1. Cookies optimieren die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklärst Du dich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen
    Information ausblenden
  2. Willkommen im Forum von DIGITAL FERNSEHEN - dem führenden Portal für digitales Fernsehen, Medien und Entertainment. Wenn du hier neu bist, schau dich ruhig etwas um und melde dich an, um am Forengeschehen teilnehmen zu können.
    Information ausblenden

Neue Fritzbox Updates jetzt verfügbar

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 15. April 2022.

  1. Gast 1766

    Gast 1766 Guest

    Anzeige
    Hmm...

    "Haben Sie eine Einschreibenmarke auf Vorrat gekauft, mit der Sie Ihre Sendungen selbst fertigen können oder Sie haben Ihre Einschreibsendung mit Internetmarke oder Frankiermaschine ausreichend frankiert, dann können Sie diese Sendungen auch über den Briefkasten einliefern."

    Häufige Fragen
     
  2. Coolman

    Coolman Streaming-Fan Premium

    Registriert seit:
    11. Februar 2005
    Beiträge:
    21.117
    Zustimmungen:
    31.848
    Punkte für Erfolge:
    278
    Oh doch, denn beim Kauf einer Internetmarke mit dem Zusatzvermerk Einschreiben wird es schon in dem IT-System registriert, da ich dafür eine Marke mit Matrix-Code erhalte, die ich mir nach einer Zahlung selbst ausdrucken darf. :)

    Siehe hier:
    "Nationale und internationale Einschreiben können Sie sowohl in der Filiale einliefern als auch in jeden Briefkasten der Deutschen Post einwerfen. Einen Einlieferungsbeleg erhalten Sie nur bei der Einlieferung in der Filiale.

    Um Ihr Einschreiben nachzuverfolgen, geben Sie bitte die Sendungsnummer neben dem Data-Matrixcode ein. Die Seite zur Sendungsverfolgung finden Sie unter www.deutschepost.de/briefstatus.

    Im Schadensfall haften wir bei einer Einlieferung Ihrer Sendung über den Briefkasten nur bei elektronischer Erfassung und Dokumentation in unseren IT-Systemen. Wenn Sie einen Einlieferungsbeleg wünschen, dann liefern Sie Ihre Sendung in der Filiale ein. Somit bekommen Sie eine Einlieferungsbetätigung."

    Quelle: Häufige Fragen
     
  3. horud

    horud Digi-Liga-Legende Premium

    Registriert seit:
    4. April 2004
    Beiträge:
    59.865
    Zustimmungen:
    49.548
    Punkte für Erfolge:
    278
    Hm, kann ich nicht glauben. Woher bekommt man den Einlieferungsvermerk als Nachweis? Das reine Ausdrucken der Marke sagt ja nichts über den tatsächlichen Versand aus.

    Möglich, dass das im Postzentrum automatisch durch Scans registriert werden kann, indem eine unbekannte Einschreibenummer nachträglich registriert wird. Dann ist das aber relativ neu und mir wäre das bei wichtigen Schreiben auch zu unsicher. Und sicher nicht rechtsicher, weil im Falle des Falles gerade bei Behörden dann auch der Einlieferungsbeleg verlangt wird, wenn etwas dabei schief geht.
     
  4. Gast 1766

    Gast 1766 Guest

    Also ich habe Einschreiben schon in den Briefkasten geworfen, die sind dann auch ganz normal online zu verfolgen. Aber ja, falls die Post das Ding verlieren sollte, bevor es eingescannt wird, dann wird man wohl die A-Karte gezogen haben, weil wie du ja scho sagst, ich ja nicht nachweisen kann, das ich den Brief in den Kasten geworfen habe! Es geht also. Aber wer 100% Sicher gehen will, sollte an den Schalter.
     
    Coolman und horud gefällt das.
  5. Arcardy

    Arcardy Forenrekordhalter Premium

    Registriert seit:
    28. April 2020
    Beiträge:
    793
    Zustimmungen:
    670
    Punkte für Erfolge:
    108
    Ich nutze meinen Drucker oft als Fax.
    Zuhause habe ich Internet über 5G, daher ist leider keine Sprachtelefonie inkludiert. Ich habe deswegen bei Easybell Voip gebucht und eine Fritz!Box 7430 aus der Schublade gekramt. Die ist nun einzig und allein dafür zuständig das Easybell Voip an den Analogport auszugeben, wo mein Faxgerät dran angeschlossen ist.
    Ich zahle sicherlich nicht jedes Mal 85 Cent Porto..

    Ja, man kann Einschreiben ganz normal in den Briefkasten werfen. Sie sind ab dem Briefzentrum in welchem sie zuerst ankommen auch ganz normal verfolgbar. Wenn aber vorher was passiert steht man doof da, richtig.
     
  6. Coolman

    Coolman Streaming-Fan Premium

    Registriert seit:
    11. Februar 2005
    Beiträge:
    21.117
    Zustimmungen:
    31.848
    Punkte für Erfolge:
    278
    Ich denke, mit dem Kauf einer Internetmarke mit dem Zusatz Einschreiben wird es schon registriert, dass da ein Brief demnächst unterwegs sein wird. Man braucht den Umschlag nur noch in den Briefkasten einzuwerfen und das sollte nicht so schwer sein. ;)

    Bei einem Paket ist es auch genauso. Ich bekomme schon vorab mitgeteilt, dass die Sendungsnummer übermittelt wurde, obwohl das Paket zu mir noch gar nicht auf dem Weg ist oder ich drucke mir ein Paketschein aus und das wird schon registriert, dass demnächst ein Paket unterwegs sein wird.
     
  7. Gast 1766

    Gast 1766 Guest

    Das ist aber noch kein Nachweis dafür das du das Paket auch wirklich abgeschickt hast! Das würde ja auch jeglicher Art von Betrug Tür und Angel öffnen.
    Wenn du z.B. einen Verlust von einem Paket gegenüber der Post geltend machen möchtest, wird dir alleine der Kauf der Marke nicht ausreichen um entsprechende Schadensersatzansprüche durchsetzten zu können. Dafür bräuchte es, jedenfalls nach meinem Rechtsverständnis, einen Einlieferungsbeleg!

    Oder, wenn du z.B. bei Ebay etwas gekauft hast, was als versichertes Paket verschickt werden soll und dich die Ware dann nicht erreicht. Würde es dir dann ausreichen, wenn der Verkäufer sagt, dass er sich ne Marke gekauft hat!? (Online also nur die Nummer, aber kein Versandweg angezeigt wird!)

    Und bei einem Einschreiben wird das nicht anders sein.
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 18. April 2022
    horud gefällt das.
  8. liebe_jung

    liebe_jung Foren-Gott

    Registriert seit:
    21. Mai 2008
    Beiträge:
    14.595
    Zustimmungen:
    5.087
    Punkte für Erfolge:
    273

    Empörung sieht da etwas aders aus, das hier war eher eine doppelte Facepalm. :rolleyes:
     
  9. Coolman

    Coolman Streaming-Fan Premium

    Registriert seit:
    11. Februar 2005
    Beiträge:
    21.117
    Zustimmungen:
    31.848
    Punkte für Erfolge:
    278
    Okay, darüber kann man sicherlich diskutieren.

    Warum bietet mir die Post die Möglichkeit an, mir selbst die Briefmarke mit dem Zusatzvermerk Einschreiben ausdrucken zu dürfen, obwohl es rechtlich nicht ganz gesichert ist, dass es beim Einwurf des Einschreibe-Briefs nicht alleine getan ist, um Nachweise erbringen zu dürfen, dass der Brief auch tatsächlich unterwegs sei. Mit dem Kauf einer Briefmarke mit dem Zusatzvermerk Einschreiben erkauft man sich doch eine Leistung, die mir die Post erfüllen muss. Man geht doch meistens davon aus, dass der Brief auch verschickt wird bzw. in den Briefkasten reingeworfen wird.

    Man kann doch anhand einer Sendungsverfolgungsnummer nachweisen, dass der Brief bei dem Empfänger XY angekommen ist.

    Okay, es sei denn, irgendein Scanner in einer Postverteilerzentrale irgendwo in Deutschland ist defekt und der Brief rutscht so durch, dann hat man die A-Karte gezogen. Aber ich glaube kaum, dass es so häufig vorkommen würde.

    Das mit dem Einlieferungsbeleg kann ich absolut nachvollziehen, dass es rechtsicher ist.
     
  10. horud

    horud Digi-Liga-Legende Premium

    Registriert seit:
    4. April 2004
    Beiträge:
    59.865
    Zustimmungen:
    49.548
    Punkte für Erfolge:
    278
    Die Nummer ist nichts wert, solange der Brief bzw. das Paket nicht tatsächlich unterwegs ist und somit im System aktiviert wurde. Der reine Kauf einer Marke besagt nur, dass Du das Entgelt dafür bezahlt hast. Sonst nichts, erst recht nichts über die tatsächliche Einlieferung.

    Ich bleibe dabei, ein Einschreiben ist nur dann sinnvoll, wenn man es am Postschalter abgibt und man einen Einlieferungsbeleg bekommt. Nur dann ist es rechtssicher , nur dann haftet die Post auch bei Verlust. Gerade dafür mache ich ja den Aufwand bei einem Einschreiben.

    Mag sein, dass man Einschreiben nun auch einfach einwerfen kann, aber die Post schreibt ja selbst, dass sie in diesem Fall nicht haftet. Mir war das neu und ich käme auch nie auf den Gedanken, sowas zu machen.

    Das selbe gilt für Pakete.