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Sky Bestandskunden Infos, Pakete, Vertragsfragen / Keine Abovermittlung!

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von Jürgen 7, 31. Dezember 2020.

  1. seifuser

    seifuser Lexikon

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    Telekom Internet
    115.000/46.000
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    Hat bestimmt auch monatliches Kündigungsrecht.
     
  2. seifuser

    seifuser Lexikon

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    Genau, an eine gewährte Preisgarantie scheint sich Sky nicht zu vergreifen:
    [​IMG]
     
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  3. Berliner

    Berliner Lexikon

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    Können sie auch nicht, da der Preis selber garantiert ist, nicht der Rabatt. Nur die mit "Vorteilskonditionen" sind erstmal dran.
     
  4. horud

    horud Digi-Liga-Legende Premium

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    Umgekehrt, Berliner. Die Vorteilskonditionen sind "lebenslang" garantiert, solange der Vertrag nicht gekündigt wird. Das bedeutet, dass es keinen Sprung mehr auf den Vollpreis nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit gibt und die Vorteilskonditionen bleiben. Dass der Preis an sich nicht immer so bleibt, konnte man sich denken, sonst würde die Preisanpassungklausel in den AGB keinen Sinn mehr ergeben.
     
  5. Berliner

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    Na angesichts einiger erstaunter Postings hier und bei S&F über die Preiserhöhung beim "garantierten Vorteilspreis/Vorteilskonditionen", scheint das nicht jedem so klar gewesen zu sein.
     
  6. Wolfgang38

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    Zitat aus Brief Okt 2020:
    "Wir schaffen den Preissprung auf den Listenpreis ab. Zum Ende der aktuellen Vertragslaufzeit am 31.12.2021 wird dein Abo nicht auf den vollen Listenpreis springen. Es bleibt bei xxx Euro monatlich. Jetzt gibt es keinen Grund mehr zu kündigen, um einen attraktiven Preis zu erhalten."

    Auf alle Fälle wird in diesem Brief immer der jetzige bzw. der dann gültige Preis hervorgehoben.
    Auf der zweiten Seite steht sogar eine Rechnung mit dem neuen Preis. Das das dann auf einmal von Vorteilspreis auf Vorteilskondition springt - naja schau mer mal. Auf alle Falle ist mir der Preis bis Ende der Laufzeit Ende April garaniert.
    Suggeriert wird mir, dass ab 1.05. der Preis monatlich auch so gilt - da bin ich mir ehrlich gesagt nun nicht mehr so sicher. ....
     
  7. Berliner

    Berliner Lexikon

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    Es bleibt bei der Preiserhöhung der "Vorteilskondition" wie immer dann der Weg zur Verbraucherzentrale, um die sprachlichen Feinheiten bei Sky auf rechtliche Haltbarkeit zu prüfen.

    Und noch ein wichtiger Tipp, weil es dazu kundenfreundliche Urteile gibt...wenn Sky wegen einer Preiserhöhung über AGB konforme 5% hinaus dem Kunden "großzügig" deswegen ein SoKü Recht einräumt, muss der Kunde das, also die Preiserhöhung über 5% hinaus, nicht hinnehmen und kann die Fortführung des Vertrages zu alten oder maximal +5% Konditionen verlangen. Der aboführende Anbieter kann sich mit der eingeräumten SoKü nicht von der Verletzung der eigenen AGB freisprechen, nach dem berüchtigten Motto "wenns dir nicht passt (dass wir unsere eigenen AGB nicht einhalten), dann kündige doch".

    Einige haben hier +3 Euro/Monat drinstehen. Da müsste der monatliche Abopreis schon bei 60 Euro stehen, damit das AGB konform wäre. Dem scheint nicht immer so.Aber ich gehe davon aus wenn Sky eine Massenpreiserhöhung lostritt, wird das in den sozialen Medien sowieso eine Spur ziehen und sich wahrscheinlich auch Herr Solmecke wieder melden.
     
    Zuletzt bearbeitet: 17. November 2021
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  8. horud

    horud Digi-Liga-Legende Premium

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    In dem "Transparenzbrief" vom Oktober 2020 steht es ja auf der Rückseite - linke Spalte "Fragen und Antworten" ganz unten schwarz aif weiß

    Bleiben meine Vertragskonditionen dauerhaft stabil?
    Wir garantieren dir, dass dein Sky Abonnement niemals auf den in deinem Abonnement vereinbarten vollen Listenpreis springt. Du kannst diese Vertragsbedingungen so lange beibehalten, wie du bei Sky bleibst. Wir behalten uns natürlich vor, gemäß den Regelungen in unseren AGB, deinen Vorteilspreis anzupassen.

    ;)

    Das mit den 5% dürfte aber ein Problem für Sky werden.
     
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  9. Berliner

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    "Rückseite". Da liest kaum einer. Schaun mer mal was passieren wird.
     
  10. horud

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    Die hat sicher jeder gelesen, weil da auch die Berechnung des neuen Preis steht.

    Sollte man jedenfalls. Sonst solle man besser keine Verträge abschließen. Steht ja nicht kleingedruckt dort.
     
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