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Keine Befreiung von Rundfunkbeiträgen ohne Antrag auf Sozialhilfe

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 3. November 2021.

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  1. Gast 144780

    Gast 144780 Guest

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    Doch, doch, das klappte schon, vor allem zu DDR Zeiten. Und keinen hatte es groß interessiert wie heute, wenn du nichts fürs Fernsehen/Hörfunk zahltest.

    Erst als bei uns damals eine Gemeinschaftsantennenanlage installiert wurde, musste ich für das 1. Programm 7,05 Mark/Monat zahlen.
    Mit dem zweiten Programm wären es bekanntlich 10,05 Mark gewesen. Das war 1984.
    Der Postfrau die jene Gebühren monatlich bar kassierte, interessierte das nicht.
    Erst zur oder nach der Wende, musste dann für alles gezahlt werden, also wer wie ich bisher nur fürs 1. Programm zahlte.
    Ich hatte ja offiziell noch den Fernseher Sybille II, ohne eingebauten Tuner für den UHF Bereich. Hatte ich aber nachgerüstet, was keiner wusste.
    Und im Wohnzimmer hatte ich einen Colormat oder Colortron Fernseher.

    Und zu dessen was @KTP meinte, er ist ein seltener Einzelfall, bei jenen es sich aufgrund seiner persönlichen Situation so darstellt, wie er schreibt.
    Da jenes aber ins Private geht, schreibe ich dazu nicht mehr.
     
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  2. KTP

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    ... ist bzw. war aber so !
     
  3. KTP

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    ... das weis ich ja auch,- nur bei mir können die defacto nichts machen,da meine Rente unterhalb der Pfändungsfreigrenze liegt,und ich in Deutschland keinerlei pfändbares materielles Vermögen besitze !
     
  4. Gorcon

    Gorcon Kanzler Premium

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    Wers glaubt!
    Die hatte damit aber normal nichts zu tun gehabt. ;)
     
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  5. Gast 144780

    Gast 144780 Guest

    Das hatte damit schon zu tun, da man sich für die Antennenanlage in eine Liste eintragen musste (wer überhaupt mitmacht), jene Liste "Reihe rum ging". Und von der Antennenbaufirma gemeint wurde, dass es besser wäre, falls mal Überprüfungen seitens der Deutschen Post anstehen, Beteiligte für den Rundfunk auch zahlen, "das 1.Programm reicht ja". "Jene Wortwahl" ist mir noch heute im Hinterkopf.
    M.W. wurde jene Anlage auch "abgenommen", da es eine etwas aufwendigere Antennenkosntruktion war, die aber gar nicht all zu viele Haushalte versorgte. Grob geschätzt um die 50 Wohneinheiten.

    Bis genannten Zeitpunkt hatte es hier niemanden interessiert, ob du für Rundfunk zahlst oder es lässt.
     
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  6. Volterra

    Volterra in memoriam †

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  7. Medienmogul

    Medienmogul Großkapitalist

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    Kleiner Denkfehler:

    Ergibt die Auswertung, dass in den Steuererklärungen keine Angaben zu den identifizierten Auslandskonten gemacht wurden, erhalten die ertappten Bankkunden ein Schreiben des Finanzamts - mit der Aufforderung, die offensichtlich unversteuerten Kapitaleinkünfte nachzudeklarieren oder überhaupt eine Steuererklärung für das betreffende Jahr abzugeben.

    Seit wann gibt es denn auf ausländischen Bankkonten Kapital-Erträge? Man ist doch heutzutage froh, wenn man kein "Verwahrentgelt" bezahlen muss. :cool:
     
  8. Medienmogul

    Medienmogul Großkapitalist

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    Die können deine Dreambox pfänden ...

    ... da kommt ein Kuckuck drauf. :p
     
  9. KTP

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    ... falsch,ich bin bloß Nutzer,aber nicht der Besitzer !
     
  10. KTP

    KTP Board Ikone Premium

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