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RT DE: Verbreitung über Sat, Live-Stream und App verboten

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 2. Februar 2022.

  1. Speedy

    Speedy Lexikon

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    Vermutlich hätten sie nur auf serbisch Senden müssen, dann hätte niemand was sagen können ;)

    RT Serbia z.b. ;)
     
  2. Wambologe

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    Naja, eigentlich muss in Bezug auf das ZAK-Verbot nicht gerichtlich geklärt werden, ob eine serbische Lizenz ausreichend ist (Spoiler: Nein, denn es besteht keine Gesetzeslücke). Gerichtlich muss allenfalls geklärt werden, ob die RT Productions aus Berlin, die ja tatsächlich keine Rundfunklizenz hat, der Veranstalter von RT DE ist.

    Das hat Konsequenzen für alle Beteiligten: TV Novosti - der Inhaber der serbischen Sendelizenz - kann gegen die Entscheidung der ZAK nicht gerichtlich vorgehen, weil die Entscheidung der ZAK ja an die RT Productions aus Berlin geht. TV Novosti kann sich nur darüber beschweren, dass Deutschland das Übereinkommen über das grenzüberschreitende Fernsehen missachtet.

    Um das nochmal genauer herauszuarbeiten: Indem die ZAK die RT Productions aus Berlin als Programmveranstalter ausmacht, stellt sie ihr handeln nicht auf das Europäische Übereinkommen über das grenzüberschreitende Fernsehen. Ein Grund könnte sein, dass sie nur so die Ausstrahlung sofort unterbinden können.

    Würde die ZAK mit dem genannten Übereinkommen argumentieren, müsste sie argumentieren, warum TV Novosti ihrer Rechtsprechung unterliegt. Das würde nach Artikel 3 des Übereinkommens darauf hinauslaufen, dass die ZAK darlegen müsste, dass "ein wesentlicher Teil der im Fernsehbereich Beschäftigten" in Deutschland und nicht in Serbien tätig ist.

    Diese Erklärungen müsste ZAK bzw. Deutschland auch gegenüber Serbien treffen und nicht gegenüber RT DE. Ein klassisches Gerichtsverfahren sieht das Übereinkommen in dieser Sache nicht vor. Stattdessen sollen sie das erst selbst klären. Können die es nicht selbst klären, wird der zuständige Ständige Ausschuss anberufen. Bringt das auch keine Lösung, kommt es zu einem Schiedsverfahren.

    Dass die ZAK nicht den Weg über das genannte Übereinkommen geht, dürfte auch an einem entscheidenden Punkt des Übereinkommens liegen: Das verbietet nämlich Maßnahmen vor Ende des Schiedsverfahrens. Das kann sich locker über einen Zeitraum von 9 Monaten bis 15 Monaten strecken.

    Der Kampf für RT DE wäre aber - ganz unabhängig von den Fragen, wer Veranstalter von RT DE ist und wo der relevante Teil der Angestellten sitzt - hoffnungslos. Es gibt nämlich keine Gesetzeslücke, die wurde vor über 20 Jahren geschlossen. Das Europäische Übereinkommen über das grenzüberschreitende Fernsehen, was übrigens keine EU-Errungenschaft ist (sondern vom Europarat) und nicht zur Ausstrahlung in jedem EU-Land berechtigt, wurde 1998 um einen Anti-Missbrauchs-Artikel erweitert.

    Selbst wenn TV Novosti und nicht RT DE der Veranstalter ist und selbst wenn ein relevanter Teil der Angestellten außerhalb Deutschlands sitzt, könnte RT DE nicht mit einer serbischen Sendelizenz senden. Artikel 24a, Absatz 1 des Übereinkommens sagt:
    Das deutschsprachige RT DE richtet sich fraglos an die Bürger in Deutschland und nutzt fraglos eine nicht-deutsche Lizenz, weil sie sich damit den deutschen Gesetzen entziehen wollen - insbesondere dem Gesetz, dass nicht-staatsferne Sender keine Sendelizenz bekommen.
     
    tankthefrank, Tom123, rabbe und 3 anderen gefällt das.
  3. Wambologe

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    Es gibt drei verschiedene gesetzliche Grundlagen, die zum Empfang in Deutschland legitimieren:
    - Die Mediengesetze der Länder bzw. des Rundfunkstaatsvertrages
    - Die Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste der Europäischen Union
    - Das Europäische Übereinkommen über das grenzüberschreitende Fernsehen

    Für Serbien als Nicht-EU-Mitglied gilt prinzipiell die dritte Grundlage, die kein Werk der europäischen Union ist. (Fun Fact: Als das Übereinkommen verabschiedet worden ist, gab es die EU als solche noch gar nicht. Als das Übereinkommen unterschrieben wurde, wurde der Vertrag von Maastricht, der zur Europäischen Gemeinschaft führte, noch nicht einmal verhandelt.)

    Das Übereinkommen erlaubt das grenzüberschreitende Fernsehen in allen Ländern, die das Abkommen unterzeichnet haben. Die Liste dieser Länder ist nicht deckungsgleich mit der Liste der EU-Länder. Die Niederlande, Griechenland oder auch Irland haben das Europäische Übereinkommen über das grenzüberschreitende Fernsehen nicht unterzeichnet - letzteres war z.B. nach dem Brexit ein bisschen ein Drama für Sender, die bei Sky UK und Irland mit UK-Lizenz gesendet haben. Dafür gibt es aber Nicht-EU-Länder, die das Übereinkommen unterzeichnet haben. Dazu gehören zum Beispiel die Türkei, die Schweiz oder eben Serbien.

    Wie zuvor ausgeführt hat das Übereinkommen aber auch Schranken, die ein Missbrauch des Übereinkommens verhindern sollen.
     
  4. liebe_jung

    liebe_jung Foren-Gott

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    In dem von mir verlinkten Artikel der DW heisst es "es werde auch ein Verfahren eingeleitet, um die Deutsche Welle zum "ausländischen Agenten" zu erklären."
    Das klingt für mich erstmal nicht so, dass dies schon so ist und es irgendwelche Folgen dazu gibt.

    Hast Du einen Link, dass die Einstufung zum "ausländischen Agenten" bereits umgesetzt ist?
     
  5. Discone

    Discone Lexikon

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    Ich schaue gerade testweise das deutschsprachige Programm von RT DE Live auf meinem SAMSUNG Note 3 über WLAN.
    Mit einer Android-Box / Mini-PC / Tablet wird das bestimmt auch auf dem großen TV-Gerät möglich sein, mit Zusatzhardware wären auch Streaming und frei nutzbare Aufzeichnungen möglich. Über Astra 19,2° Ost ist auch RT HD (englische Sprache) empfangbar - der Empfang von DW English HD funktioniert auch einwandfrei (sollte mit Sat-Antenne auch im europäischen Russland nutzbar sein).
     
    Zuletzt bearbeitet: 4. Februar 2022
  6. rabbe

    rabbe Wasserfall

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    Nur was allgemein unter "ausländischer Agent" in Russland aber auch in den USA verstanden wird. Was "ausländischer Agent" in den USA und Russland bedeutet | DW | 21.11.2017 Ich verstehe das so, dass mit Verfahren ein Verwaltungsakt gemeint ist, welcher der Deutschen Welle die Möglichkeit gibt, sich als "ausländischer Agent" zu registrieren, um weiterhin offiziell in Russland tätig sein zu können bzw. ihr Programm zu verbreiten nach dem erfolgten Lizenzentzug. Klagen könnte die DW wohl gegen beides, sowohl gegen den Lizenentzug als auch gegen die Einstufung.
     
  7. EinSchmidt

    EinSchmidt Silber Member

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    Es geht darum, in welcher Stadt er aufgewachsen ist. Nicht darum, wie eine Stadt lange vor dem eigenen Leben mal hieß.
    So schwer ist das doch eigentlich nicht zu begreifen.
     
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  8. EinSchmidt

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    Ihr Vergleich ist wenig durchdacht. Niemand wurde von Karl Marx unterdrückt.
     
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  9. EinSchmidt

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    Sie haben eine wirklich gruslige Vorstellung von unserem Leben in der DDR. Woher wissen Sie eigentlich, dass Ihre Freiheit keine gebastelte Illusion ist?
     
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  10. EinSchmidt

    EinSchmidt Silber Member

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    "Die Mauer ist keine sehr schöne Lösung. Aber sie ist immerhin besser als Krieg." John F. Kennedy
     
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