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FFP 2 Masken Empfehlung/und wo sind gute zu kaufen

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von fallobst, 3. Januar 2022.

  1. Winterkönig

    Winterkönig Guest

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    Das heißt also dass eine Patientin die zur einer Untersuchung gefahren wird fixiert werden darf?

    Wie gesagt, in der Regel fahren wir die Patienten dann auch ohne Maske auch wenn wir es eigentlich nicht dürften. Wie wir damit umgehen sollen müsste uns eigentlich die Klinikumleitung sagen.
     
  2. Winterkönig

    Winterkönig Guest

  3. Gast 140698

    Gast 140698 Guest

    Hm ... also ...


    Eine einmalige oder kurze Fixierung - zum Beispiel bei Desorientierung aufgrund von hohem Fieber oder wegen eines akuten Durchgangssyndroms - fällt in der Regel nicht unter die Genehmigungspflicht. Allerdings stellt auch die kurzfristige Fixierung eine Freiheitsberaubung des Patienten dar, die der Rechtfertigung bedarf. Daher muss in jedem Einzelfall genau geprüft werden, ob die konkrete Gefahr besteht, dass sich der Patient ohne Fixierung selbst schädigen wird.

    Diese Einschätzung muss von einem Arzt vorgenommen werden. Kommt dieser nach der Untersuchung des Patienten zu dem Ergebnis, dass eine konkrete Gefahrensituation vorliegt, muss er die erforderlichen Fixierungsmaßnahmen schriftlich anordnen. Nur dann ist der Eingriff gerechtfertigt und stellt keine strafbare Freiheitsberaubung dar.


    Denn es gilt auch:

    Nicht nur eine zu Unrecht vorgenommene Fixierung eines Patienten kann zivilrechtliche Schadensersatz- oder Schmerzensgeldansprüche zur Folge haben - auch das Unterlassen einer gebotenen Fixierung kann solche Ansprüche nach sich ziehen, da sie nach der ständigen Rechtsprechung eine Verletzung der Obhutspflicht darstellt. Hierzu hat beispielsweise das Oberlandesgericht Düsseldorf mit Urteil vom 11. September 2003 (Az. I-8 U 17/03, 8 U 17/03) ausgeführt, dass ein Krankenhaus mit der stationären Aufnahme eines Patienten auch Obhuts- und Schutzpflichten übernehme, um ihn im Rahmen des Möglichen und Zumutbaren vor Schäden und Gefahren zu schützen, wenn sein körperlicher oder geistiger Zustand dies gebiete. Maßgebend sei, ob damit gerechnet werden müsse, dass er sich ohne Sicherungsmaßnahmen selbst schädigen könnte.

    Siehe: Die Fixierung von Patienten im Krankenhaus –nicht nur in Psychiatrie und Pflege ein Thema

    Vielleicht auch interessant: https://www.lfv-rlp.de/fileadmin/daten/lfv-rlp/unsere_themen/praxistipps/praxistipp_hilfsmittel.pdf
     
  4. Winterkönig

    Winterkönig Guest

    Tja, dann sage ich es einfach so. Selbst wenn es Ärger mit der Hygiene Abteilung gibt fahre ich solche Patienten trotzdem ohne Maske. Soll sich um diese Frage doch die Klinikumleitung kümmern.
     
  5. Gast 140698

    Gast 140698 Guest

    Hinweis: Über die FFP2 Maske eine OP Maske nehmen ... kein Witz!
     
  6. Winterkönig

    Winterkönig Guest

    Muss ich Mal ausprobieren.
     
  7. Gast 140698

    Gast 140698 Guest

    Ist sogar eine offizielle Empfehlung der FDA beim Umgang mit Risikopatienten. Vorteile: Mehr Filterwirkung und die OP Maske trägt dazu bei, dass die FFP2 Maske enger an den Rändern anliegt.

    Sollte man aber nur begrenzte Zeit machen und ansonsten gesund sein. ;)
     
    Winterkönig gefällt das.
  8. Gast 223956

    Gast 223956 Guest

    gelöscht.

    bei dem betroffenen Produkt handelt es sich augenscheinlich um ein Produkt namens "SALDI24". Das, von uns vertriebene, Produkt "LUYAO" ist von der Mitteilung des europäischen Schnellwarnsystems nicht betroffen und kann weiterhin bedenkenlos genutzt werden.

    Anscheinend haben Sie diese Systemmitteilung fälschlicherweise erhalten. Wir möchten uns für die entstandenen Unannehmlichkeiten entschuldigen.
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 14. April 2022