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20 Jahre alte DVB-S Anlage upgraden?

Dieses Thema im Forum "Digital TV über Satellit (DVB-S)" wurde erstellt von Dr.Eier, 9. Januar 2022.

  1. Millex

    Millex Gold Member

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    TGL hatte in der DDR Gesetzescharakter. Eine DIN-Norm ist ein unter Leitung des DIN Deutschen Instituts für Normung erarbeiteter freiwilliger Standard.(Wikipedia) Du kannst das gerne drehen wie du willst, aber da steht nun mal freiwillig. Was am Gebäude verlangt wird steht in der Bauordnung und die ist in Deutschland Ländersache und von Bundesland zu Bundesland verschieden. Fordern könnte so was natürlich auch die Versicherung, aber da müßte das direkt in den Unterlagen stehen, sonst gilt das was in der Bauordnung steht.
     
  2. Dipol

    Dipol Wasserfall

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    GÄHN!

    Wie schon früher beim BGH-Urteil zum Schallschutz neigen Normfeinde dazu nur das zu lesen, was ihnen gefällt. Auftragnehmer können auch ohne VOB als Vertragsgrundlage mehr als nur die Allgemein Anerkannten Regeln der Technik (= Norm-Minimum), nämlich den Stand der Technik, schulden.

    Was DIY angeht, Lektüre für normresistente Laien:
    Als fachfremder Eigenleister sollte man immerhin wissen, was sich hinter dem Begriff Vermutenswirkung verbirgt und was das Energiewirtschaftsgesetz sowie EU-Verordnungen von den Anlagenbetreibern erwarten.
     
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  3. Millex

    Millex Gold Member

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    Für Auftragnehmer kann das schon so sein, da gibt schon ihre Versicherung entsprechende Vorgaben, aber als Heimwerker sieht das nun mal anders aus, da bin ich nicht an die Vorgaben einer Gewerbeversicherung gebunden. Da reicht es aus die Bauordnung einzuhalten. Wenn da nun mal steht daß kein Blitzschutz drauf muß dann braucht da auch keiner drauf, egal was Herr DIN dazu meint.
    Wenn das da vorgeschrieben ist dann werden das die Solaranlagenaufbauer schon mit dran bauen, wenn nicht dann eben nicht. Ich verstehe nicht was du dir da hier für Gedanken machst.
     
  4. Dipol

    Dipol Wasserfall

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    Ich kenne die für Antennensicherheit maßgebliche IEC 60728-11 und ihre Vorgängerausgaben und halte sie und die Anbindung an die Niederspannungsrichtlinie (watt datt nu wieder?) für sinnvoll. Dass diese international harmonisierte Norm in A als ÖVE-Norm wie in der ehemaligen DDR Gesetzescharakter hat in D aber "nur" Anerkannte Regel der Technik, ändert für mich die physikalische Relevanz kein bisschen.

    Fehlt nur noch, dass einer deiner Gesinnungsfreunde eine Petition gegen das CE-Zeichen startet, wo es doch ein Chinese-Export-Plagiat gibt. Das genormte Metermaß akzeptierst du oder vermisst du alte Meilen oder Ellen? :cry:
     
    Zuletzt bearbeitet: 14. Januar 2022
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  5. Millex

    Millex Gold Member

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    Ich bastle öfter mal an Wasseranlagen rum da hat man selbst bei uns in Deutschland immer noch mit Zoll-Maßen zu tun. So lange ich das in meine vertrauten Einheiten umrechnen kann habe ich da auch keine Probleme wenn mal ein Manometer Drücke in Pfund pro Quadratzoll(psi) anzeigt.
    Bei einer globalen Wirtschaft wäre man doch blöd wenn man sich dessen verschließt.
     
  6. Dipol

    Dipol Wasserfall

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    Abgesehen davon, dass Zollmaße auch genormt sind, empfehle ich Rückkehr zum Thema Erdungspflicht von Dachantennen und dir eine Recherche, ob die im EU-Raum als EN 60728-11 harmonisierte IEC 60728-11 in der Niederspannungsrichtlinie der EU aufgeführt ist oder nicht, bevor du als Nicht-Jurist und elektrotechnischer Laie ohne Normzugriff die nationale Ausgabe DIN EN 60728-11 (VDE 0855-1) nochmals als unverbindlich bezeichnest. :rolleyes:
     
  7. Millex

    Millex Gold Member

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    Waren wir bei dem Thema schon? Ich dachte hier geht es um Blitzschutz, Erdungspflicht war in diesem Tread noch kein Thema.
    Aber wenn dich das Thema so interessiert dann schreibe ich gerne meine Meinung dazu:
    Eine Erdungspflicht gibt es nicht, denn wenn es die gäbe, gäbe es eine Behörde die diese Pflicht überwacht und bei nicht erfüllen dieser Pflicht einschreitet. Ein Vergleich der mir da spontan einfällt wäre die Gurtpflicht beim Auto fahren die von der Polizei überwacht wird.
    Welche Behörde überwacht die Erdungspflicht bei Antennen in Deutschland?
     
  8. Dipol

    Dipol Wasserfall

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    Normunkenntnis gepaart mit Leseschwäche ergibt eine fatale Kombination. :rolleyes:
    Wenn du es jetzt als ehemaliger DDR-OM noch immer nicht kapiert hast, muss man den Vorwurf der Leseschwäche durch einen anderen Begriff ersetzen. :p
     
  9. Millex

    Millex Gold Member

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    Und was ist wenn nicht? Wem stört das? Deine Richtlinien haben sicher Sinn, so etwas aufzubauen ist bestimmt nicht falsch, aber eine Pflicht, wie du das immer so nennst, gibt es nicht. Mir geht es dabei um die rechtliche Seite, nicht die fachliche.
     
  10. Dipol

    Dipol Wasserfall

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    Dann ist das ein Verstoß gegen eine Norm, die durch Anbindung an die EU-Niederspannungsrichtlinie mittelbar Gesetzescharakter hat.
    Bei Personenschäden den Staatsanwalt, ein Versicherer reibt sich eher die Hände, wenn er deswegen die Regulierung von Sachschäden ablehnen kann.
     
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