzgeber leider nicht richtig mitgedacht bzw. die Rechteinhaber die Privatnutzerinteressen bzw. -rechte geschickt ausgehebelt.

    "Verhindert der Rechteinhaber die Erstellung einer Kopie mit einer wirksamen technischen Schutzmaßnahme (Kopierschutz), ist es gemäß §§ 95a ff. UrhG unzulässig, diese zu umgehen. Damit dürfen Medien mit Kopierschutz nicht kopiert werden. Diese Bestimmungen werden häufig kritisiert, da sie die vom Gesetzgeber gewollten Schranken des Urheberrechts faktisch aushebeln. Auch ist die Herstellung, Überlassung und Werbung mit Umgehungsinstrumenten verboten."

    Gilt das Recht auf Privatkopie auch bei Einsatz von „virtuellen Recordern“?
     
  4. schnuffi33

    schnuffi33 Senior Member

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    Habe CI+ und noch keine Post von SKY… zum Glück
     
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  5. macmarkus

    macmarkus Platin Member

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    icke ooch nich :D
     
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  6. Dr-Oese

    Dr-Oese Senior Member

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  7. Redfield

    Redfield Talk-König

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    Ich habe auch noch keine Post bekommen. Und will auch keine. ;)
     
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  8. Dr-Oese

    Dr-Oese Senior Member

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    @Redfield Von "wollen" ist hier auch vielfach keine Rede.
    Die, die von Sky zwangsgetauscht wurden, wollten auch nicht.
    Aber das schert Sky sich nen Dreck drum.


    Ps.
    watt vermisse ich das SkyCI+Modul
     
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  9. Redfield

    Redfield Talk-König

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    Ich weiß - deshalb auch mein Zwinkersmiley. War ironisch gemeint.
     
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  10. christian1992

    christian1992 Junior Member

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    Ohje, ohje eine uralte "Quelle" von 2008. Wie "geschickt" hier einige immer wieder vernebeln.
    Der Doc ist wohl einfach nicht mehr up to date, oder will wissentlich täuschen. Immerhin ist das UrhG inzwischen mehrfach geändert worden, das letze Mal im Jahr 2021: https://dejure.org/gesetze/UrhG. Und der §108b UrhG gilt mit dem aktuellen Wortlaut schon seit einigen Jahren.
    Kommt jetzt auch der Mod Eike wieder um die Ecke, dass alle, wie z.B. SKY - Abonnenten, immer nur "Guckrechte" haben?

    Ein Blick ins Gesetz erleichtert aber die Rechtsfindung

    Das strafrechtsfreie Anfertigung einer Privatkopie zum eigenen privaten Gebrauch, auch von kopiergeschütztem Material, ist heute im Urheberrecht § 108b Abs. 1 verankert: »Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten den Zugang zu einem nach diesem Gesetz geschützten Werk oder einem anderen nach diesem Gesetz geschützten Schutzgegenstand oder deren Nutzung zu ermöglichen, eine wirksame technische Maßnahme ohne Zustimmung des Rechtsinhabers umgeht (…) wird, wenn die Tat nicht ausschließlich zum eigenen privaten Gebrauch des Täters oder mit dem Täter persönlich verbundener Personen erfolgt oder sich auf einen derartigen Gebrauch bezieht, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.«

    Zumindest strafrechtlich hat eine selbst entschlüsselte Privatkopie auf der eigenen HDD, zum eigenen privaten Gebrauch des Täters oder mit dem Täter persönlich verbundener Personen, somit keinerlei Konsequenzen.

    Wäre doch schön, wenn einige hier im Forum „Dabeiseiende“ das auch mal so regelmäßig betonen würden, wie die selbst postulierten "Guckrechte" nur für eine ABO-Zeit.
     
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