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Kinder sind in Gaststätte nicht erwünscht!?

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von Franken_, 21. April 2022.

  1. Gast 222768

    Gast 222768 Guest

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    Lust auf ein paar weitere Klischees? Prima, dann lest weiter. Auf folgendes Klientel habe ich am Wochenende, wenn ich gemütlich in einer Gaststätte speisen möchte, keinen Bock:

    1. Sörens und Svenjas, die sich dank antiautoritärer Erziehung in massiver Lautstärke gegenseitig einen Kugelschreiber ins Auge rammen.
    2. Junggesesell*innen, die mit 1,5 Promille im Blut "Freiheit" grölen.
    3. Witwer und Witwen, die in ihrem traurigen Alleinsein die Bedienung als Psychotherapeutin missbrauchen und daher 20 Minuten für eine Bestellung benötigen.
    4. Gestresste Manager*innen, die nicht verstehen, dass man sie trotz ihrer Bluetooth-Headsets hören kann.
    5. Alle Gäste, die ihre Gerichtebestellungen gendern: "Ich hätte gerne eine*n halbe*n Hahn/Huhn."
     
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  2. Gast 140698

    Gast 140698 Guest

    Der Hammer sind Grüppchen mit 3+x Frauen .... da kann man sicher sein, dass es laut wird ... ein Tisch mit vier bis fünf "Damen", leicht angeschickert, unterhält dann locker ein ganzes Restaurant ...
     
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  3. pedi

    pedi Wasserfall

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    kann aber ganz vergnüglich sein.:)
     
  4. Gast 140698

    Gast 140698 Guest

    Kommt darauf an ... wenn Du einfach nur in Ruhe mit Deiner Frau was essen willst, ist das die Hölle ... ist es eigentlich euch auch schon aufgefallen: Wenn Frauen in Gruppen ein Gläschen zu viel haben, steigt der "Gackerfaktor" sofort steil an ...
     
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  5. samsungv200

    samsungv200 Talk-König

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    Wenn sich ihre Eltern etwas mehr um ihre Kinder bemühen würden, wären solche Maßnahmen garnicht nötig. Hätte ich mich als Kind so verhalten, wie es heute Mode ist, hätten mich meine Eltern wohl nicht mehr mitgenommen und zu Hause hätte es noch eine kleine Aussprache gegeben...
     
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  6. Gast 140698

    Gast 140698 Guest

    Das ist das eigentliche Problem: Das komplette Fehlen jeglicher Selbstreflexion ... vor allem der Berufsempörten!

    1.) Diese Eltern können offenbar weder nachvollziehen, dass sie eine Verantwortung für ihren Nachwuchs haben ... wie oft beobachtet man das: Die Eltern sind mit sich beschäftigt und lassen die "lieben Kleinen" quer durch das Restraurant laufen ... teilweise laut schreiend oder andere Gäste ansprechend. Da zählen nur die eigenen Bedürfnisse, auf die der anderen Gäste wird keine Rücksicht genommen.

    2.) Noch schlimmer wird es, wenn dann noch Dinge beschmutzt oder beschädigt werden ... jeder Gastwirt, den ich kenne, kann ein Lied davon singen ... und wenn dann ein Schaden entstanden ist, ist der Standardspruch: "Das Kind ist noch unmündig, da zahlt unsere Versicherung nicht und da müssen wir nicht zahlen." ... dass da Frust entsteht ... bei vielen Gastwirten, die es sich nicht leisten können oder wollen, auf Familien zu verzichten ... da ist oft die "geballte Faust in der Tasche" ...

    3.) Ist doch ganz einfach: Ein Wirtshaus ist ein Unternehmen, die verzichten nicht freiwillig auf Kunden, sondern nur dann, wenn es triftige Gründe gibt! Aber diese Erkenntnis kommt bei denen, die immer nur Schuld bei allen anderen Menschen suchen und sich selbst diskriminiert sehen, nicht an ... und noch viel weniger bei den Kindern, die diese Menschen (nicht) erziehen ...
     
  7. Coolman

    Coolman Streaming-Fan Premium

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    Ich denke, das wird jede Privathaftversicherung die Schäden übernehmen, die von den Kinder verursacht wurden und selbst wenn die Eltern sowas wie in deinem Zitat behaupten würden, dann sind sie völlig uneinsichtig.
     
  8. Gast 140698

    Gast 140698 Guest

    Nein, ist tatsächlich nicht so ... in den meisten Fällen zahlt die Versicherung nicht ... hatten wir in der Nachbarschaft, wo ein kleines Kind einen Schaden von ein paar tausend Euro verursacht hat und das vor Gericht ging ... die Nachbarn sind seitdem komplett zerstritten ...
     
  9. Gast 140698

    Gast 140698 Guest

  10. Coolman

    Coolman Streaming-Fan Premium

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    Wieso nicht? Ich bin eigentlich davon ausgegangen, dass jede Privathaftpflichtversicherung den verursachten Schaden bezahlt, den die Kinder verursacht hatten bzw. das Kind verursacht hatte. Man kann eigentlich davon ausgehen, dass dabei die Aufsichtspflicht nicht grob verletzt wurde.